Umzug von Brandenburg nach NRW
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Umzug von Brandenburg nach NRW

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  #1  
Alt 17.01.2009, 18:11
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Frage Umzug von Brandenburg nach NRW


Hallo ich bin neu hier.

Am montag habe ich ja meine mündliche Abschlussprüfung und kann mich offiziell Bürokauffrau nennen.
Aber seien wir mal ehrlich... hier einen Job finden? das grenzt an ein Wunder. Ich habe mich ja schon arbeitslos gemeldet und muss zusätzlich Alg II beantragen. Meine erste frage: kann die Agentur für Arbeit () mich einfach ans Hartz IV Amt abschieben? "Wir sind dann nicht mehr für sie zuständig". Beim Antrag für ALG II meinten die das das die Agentur sehr gerne mache aber das so nicht richtig ist. Also wer zur hölle ist dann für mich zuständig ???

Nächste Frage: Bewerbungen schreibe ich ja fleißig. Habe ja auch schon einige Vorstellungsgespräche in Aussicht (Bonn und Köln) die sich beide leider nicht koordinieren lassen das heißt nächste Woche und der andere am 26.01. ich kann doch nicht sooooo oft dahin fahren ? Dann hatte ich auch schon das ich noch am gleichen Tag dort erscheinen soll, was bei einer zugfahrt von ca. 5 stunden nicht möglich ist.
Gäbe es nicht eine möglichkeit schon ohne einen Arbeitsvertrag dorthin zu ziehen? Bei vorstellungsgesprächen macht sich das auch nicht so gut wenn ich frühestens in 3 monaten dort anfängen könnte, wegen Wohnungskündigungsfristen usw. Also in Aussicht das ich dort eine bessere Arbeitsmarktlage habe.

Hinzu kommen die privaten Probleme die ich hier zurzeit habe. Meine Familie versucht mit allen mitteln mich hier zu fesseln. besorgen mir schon irgendwelche jobs als aushilfe in irgendeiner firma (cd´s verpacken, stundenlohn 3 Euro ^^ und kollegen alle polnischsprachig)...

Lg, SuesseSonne

Geändert von SuesseSonne (17.01.2009 um 18:13 Uhr) Grund: schreibfehler
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  #2  
Alt 17.01.2009, 19:25
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Zitat:
Zitat von SuesseSonne Beitrag anzeigen
Hallo ich bin neu hier.

Am montag habe ich ja meine mündliche Abschlussprüfung und kann mich offiziell Bürokauffrau nennen.

Aber seien wir mal ehrlich... hier einen Job finden? das grenzt an ein Wunder. Ich habe mich ja schon arbeitslos gemeldet und muss zusätzlich Alg II beantragen. Meine erste frage: kann die Agentur für Arbeit () mich einfach ans Hartz IV Amt abschieben? "Wir sind dann nicht mehr für sie zuständig". Beim Antrag für ALG II meinten die das das die Agentur sehr gerne mache aber das so nicht richtig ist. Also wer zur hölle ist dann für mich zuständig ???

Wenn das eine Ausbildung mit Ausbildungsvergütung war, dann erhälst du ALG I. Du unterliegst dabei dem SGB III.

Du könntest dann z.B. noch Wohngeld beantragen.

Sollte das aber nicht ausreichen und du beantragst ALG II, dann unterliegst du dem SGB II und du wirst von der ARGE/Jobcenter betreut. Solltest du unter 25 sein, so würdest du verschärften Sanktionsbedingungen unterliegen, ausserdem sitzen deine Eltern mit im Boot, die dich bis 25 unterstützen müssten.


Nächste Frage: Bewerbungen schreibe ich ja fleißig. Habe ja auch schon einige Vorstellungsgespräche in Aussicht (Bonn und Köln) die sich beide leider nicht koordinieren lassen das heißt nächste Woche und der andere am 26.01. ich kann doch nicht sooooo oft dahin fahren ?

Beantrage bitte Bewerbungskostenübernahme nach § 45/46 SGB III. Die Paragraphen wurden meines Wissens nach zum 01.01.2009 nachteilig geändert, bitte erkundige dich bei der Agentur/Arge, was du hinsichtlich der Reisekosten erwarten kannst.

