Umzug möglich?
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Umzug möglich?

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  #1  
Alt 12.05.2009, 22:34
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Hallöchen.
ich hab folgendes anliegen.
ich werde dieses jahr mit meinem freund zusammenziehen. ich wohne zur zeit in eine 48 quadratmeter große wohnung.
ich bekomme alg1 und zusätzlich alg2 , weil mein verdienst so niedrig war, wo ich gearbeitet habe. ab juli rutsche ich ins harz 4 rein.
meine frage ist, kann ich überhaupt zu meinem freund ziehen ( anfang september/ Obtober circa) ???
oder macht mir das amt einen strich durch die rechnung.

mein freund ist geringverdiener, arbeitet in der gastronomie.

wäre super wenn ihr mir da nen rat geben könnt.

danke,

adamita
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  #2  
Alt 12.05.2009, 23:34
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Hallo Adamita,

... grundsätzlich geht das natürlich, du kannst aber davon ausgehen dass dich bzw. euch die zuständige Arge dann als Bedarfsgemeinschaft veranschlagen wird.
Ist es denn so unwahrscheinlich dass du bis dahin wieder einen Arbeitsplatz gefunden hast?

Wolf



Zitat:
Zitat von adamita Beitrag anzeigen
Hallöchen.
ich hab folgendes anliegen.
ich werde dieses jahr mit meinem freund zusammenziehen. ich wohne zur zeit in eine 48 quadratmeter große wohnung.
ich bekomme alg1 und zusätzlich alg2 , weil mein verdienst so niedrig war, wo ich gearbeitet habe. ab juli rutsche ich ins harz 4 rein.
meine frage ist, kann ich überhaupt zu meinem freund ziehen ( anfang september/ Obtober circa) ???
oder macht mir das amt einen strich durch die rechnung.

mein freund ist geringverdiener, arbeitet in der gastronomie.

wäre super wenn ihr mir da nen rat geben könnt.

danke,

adamita
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... schöne Grüße

Wolf





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  #3  
Alt 13.05.2009, 13:22
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hallo!

sicherlich gehe ich davon aus dass ich bis dahin arbeite habe, aber ich muss natürlich auch die andere seite bedenken, wenn ich bis dahin nichts finde... (maschinenbau sieht zur zeit mieß aus...)
also ist es grundsätzlich kein problem wenn ich zu denen hingehe und sage ich ziehe ab september um...das wir dann eine bedaftsgemeinschaft sind, ist mir klar....die blöden anträge dann ausfüllen ist dann auch wieder ...naja stress. sicherlich wollen die dann von meinem ich sag mal *lebenspartner* sicherlich nur die verdienstbescheinigung sehen oder wird da noch mehr verlangt? (obwohl er ja sonst nix hat weiter)

lg,
adamita
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  #4  
Alt 13.05.2009, 13:59
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Hallo Adamita,

... ich wüsste nicht was dagegen sprechen sollte, schließlich verringerst du durch den Zusammenzug mit deinem Freund deine Bedürftigkeit... so habe ich dich zumindest verstanden.
Dass du dir das Ganze von deiner Lieblingsbehörde jedoch vorher genehmigen lassen musst weist du sicherlich selbst. Achja- und ich unterstelle dass du über 25 bist.


Wolf





Zitat:
Zitat von adamita Beitrag anzeigen
hallo!

sicherlich gehe ich davon aus dass ich bis dahin arbeite habe, aber ich muss natürlich auch die andere seite bedenken, wenn ich bis dahin nichts finde... (maschinenbau sieht zur zeit mieß aus...)
also ist es grundsätzlich kein problem wenn ich zu denen hingehe und sage ich ziehe ab september um...das wir dann eine bedaftsgemeinschaft sind, ist mir klar....die blöden anträge dann ausfüllen ist dann auch wieder ...naja stress. sicherlich wollen die dann von meinem ich sag mal *lebenspartner* sicherlich nur die verdienstbescheinigung sehen oder wird da noch mehr verlangt? (obwohl er ja sonst nix hat weiter)

lg,
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Wolf





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  #5  
Alt 13.05.2009, 15:28
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hallo...

und genau das ist mein problem...mir fehlt 1 jahr zur 25!!! normalerweiße kann man ja erst ab 25 umziehen. da ich aber von anfang an eine eigene wohnung habe, weiß ich nicht ob das dann funktioniert.
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  #6  
Alt 13.05.2009, 15:58
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Hallo Adamita,

... auch in diesem Fall wirst du umziehen dürfen, allerdings heim zu Muttern.

Wolf






Zitat:
Zitat von adamita Beitrag anzeigen
hallo...

und genau das ist mein problem...mir fehlt 1 jahr zur 25!!! normalerweiße kann man ja erst ab 25 umziehen. da ich aber von anfang an eine eigene wohnung habe, weiß ich nicht ob das dann funktioniert.
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  #7  
Alt 13.05.2009, 16:25
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Zitat:
Zitat von adamita Beitrag anzeigen
hallo...

und genau das ist mein problem...mir fehlt 1 jahr zur 25!!! normalerweiße kann man ja erst ab 25 umziehen. da ich aber von anfang an eine eigene wohnung habe, weiß ich nicht ob das dann funktioniert.
Seit wann hast Du eine eigene Wohnung???
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  #8  
Alt 13.05.2009, 18:16
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seit ich 17 jahre bin.

und das mit den umzug zu meinen eltern geht nicht. 1. kein platz und 2. selbst alg empfänger.
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  #9  
Alt 13.05.2009, 18:28
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Dann kannst du Umziehen ohne das man dich auf deine Eltern Verweist..

Stichtag ist der 17.02.2006,wer vor diesem Datum eine eigene Wohnung hatte kann nicht mehr auf den Wohnraum der Eltern Verwiesen werden...

Alles Gute...
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adamita (13.05.2009)

  #10  
Alt 13.05.2009, 19:01
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