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#1
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| Hi, ich bin neu hier und falls das Thema in diesem Forum verkehrt ist, dann bitte mal verschieben. Meine Frage oder eher mein Problem. Derzeit habe ich Urlaub und wäre anschließend für 2 Wochen arbeitslos. Bin aber noch nicht arbeitslos gemeldet! Jedoch habe ich nach den 2 Wochen schon eine neue Stelle. Dafür müsste ich aber umziehen, da sie 350 km von meinem jetzigen Wohnort entfernt ist. Meinen Mietvertrag und meinen Arbeitsvertrag habe ich bereits. Und ich ziehe mit meinem Partner um, der Student ist. Gibt es die Möglichkeit, dass ich eine Unterstützung von irgendeinem Amt bekomme? Wenn ja bei wem und was muss ich dafür tun? Ich bin ja nur zwei Wochen arbeitslos! Und wie ist es, wenn ich wegen der Entfernung des neuen Wohnortes für einen Monat doppelt Miete zahle? Ich bedanke mich für eure Hilfe und würde mich auch sehr freuen, wenn Ihr mir noch Seiten nennt, wo ich mir diese Informationen meiner Fragen noch einmal genauer durchlesen kann. |
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#2
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| habe deinen Beitrag in ein passendere Rubrik verschoben. das Amt, das du hierzu ansprechen müsstest ist die Agentur für Arbeit. Hier die links dazu: Mobilitätshilfen (MOBI) - www.arbeitsagentur.de http://www.arbeitsagentur.de/zentral...-2006-Mobi.pdf
__________________ ______________________ schöne Grüße wombat Für jene die von Quantität auf Qualität schließen. Die Anzahl meiner Beiträge resultiert nur aus meinem zwanghaften Drang meine höchst persönliche, fachlich unbeleckte, bemüht vernünftige aber möglicherweise falsche Meinung zum Besten zu geben. Zögert also nicht, euch Rat von Experten zu holen, die dafür dann (hoffentlich) auch geradestehen. Ich gehöre nicht zu dieser Elite und tue letzteres auch nicht. |
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#3
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| Zitat:
Du bekommst eine Leistungssperre von 1 Woche, weil du den § 37 b SGB III nicht befolgt hast. Beantrage aber trotzdem Arbeitslosengeld, denn dadurch wird dein erworbener Anspruch aktiviert und bleibt dir dadurch 4 Jahre lang erhalten (Verjährung). Ausserdem bist du trotz Sperre krankenversichert. Arbeitslosigkeit droht - www.arbeitsagentur.de ---> Frühzeitige Arbeitssuche Da du ein neues Arbeitsverhältnis mit Probezeit antrittst, solltest du während der Probezeit arbeitsuchend gemeldet bleiben. Diese Arbeitsuchendmeldunmg ist alle drei Monate zu erneuern.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#4
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| Ich war heute beim Amt und angeblichbekomme ich das Geld! Juhu. Hoffentlich stimmt das auch. Naja, nun bin ich gerade beim Ausfüllen des Antrages und überlege wie ich die Kilometrerpauschalrechnung angebe, da ichnoch nicht herausgefunden habe wie viel ich pro Kilometer vom Amt zurückbekomme. Danke für die reingestellten Links... |
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#5
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| HEGA 08/2005, lfd. Nr. 05 - Unterstützung der Beratung und Vermittlung (UBV) / Mobilitätshilfen (MOBI) Änderung der Wegstreckenentschädigung - www.arbeitsagentur.de SGB 3 - Einzelnorm
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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