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#1
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| Hallo. Bin momentan etwas ratlos. Keiner der Wohngeldrechner etc. hilft mir wirklich weiter. Seit letztem Monat darf ich wegen Berufsunfähigkeit nach Arbeitsunfall an einer Umschulungsmaßnahme teilnehmen. Dauer ist 24 Monate. In diesen zwei Jahren bekomme ich nun ALG1 in Höhe von 1009 Euro ausbezahlt. Nun ist meine Frage, ob mir bei diesem ALG 1 Betrag Wohngeld zusteht. In allen Wohngeldrechnern wird immer nach meinem Bruttobetrag gefragt, den kenne ich ja aber leider nicht. Oder eventuell dieses erweiterte ALG 2? Im Moment wohne ich überbrückungsweise wieder im Elternhaus, was allerdings nur als Notunterkunft dient seit meinem Arbeitsunfall. Bin 28 Jahre. Kaltmiete würde ca. 340 Euro betragen. Auf Anfrage bei unserer Wohngeldstelle und auch beim Arbeitsamt, wird mir nur mitgeteilt dass "auf diese Weise" keine Auskünfte erteilt werden können. Auskünfte können nur erteilt werden, wenn ein Mietverhältnis schon besteht. Und ich kann nicht erst in Miete gehen um dann zu erfahren das mir vielleicht nichts zusteht. Sicher sind 1009 Euro während der Umschulung nicht wenig. Doch da ich vormals als Facharbeiter gut verdient hab, sind eben auch noch Verpflichtungen da, die ich nicht einfach "auslassen" kann für die nächsten 24 Monate. Im Voraus vielen Dank Grüße |
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#2
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| Wenn Du Wohngeldrechner ausgefüllt hast, dann weißt Du doch, dass man da zig Dinge eintragen muss, von denen die Berechnung abhängig ist. Deine Frage kann Dir hier also so niemand beantworten. Versuche es folgendermaßen: Gehe zunächst auf einen Brutto-Nettolohn-Rechner und probiere aus, wie hoch Dein Bruttoeinkommen wäre, wenn Du diese Nettosumme dabei herausbekommen würdest. Ich schätze den Betrag auf ca. 1.400 € brutto im Monat. Dann fülle noch mal den Wohngeldrechner aus. Nehme am besten diesen Wohngeldrechner hier: http://wohngeldrechner.nrw.de/wogp/c...exec(wgrstart) Dein Wohngeld ist auch vom Bundesland und der Stadt abhängig. Klar, in München würdest Du den größten Teil Deines Geldes schon für die Miete brauchen, während Du in einem norddeutschen Dorf für 340 € eine große 3-Zimmer-Wohnung bekommst.
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. Geändert von Melete (09.08.2010 um 17:32 Uhr) |
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#3
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| Nein,Wohn geld wirst du nicht Erhalten,da du über die Einkommensgrenze für 1 Person liegst... 1009€ Nettofür 1 Person,da hast du auch kein Anspruch auf ALG2....Kurz,da wird es keine Hilfen geben... Sorry,aber ist so Fakt. Aktuelle Wohngeldtabelle
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... Geändert von tyron01 (09.08.2010 um 18:57 Uhr) |
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