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#1
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| Hallo hab mal ne Frage. Ich bin der Meinung,wenn man verheiratet ist,muss man nicht in eine andere Stadt ziehen. Das ist doch so Richtig oder??? Oder bekomm ich dann eine Sperre wenn ich mich nicht bewerbe obwohl ich dann verheiratet bin???????Bitte um schnellen Rat.danke schonmal |
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#2
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| Eine derartige Regelung ist mir nicht bekannt. Der § 121 SGB III bestimmt dazu näheres: SGB 3 - Einzelnorm Zitat:
Man muss sich auch mal die Pendelzeiten anschauen. Die decken ein enormes Gebiet ab. Möglicherweise heisst das: Wer im Westerwald wohnt und Arbeit sucht, darf sich aussuchen, ob er nach Köln am Rhein oder nach Frankfurt am Main zur Arbeit fährt ... Um deinen Fall wirklich beurteilen zu können, solltest du noch ein paar Daten liefern. Vorsichtshalber muss man aber sagen, dass man auf Vermittlungsvorschläge der Agentur/ARGE reagieren und antworten muss.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Du musst nicht in eine andere Stadt ziehen, Du kannst die Arbeit auch als Montagejob sehen. Aber wegen veheiratet die Arbeit in einem anderen Ort absagen, dass ist kein trifftiger Grund!
__________________ Wer nichts macht, dem unterlaufen auch keine Fehler!!! |
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#4
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| ich möchte nur nicht wegziehen,weil ich mirmit meinem Freund gerade alles hier aufbaue.Mein Freund hat gerade einen super Job hier bekommen udn Wochenendebeziehung ist schlecht wenn man Kinder will.Ich meine nur,ich habe hier alles. |
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