Dann hatte ich auch schon das ich noch am gleichen Tag dort erscheinen soll, was bei einer zugfahrt von ca. 5 stunden nicht möglich ist.
Gäbe es nicht eine möglichkeit schon ohne einen Arbeitsvertrag dorthin zu ziehen?

Solange du ALG I (nicht: ALG II) beziehst, kannst du deinen Wohnsitz nach Belieben verlegen, allerdings auf eigene Kosten. Solltest du eine Einstellungszusage/Arbeitsvertrag haben, kann die Agentur für Arbeit dich nach § 54 SGB III hinsichtlich der Umzugskosten unterstützen. Sinngemäss gilt das für ALG II verstärkt. Solltest du ALG II beziehen, benötigst du auf jeden Fall eine Umzugserlaubnis.

Bei vorstellungsgesprächen macht sich das auch nicht so gut wenn ich frühestens in 3 monaten dort anfängen könnte, wegen Wohnungskündigungsfristen usw. Also in Aussicht das ich dort eine bessere Arbeitsmarktlage habe.

Hinzu kommen die privaten Probleme die ich hier zurzeit habe. Meine Familie versucht mit allen mitteln mich hier zu fesseln.

... was man nicht unbedingt als falsch ansehen muss. Die westlichen Bundesländer sind kein Paradies, auf dem Arbeitsmarkt haben sich Wildwest-Manieren durchgesetzt und in einigen Gebieten (Ruhrgebiet) ist die Arbeitslosigkeit teilweise höher als im "Osten". Eine Zeit alleine und fern der Familie kann sich durchaus als äusserst bitter erweisen.

Wenn du dich entscheidest, hinaus in die grosse weite Welt zu gehen , dann rate ich dringend dazu, mit leichtem Gepäck zu reisen, um eine sofortige Rückkehr arrangieren zu können.


besorgen mir schon irgendwelche jobs als aushilfe in irgendeiner firma (cd´s verpacken, stundenlohn 3 Euro ^^ und kollegen alle polnischsprachig)...

Lg, SuesseSonne
Erwarte vom Raum Köln - Bonn nicht zuviel. Die ARGE Köln ist bereits berüchtigt dafür, nicht zimperlich mit lästigen Hilfeempfängern zu sein.

Du müsstest evtl. auch den Raum Düsseldorf beackern.
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  #3  
Alt 17.01.2009, 20:10
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Ich bin 26 Jahre jung und mir steht Alg I zu. Allerdings war mein Bruttogehalt als Lehrling nur 790 Euro (nach Bat ost) und somit kriege ich ja nicht allzu viel. Deswegen zusätzlich noch Alg II

Habe auch eine Wohnung war aber noch zu Sozialhilfezeiten, war auch einfacher eine Wohnung mit 22 jahren zu bekommen. Habe damals einfach einen Mietvertrag unterschrieben und das Amt vor vollendete Tatsache gestellt.

Ich habe aber nicht vor erneut eine Karriere als Arbeitslose zu begehen. Meine Betreuerin im Amt meinte auch das ich ab 01.02.2009 eine Arbeitsmaßnahme (kurz 1 Euro Job) bekommen werde. Ist das zulässig? Das ist doch nur für Langzeitarbeitslose!?

Lg, Suesse Sonne
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  #4  
Alt 18.01.2009, 10:28
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Hey,

Ein 1€ job ist nicht nur etwas für Langzeitarbeitslose,jeder der alg2 Bezieht(wenn auch nur Aufstockend) muss ihn Annehemen.

Da Du Alg2 Beziehst musst Du dir bei der Arge den Umzug genehmigen lassen.
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  #5  
Alt 19.01.2009, 21:46
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Zitat:
Nontestatum schrieb: Wenn das eine Ausbildung mit Ausbildungsvergütung war, dann erhälst du ALG I. Du unterliegst dabei dem SGB III.

Du könntest dann z.B. noch Wohngeld beantragen.
Wenn sie Wohngeld beantragen kann, was SuesseSonne (vermute ich) nicht getan hat, warum hat die ARGE sie dann nicht zur Wohngeldstelle geschickt?
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  #6  
Alt 19.01.2009, 21:51
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Noch etwas ergänzend zum Beitrag #2 von Nonte. Wenn Du die Vorstellungstermine wahrnehmen und nicht auf den Kosten sitzen bleiben möchtest, dann achte darauf, vorher einen Antrag auf Bewerbungskostenübernahme zu stellen!
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