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  #1  
Alt 04.04.2010, 15:15
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Hallo, vielleicht kann man uns hier ja helfen und ein paar tipps geben.

Also meine Freundin1 lebt in S-H und wird zum 1.5.10 Arbeitslos, Freundin1 hat ein Kind und ist nie verheiratet gewesen.
Das Freundin1 sich jetzt arbeitssuchend melden muss weiß sie hat sie auch.
Bescheide noch nicht vorhanden.
Freundin1 ist erneut schwanger und möchte nun zu ihrem Freund nach Thüringen ziehen, der ist der papa und arbeitet zur zeit nicht.
Nun die frage darf sie umziehen nach Thüringen?
Und wie begründet sie das am Besten bei der ARGE?
Weil viel aussicht auf arbeit hat sie da ja auch nicht weil wegen ist schwanger.
Und muss eine Familienzusammenführung stattfinden?
Kann sie sich auch in Thüringen anmelden und von da das ALG1 beziehen und ALG2zuschlag beantragen?

Für hilfreiche Antworten wären wir sehr dankbar
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  #2  
Alt 04.04.2010, 15:34
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Ist das erste Kind schulpflichtig?
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  #3  
Alt 04.04.2010, 15:37
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Standard ist das erste kind schulpflichtig?

Nein, er ist erst 2 einhalb
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  #4  
Alt 04.04.2010, 16:52
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Da bei ALG I nur bedinbt ALG I bezogen werden kann und ALG II im Raume steht, müsste deine Freundin sich bei der Arge/Jobcenter eine Umzugserlaubnis besorgen.

Einer Umzugserlaubnis dürfte eigentlich nichts entgegenstehen, da man mit dem Zuzug nach Thüringen dem Kindesvater entgegenkommt. Wenn man aber keine Familienzusammenführung im Sinne von "keine gemeinsame Wohnung" vornimmt, hinterlässt das bei der dortigen Arge natürlich einen bitteren Nachgeschmack, der Steuerzahler soll dann zwei getrennte Wohnungen zahlen. Das wird die dortige Gemeinde nicht erfreuen, man wird vermutlich dann Schwierigkeiten mit der Wohnungsbewilligung machen oder nach Auslauf der Schonfrist für Kinder bis 3 Jahren nach § 10 SGB II Druck machen.

Man sollte die Gesamtsituation prüfen (Arbeits- und Wohnungsmarkt) udn überlegen, ob der Zuzug des Kindesvaters nicht empfehlenswerter wäre.

Bei den Überlegungen sollte man dann auch über die Verwandtschaftssituation nachdenken, da, wo mehr Verwandtschaft vorhanden ist und die potentielle Unterstützung durch die Verwandtschaft besser ist (Kinderversorgung und Betreuung), da sollte man hinziehen.

Sinngemäss bezieht sich das dann auch auf die jeweilige örtliche Infrastruktur.
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