Umzug NRW nach Berlin Anspruch ALG 1
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Umzug NRW nach Berlin Anspruch ALG 1

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  #1  
Alt 10.01.2009, 09:39
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Sabinchen befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Umzug NRW nach Berlin Anspruch ALG 1


Hallo Leute,
es ist sehr dringend, aus privaten Gründen möchte ich nach Berlin ziehen und mir dort einen Job suchen. Ich möchte in eine WG unterkommen um solange von meinen ALG leben zu können bis ich irgendeinen Job gefunden habe. Habe ich Anspruch in Berlin auf ALG 1 wenn ich aus NRW dahin ziehe? Welche Unterlagen bräuchte ich dann in Berlin? Danke LG
Sabinchen

Geändert von Sabinchen (10.01.2009 um 09:43 Uhr)
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  #2  
Alt 10.01.2009, 11:36
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stuermchen befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard hallo sabinchen

ich bin durch die geburt meiner tochter zu meinem ehemann von münchen nach berlin gezogen.
meinen job in münchen habe ich selber gekündigt. wegen der sogenannten "familienzusammenführung" zu meinem ehemann habe ich keine sperrfrist bekommen und habe sofort ALG bezogen.

wenn du einfach nur so nach berlin willst und deshalb deinen job in nrw kündigst, musst du mit einer 3-monatigen sperre rechnen. danach erhätst du dann auch ALG 1.

viele grüße!
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Sabinchen (12.01.2009)

  #3  
Alt 10.01.2009, 12:57
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Hey Sabinchen,

Leider gibst Du keine info darüber ob Du in einem festen Arbeitsverhältniss stehst oder schon Alg1 beziehst,diese info ist wichtig,um Dir diese frage zu Beantworten...
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  #4  
Alt 10.01.2009, 17:26
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Sabinchen:

dein Alter?

Ausbildung oder Arbeitsstelle?
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Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
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  #5  
Alt 12.01.2009, 10:51
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Zitat:
Zitat von tyron01 Beitrag anzeigen
Hey Sabinchen,

Leider gibst Du keine info darüber ob Du in einem festen Arbeitsverhältniss stehst oder schon Alg1 beziehst,diese info ist wichtig,um Dir diese frage zu Beantworten...
Hey,
also ich bekomme ALG1 und muß aus persönlichen Gründen hier weg und wollte noch wissen ob ich mich hier bei Arbeitsamt abmelden muß oder ob das auch von Berlin geht?Danke
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  #6  
Alt 12.01.2009, 10:51
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Sabinchen:

dein Alter?

Ausbildung oder Arbeitsstelle?
42 Jahre und Arbeitslos
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  #7  
Alt 12.01.2009, 15:47
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In NRW abmelden und in Berlin wieder anmelden!
__________________
Liebe Grüße Ratgeberin
http://arbeits-abc.de/

Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT!

Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen.
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  #8  
Alt 12.01.2009, 18:46
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Zitat von Ratgeberin Beitrag anzeigen
In NRW abmelden und in Berlin wieder anmelden!
Bekomme ich dann ohne Probleme ALG 1 weiter? LG
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  #9  
Alt 12.01.2009, 19:58
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Zitat:
Zitat von Sabinchen Beitrag anzeigen
Hey,
also ich bekomme ALG1 und muß aus persönlichen Gründen hier weg und wollte noch wissen ob ich mich hier bei Arbeitsamt abmelden muß oder ob das auch von Berlin geht?Danke
Wenn du ALG I beziehst, benötigst du für einen Umzug keine Umzugserlaubnsi wie bei ALG II.

Um aber eine Leistungsunterbrechung zu vermeiden, besprichst du bitte deinen Umzug detailliert mit deiner bisherigen Agentur für Arbeit und lässt dir bitte ganz genau erklären, wie du was machen musst. Denke bitte daran, dass am ALG I auch deine Krankenversicherung hängt. Du musst aufpassen, dass du die Erreichbarkeitsanordnung nicht verletzt. Du musst also nahtlos erreichbar und vermittelbar sein.

Bitte nimm zur Kenntnis, dass der Arbeitsmarkt in Berlin nicht einfach ist. Solltest du bedürftig werden (ALG II), so wisse, dass die Jobcenter in Berlin ungemütlich sind. Kläre bitte deine Umzugssituation auch mit dem dortigen Jobcenter für den Fall, dass du bedürftig werden würdest. Es ist besser, vorher Vorsorge zu treffen, als sich hinterher mit dem Jobcenter herumzuärgern.

Wenn du zu deinem Lebensgefährten ziehst, droht euch die Einstufung als Einstandsgemeinschaft nach § 7 SGB II, Absatz 3a.
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  #10  
Alt 12.01.2009, 22:27
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Zitat:
Zitat von nontestatum Beitrag anzeigen
Wenn du ALG I beziehst, benötigst du für einen Umzug keine Umzugserlaubnsi wie bei ALG II.

Um aber eine Leistungsunterbrechung zu vermeiden, besprichst du bitte deinen Umzug detailliert mit deiner bisherigen Agentur für Arbeit und lässt dir bitte ganz genau erklären, wie du was machen musst. Denke bitte daran, dass am ALG I auch deine Krankenversicherung hängt. Du musst aufpassen, dass du die Erreichbarkeitsanordnung nicht verletzt. Du musst also nahtlos erreichbar und vermittelbar sein.

Bitte nimm zur Kenntnis, dass der Arbeitsmarkt in Berlin nicht einfach ist. Solltest du bedürftig werden (ALG II), so wisse, dass die Jobcenter in Berlin ungemütlich sind. Kläre bitte deine Umzugssituation auch mit dem dortigen Jobcenter für den Fall, dass du bedürftig werden würdest. Es ist besser, vorher Vorsorge zu treffen, als sich hinterher mit dem Jobcenter herumzuärgern.

Wenn du zu deinem Lebensgefährten ziehst, droht euch die Einstufung als Einstandsgemeinschaft nach § 7 SGB II, Absatz 3a.
Wir gehen jetzt mal einfach von einen Fall aus, der eine Notsituation darstellt, das heißt diese Person hat keine Zeit mehr sich abzumelden und muß in Berlin zum Arbeitsamt, weil sie es hier nicht mehr schaffen würde. Ich bekomme ALG 1 bis Septmber 2009 und bis dahin mache ich fast jeden Job. Meine Persönlich Lage ist so das ich vllt. keine Zeit mehr haben würde, wie ist das dann? LG
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