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#1
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| Hallo ich bin neu hier. Am montag habe ich ja meine mündliche Abschlussprüfung und kann mich offiziell Bürokauffrau nennen. Aber seien wir mal ehrlich... hier einen Job finden? das grenzt an ein Wunder. Ich habe mich ja schon arbeitslos gemeldet und muss zusätzlich Alg II beantragen. Meine erste frage: kann die Agentur für Arbeit ( ) mich einfach ans Hartz IV Amt abschieben? "Wir sind dann nicht mehr für sie zuständig". Beim Antrag für ALG II meinten die das das die Agentur sehr gerne mache aber das so nicht richtig ist. Also wer zur hölle ist dann für mich zuständig ??? ![]() Nächste Frage: Bewerbungen schreibe ich ja fleißig. Habe ja auch schon einige Vorstellungsgespräche in Aussicht (Bonn und Köln) die sich beide leider nicht koordinieren lassen das heißt nächste Woche und der andere am 26.01. ich kann doch nicht sooooo oft dahin fahren ? Dann hatte ich auch schon das ich noch am gleichen Tag dort erscheinen soll, was bei einer zugfahrt von ca. 5 stunden nicht möglich ist. Gäbe es nicht eine möglichkeit schon ohne einen Arbeitsvertrag dorthin zu ziehen? Bei vorstellungsgesprächen macht sich das auch nicht so gut wenn ich frühestens in 3 monaten dort anfängen könnte, wegen Wohnungskündigungsfristen usw. Also in Aussicht das ich dort eine bessere Arbeitsmarktlage habe. Hinzu kommen die privaten Probleme die ich hier zurzeit habe. Meine Familie versucht mit allen mitteln mich hier zu fesseln. besorgen mir schon irgendwelche jobs als aushilfe in irgendeiner firma (cd´s verpacken, stundenlohn 3 Euro ^^ und kollegen alle polnischsprachig)... ![]() Lg, SuesseSonne Geändert von SuesseSonne (17.01.2009 um 18:13 Uhr) Grund: schreibfehler |
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#2
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| Zitat:
Du müsstest evtl. auch den Raum Düsseldorf beackern.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Ich bin 26 Jahre jung und mir steht Alg I zu. Allerdings war mein Bruttogehalt als Lehrling nur 790 Euro (nach Bat ost) und somit kriege ich ja nicht allzu viel. Deswegen zusätzlich noch Alg II Habe auch eine Wohnung war aber noch zu Sozialhilfezeiten, war auch einfacher eine Wohnung mit 22 jahren zu bekommen. Habe damals einfach einen Mietvertrag unterschrieben und das Amt vor vollendete Tatsache gestellt. Ich habe aber nicht vor erneut eine Karriere als Arbeitslose zu begehen. Meine Betreuerin im Amt meinte auch das ich ab 01.02.2009 eine Arbeitsmaßnahme (kurz 1 Euro Job) bekommen werde. Ist das zulässig? Das ist doch nur für Langzeitarbeitslose!? Lg, Suesse Sonne |
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#4
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| Hey, Ein 1€ job ist nicht nur etwas für Langzeitarbeitslose,jeder der alg2 Bezieht(wenn auch nur Aufstockend) muss ihn Annehemen. Da Du Alg2 Beziehst musst Du dir bei der Arge den Umzug genehmigen lassen.
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... |
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#5
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| Zitat:
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
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#6
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| Noch etwas ergänzend zum Beitrag #2 von Nonte. Wenn Du die Vorstellungstermine wahrnehmen und nicht auf den Kosten sitzen bleiben möchtest, dann achte darauf, vorher einen Antrag auf Bewerbungskostenübernahme zu stellen!
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
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