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#1
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| Hallo Leute, es ist sehr dringend, aus privaten Gründen möchte ich nach Berlin ziehen und mir dort einen Job suchen. Ich möchte in eine WG unterkommen um solange von meinen ALG leben zu können bis ich irgendeinen Job gefunden habe. Habe ich Anspruch in Berlin auf ALG 1 wenn ich aus NRW dahin ziehe? Welche Unterlagen bräuchte ich dann in Berlin? Danke LG Sabinchen Geändert von Sabinchen (10.01.2009 um 09:43 Uhr) |
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#2
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| ich bin durch die geburt meiner tochter zu meinem ehemann von münchen nach berlin gezogen. meinen job in münchen habe ich selber gekündigt. wegen der sogenannten "familienzusammenführung" zu meinem ehemann habe ich keine sperrfrist bekommen und habe sofort ALG bezogen. wenn du einfach nur so nach berlin willst und deshalb deinen job in nrw kündigst, musst du mit einer 3-monatigen sperre rechnen. danach erhätst du dann auch ALG 1. viele grüße! |
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Sabinchen (12.01.2009) | ||
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#3
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| Hey Sabinchen, Leider gibst Du keine info darüber ob Du in einem festen Arbeitsverhältniss stehst oder schon Alg1 beziehst,diese info ist wichtig,um Dir diese frage zu Beantworten... |
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#5
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| Zitat:
also ich bekomme ALG1 und muß aus persönlichen Gründen hier weg und wollte noch wissen ob ich mich hier bei Arbeitsamt abmelden muß oder ob das auch von Berlin geht?Danke |
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#6
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| 42 Jahre und Arbeitslos |
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#7
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| In NRW abmelden und in Berlin wieder anmelden!
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
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Sabinchen (12.01.2009) | ||
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#8
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| Bekomme ich dann ohne Probleme ALG 1 weiter? LG |
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#9
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| Zitat:
Um aber eine Leistungsunterbrechung zu vermeiden, besprichst du bitte deinen Umzug detailliert mit deiner bisherigen Agentur für Arbeit und lässt dir bitte ganz genau erklären, wie du was machen musst. Denke bitte daran, dass am ALG I auch deine Krankenversicherung hängt. Du musst aufpassen, dass du die Erreichbarkeitsanordnung nicht verletzt. Du musst also nahtlos erreichbar und vermittelbar sein. Bitte nimm zur Kenntnis, dass der Arbeitsmarkt in Berlin nicht einfach ist. Solltest du bedürftig werden (ALG II), so wisse, dass die Jobcenter in Berlin ungemütlich sind. Kläre bitte deine Umzugssituation auch mit dem dortigen Jobcenter für den Fall, dass du bedürftig werden würdest. Es ist besser, vorher Vorsorge zu treffen, als sich hinterher mit dem Jobcenter herumzuärgern. Wenn du zu deinem Lebensgefährten ziehst, droht euch die Einstufung als Einstandsgemeinschaft nach § 7 SGB II, Absatz 3a.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#10
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| Zitat:
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