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#1
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| Hallo, ich habe soeben ein "ungeprüftes und unverbindliches Angebot" vom Arbeitsamt bekommen. Über die Stelle wir in dem Schreiben rein gar nichts gesagt, lediglich die Kontaktdaten des Arbeitgebers werden genannt. Muß ich mich dort bewerben oder kann ich das "unverbindlich" wörtlich nehmen? Dem Schreiben hängt ein Bogen an, auf dem man mitteilen soll, wann man sich beworben hat und ob man genommen wurde... Was ist zu tun? Liebe Grüße Babybird |
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#2
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| bewerben natürlich - und den Arbeitsamt über die Antwort bescheid geben. Tust du das nicht - hang Tom Dooley Gruss wellen
__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" |
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#3
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| Was bitte sehr will mir dann der Hinweis "unverbindliches und ungeprüftes Angebot" sagen??? Es ist auch keine Rechtsbelehrung dabei, was passieren würde, sollte ich mich nicht bewerben.... Geändert von Babybird (30.07.2009 um 08:57 Uhr) |
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#4
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| Es kommt darauf an, ob dieser Bewerbungsvorschlag mit einer Rechtsbelehrung verbunden ist. Möglicherweise ist die Rechtsbelehrung in deiner Eingliederungsvereinbarung eingebaut ![]() .Wenn du ALG I beziehst, kommst du nicht in den Genuss von abgestuften Sanktionen, sondern bekommst gleich eine Leistungssperre. Ich würde daher nachweisbar (!) dort anfragen, welche Arbeitsplätze vakant sind und was angeboten wird. Einem möglicherweise dubiosen Arbeitgeber würde ich zunächst keine komplette Bewerbungsmappe zusenden, höchstens eine Kurzbewerbung mit sparsamen Angaben.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu nontestatum für den nützlichen Beitrag: | ||
Babybird (30.07.2009) | ||
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#5
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| Also, eine Rechtsbelehrung ist nicht dabei und in der Eingliederungsvereinbarung steht auch nichts. Ich werde jetzt ein Email hinschicken (auch wenn sie die Unterlagen per Post wünschen) und um genauere Infos bitten. Somit habe ich denke ich meiner Pflicht (oder in diesem Fall auch nicht Pflicht) genüge getan. |
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#6
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__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... |
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#7
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| Also, zum Thema gibt es hier noch ein paar tiefschürfende Antworten: Ungeprüftes und unverbindliches Angebot von der Agentur für Arbeit - sonstige Themen - Off Topic - Hartz IV Forum
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#8
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| Ja kenne das... Aber wie gehabt,keine Belehrung,keine Sperrzeit..
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