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#1
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| Hallöchen. ich hab folgendes anliegen. ich werde dieses jahr mit meinem freund zusammenziehen. ich wohne zur zeit in eine 48 quadratmeter große wohnung. ich bekomme alg1 und zusätzlich alg2 , weil mein verdienst so niedrig war, wo ich gearbeitet habe. ab juli rutsche ich ins harz 4 rein. meine frage ist, kann ich überhaupt zu meinem freund ziehen ( anfang september/ Obtober circa) ??? oder macht mir das amt einen strich durch die rechnung. mein freund ist geringverdiener, arbeitet in der gastronomie. wäre super wenn ihr mir da nen rat geben könnt. danke, adamita |
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#2
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| Hallo Adamita, ... grundsätzlich geht das natürlich, du kannst aber davon ausgehen dass dich bzw. euch die zuständige Arge dann als Bedarfsgemeinschaft veranschlagen wird. Ist es denn so unwahrscheinlich dass du bis dahin wieder einen Arbeitsplatz gefunden hast? Wolf Zitat:
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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#3
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| hallo! sicherlich gehe ich davon aus dass ich bis dahin arbeite habe, aber ich muss natürlich auch die andere seite bedenken, wenn ich bis dahin nichts finde... (maschinenbau sieht zur zeit mieß aus...) also ist es grundsätzlich kein problem wenn ich zu denen hingehe und sage ich ziehe ab september um...das wir dann eine bedaftsgemeinschaft sind, ist mir klar....die blöden anträge dann ausfüllen ist dann auch wieder ...naja stress. sicherlich wollen die dann von meinem ich sag mal *lebenspartner* sicherlich nur die verdienstbescheinigung sehen oder wird da noch mehr verlangt? (obwohl er ja sonst nix hat weiter) lg, adamita |
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#4
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| Hallo Adamita, ... ich wüsste nicht was dagegen sprechen sollte, schließlich verringerst du durch den Zusammenzug mit deinem Freund deine Bedürftigkeit... so habe ich dich zumindest verstanden. Dass du dir das Ganze von deiner Lieblingsbehörde jedoch vorher genehmigen lassen musst weist du sicherlich selbst. Achja- und ich unterstelle dass du über 25 bist. Wolf Zitat:
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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#5
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| hallo... und genau das ist mein problem...mir fehlt 1 jahr zur 25!!! normalerweiße kann man ja erst ab 25 umziehen. da ich aber von anfang an eine eigene wohnung habe, weiß ich nicht ob das dann funktioniert. |
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#6
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| Hallo Adamita, ... auch in diesem Fall wirst du umziehen dürfen, allerdings heim zu Muttern. Wolf
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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#7
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| Seit wann hast Du eine eigene Wohnung???
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... |
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#8
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| seit ich 17 jahre bin. und das mit den umzug zu meinen eltern geht nicht. 1. kein platz und 2. selbst alg empfänger. |
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#9
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| Dann kannst du Umziehen ohne das man dich auf deine Eltern Verweist.. Stichtag ist der 17.02.2006,wer vor diesem Datum eine eigene Wohnung hatte kann nicht mehr auf den Wohnraum der Eltern Verwiesen werden... Alles Gute...
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| Folgender Benutzer sagt Danke zu tyron01 für den nützlichen Beitrag: | ||
adamita (13.05.2009) | ||
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#10
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| danke dir! |
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| Umzug aus Beziehungsgründen... | NicoS | ALG II/Hartz IV | 2 | 05.04.2007 18:15 |