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#21
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| Da die neue wohnung eh teuerer ist als die jetzige wohnung ist ja klar da wir zusammen ziehn und in da in hameln die miete teurer ist und mehr kosten darf. Mir geht es nur darum: Darf das amt nein sagen wenn wir zusammen ziehn wollen? Und wenn die miete im satz liegt der neuen ungebung? Und was Kann ich noch für gründe abgeben? Ich werde die sagen am montag da das amt geld spart wenn wir zusammen ziehn und zwar in der hinsicht. Keine 2 whg mehr zuzahlen und keine 2 gas anbieter die sparen so im monat ca 450 euro. Ich wohne in meine whg kaum weil ich 2 wochen im monat bei meine freundin bin das sind unkosten die das amt sparen kann. Könnte das reichen ich hoffe ja |
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| Umzug aus Beziehungsgründen... | NicoS | ALG II/Hartz IV | 2 | 05.04.2007 18:15 |