umschulung alg1 und alg2???
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umschulung alg1 und alg2???

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  #1  
Alt 09.12.2009, 19:27
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schmusebuse5 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard umschulung alg1 und alg2???


Hallo ich bin Jacqueline und 27 jahre alt.
mein mann ist zur zeit in einer umschulung bis nächstes jahr dezember. bis jetzt bekommen wir alg1 und merken immer mehr das es nicht reicht...

Also wir haben 2 kinder plus 1 pflegekind.
mein mann bekommt 640 euro alg1 dazu bekommen wir das Kindergeld und das pflegegeld von 536 euro.
für unsere wohnung müssen wir 600 euro plus 130 euro strom und gas zahlen.
ein auto haben wir auch weil es mein mann braucht um zur schule zu kommen da diese knapp 30 km entfernt ist.
naja hört sich jetzt vielleicht viel an was da übrig bleibt aber man ja so auch noch umkosten wie zbs die klammer meines pflegekindes mit mtl 50 euro 145 für die versicherung vom auto telefonkosten usw...

Meine frage ist kann man da noch zusätzlich alg2 beantragen oder geht das nicht?


danke im vorraus

Geändert von schmusebuse5 (09.12.2009 um 19:29 Uhr)
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  #2  
Alt 09.12.2009, 19:33
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Doch,ihr könnt ohne Probleme einen Antrag auf alg2 stellen...

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Gleichzeitig,solltet ihr aber auch eine Antrag auf Wohngeld stellen.....
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Folgender Benutzer sagt Danke zu tyron01 für den nützlichen Beitrag:
schmusebuse5 (09.12.2009)

  #3  
Alt 09.12.2009, 19:41
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dann werde ich das mal zwischen weihnachten und neujahr mit meinem mann machen da hat die schule zu.
ich hoffe da hab ich glück.

wie wäre es denn wenn ich noch zusätzlich einen 400 euro job hätte wäre es dann auch noch möglich einen alg2 antrag zu stellen oder dann nicht mehr?
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  #4  
Alt 09.12.2009, 19:49
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Anträge auf Alg2 kann jeder stellen....Schriftliche Bewilligung oder Ablehnung muss folgen....

Bei einer Ablehnung,melde dich noch mal,mit den genauen Ablehnungsgrund...Und stellt jedenfalls,gleichzeitig einen Antrag auf Wohngeld....

Und bitte denke daran,,,Gezahlt wird erst ab Tag der Antragstellung....Also, Umgehend die Anträge stellen..

Alles gute,euch fünf...
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  #5  
Alt 10.12.2009, 08:29
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Standard Hallo Schmusebuse!

Tyron hat's schon prima erklärt. Will noch was ergänzend hinzufügen:

Du mußt mit den Bescheiden und letzten Kontoauszügen zum ALG II- Amt gehen. Ab dem Tag, wie Tyron beschrieben hat, wo du dort aufgenommen wirst, zählt ein evtl. späterer Anspruch auf "unterstützende Leistungen".

Wie hoch diese ausfallen werden und ob überhaupt gezahlt wird, obliegt der Vollständigkeit deiner Nachweise und ist eine sog. "Leistungsangelegenheit".

Aber so wie du es beschreibst denke ich mal, das da die Leistungsrechnerin sicher etwas tun kann. Ansonsten gilt da ja ohnehin für alle die Verwaltungsvorschrift und einschlägige SGB.

Viel Glück! ... wird schon werden!

soisrecht2
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  #6  
Alt 22.12.2009, 12:03
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schmusebuse5 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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so also ich bin am 14.12 beim aa gewesen und hab den antrag gestellt. abgeben darf ich den erst am 12.1.2010 aber mit briefen von denen werden wir schon bombadiert mein mann schon nen termin bekommen wegen beruflicher weiterbildung und so da hat er dann bescheid gesagt das er ne umschulung macht da meinte sie das wäre egal er müsse zu dem termin kommen und wenn er das nicht macht dann wollen sie 10% vom alg2 streichen find ich witzig hab ja noch nicht mal ne zusage bzw den antrag abgegeben. dann bekomm ich post wegen schulbescheinigung das muss ich doch beim antrag alles beilegen in dem brief steht das fehlt ich müsse das sofort nachreichen??????????

verstehe nur bahnhof so langsam können die nicht erstmal abwarten was und ob ich überhaupt was bekomme?
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  #7  
Alt 23.12.2009, 08:50
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tyron01 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Die Zusage von der Arge werdet ihr bekommen,Da die Leistungen ab tag der Antragstellung gezahlt werden,sollte dein Mann den Termin wahrnehmen...

Das mit der 10% Kürzung ist korrekt...

Reicht das am besten sofort ein dann habt ihr Ruhe...
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Geändert von tyron01 (23.12.2009 um 15:15 Uhr)
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