| | |||||||
| Registrieren | Blogs | Hilfe | Interessengemeinschaften | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| | LinkBack | Themen-Optionen | |
|
#1
| |||
| |||
| Hallo, ich habe im Juni 2010 meine Ausbildung erfolgreich beendet, musste mich aber anschließend Arbeitslos melden. Ich habe mich nun mehrmals beworben auch Bundesweit. Mein Wunsch ist es in Frankfurt a. M. zu leben und auch dort zu Arbeiten. Ich lebe momentan noch bei meinen Eltern und hatte noch nie eine eigene Wohnung. Mein Arbeitsvermittler sagte mir das es schon sinnvoll ist von der Kleinstadt wo ich lebe mit hoher Arbeitslosenzahl in eine Gegend zu ziehen wo es doch mehr Arbeit gibt. Jedoch sagte er mir auch das die Kosten für den Umzug nur getragen werden wenn ich dort schon einen Arbeitsplatz gefunden habe und zudem auch ein Arbeitsvertrag in der Hand halte. Ich habe mich natürlich anschließend dort in Frankfurt beworben aber die meisten Arbeitgeber lehnen schon von vorne rein ab wenn Sie sehen das ich noch 450km vom möglichen Arbeitsplatz entfernt wohne. Es wäre für mich also von großem Vorteil wenn ich schon dort wohnen würde und dann auch vielleicht mal ein Probetag arbeiten könnte was in den meisten Arbeitsstellen vor der Einstellung so der Fall ist. Meine Frage: Gibt es denn irgendeine Möglichkeit das mir das Amt den Umzug finanziert auch ohne Arbeitsvertrag? Ich meine wenn man das so betrachtet. Sollte ich hier in dieser Stadt in eine eigene Wohnung einziehen dann bräuchte ich nicht nur finanzielle Hilfe beim Umzug sondern auch sämtlichen Hausrat da ich das aus eigener Kraft nicht Finanzieren kann. Mir fehlt es wirklich komplett an allem. Meine Eltern kann ich nicht anpumpen da diese eine sehr niedrige Rente beziehen und selbst Teilweise vom Staat abhängig sind. Es wäre also für das amt finanziell aufwendiger wenn ich hier eine eigene Wohnung nehme als wenn sie mir nur den Umzug nach Frankfurt finanzieren würden und ich dann vom amt in Frankfurt ggf. Hilfe für Hausrat bekommen würde. Vielen dank schon mal für die Antworten. MfG Luan |
|
#2
| ||||
| ||||
| Du beziehst ALG I, das bedeutet, du wirst von der Agentur für Arbeit betreut. Die AfA kann dich hinsichtlich eines Umzugs aus dem Vermittlungbudget nach § 46 SGB III fördern, muss es aber nicht. Es wäre auch eine eher magere Unterstützung, die anlässlich Arbeitsaufnahme vor der Unterschrift auf dem Arbetsvertrag zu bentragen wäre. Eine Erstausstattung wäre bei der Arge/Jobcenter zu beantragen, auch hier darf man keine Wunderdinge erwarten. Achtung. Mainhattan und der Speckgürtel drumherum sind ein teures Pflaster, bitte die dortigen Mietpreise und die Verkehrsanbindungen studieren. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu Counselor für den nützlichen Beitrag: | ||
Luan83 (02.12.2010) | ||
| Themen-Optionen | |
| |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Kündigung Arbeitsvertrag: Vorlage und Muster zum Download | Franky | Kündigung | 0 | 17.01.2010 15:27 |
| Neuer Arbeitsvertrag und Umzug | Zwiebacksäge | Arbeitslosengeld ALG I | 10 | 29.12.2009 13:01 |