Ungeprüftes und unverbindliches Angebot vom Arbeitsamt
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Ungeprüftes und unverbindliches Angebot vom Arbeitsamt

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  #1  
Alt 29.07.2009, 16:43
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Standard Ungeprüftes und unverbindliches Angebot vom Arbeitsamt


Hallo,

ich habe soeben ein "ungeprüftes und unverbindliches Angebot" vom Arbeitsamt bekommen. Über die Stelle wir in dem Schreiben rein gar nichts gesagt, lediglich die Kontaktdaten des Arbeitgebers werden genannt. Muß ich mich dort bewerben oder kann ich das "unverbindlich" wörtlich nehmen?
Dem Schreiben hängt ein Bogen an, auf dem man mitteilen soll, wann man sich beworben hat und ob man genommen wurde...

Was ist zu tun?

Liebe Grüße
Babybird
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  #2  
Alt 29.07.2009, 22:04
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Standard Komische Frage

bewerben natürlich -
und den Arbeitsamt über die Antwort bescheid geben.

Tust du das nicht -

hang Tom Dooley


Gruss


wellen
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  #3  
Alt 29.07.2009, 22:11
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Was bitte sehr will mir dann der Hinweis "unverbindliches und ungeprüftes Angebot" sagen???
Es ist auch keine Rechtsbelehrung dabei, was passieren würde, sollte ich mich nicht bewerben....

Geändert von Babybird (30.07.2009 um 08:57 Uhr)
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  #4  
Alt 30.07.2009, 13:44
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Es kommt darauf an, ob dieser Bewerbungsvorschlag mit einer Rechtsbelehrung verbunden ist.

Möglicherweise ist die Rechtsbelehrung in deiner Eingliederungsvereinbarung eingebaut .

Wenn du ALG I beziehst, kommst du nicht in den Genuss von abgestuften Sanktionen, sondern bekommst gleich eine Leistungssperre.
Ich würde daher nachweisbar (!) dort anfragen, welche Arbeitsplätze vakant sind und was angeboten wird.

Einem möglicherweise dubiosen Arbeitgeber würde ich zunächst keine komplette Bewerbungsmappe zusenden, höchstens eine Kurzbewerbung mit sparsamen Angaben.
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Folgender Benutzer sagt Danke zu nontestatum für den nützlichen Beitrag:
Babybird (30.07.2009)

  #5  
Alt 30.07.2009, 14:01
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Also, eine Rechtsbelehrung ist nicht dabei und in der Eingliederungsvereinbarung steht auch nichts.

Ich werde jetzt ein Email hinschicken (auch wenn sie die Unterlagen per Post wünschen) und um genauere Infos bitten. Somit habe ich denke ich meiner Pflicht (oder in diesem Fall auch nicht Pflicht) genüge getan.
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  #6  
Alt 30.07.2009, 16:44
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Ganz einfach-keine Rechtsbelehrung-keine Sperrzeit möglich...

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  #7  
Alt 01.08.2009, 18:06
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Also, zum Thema gibt es hier noch ein paar tiefschürfende Antworten:

Ungeprüftes und unverbindliches Angebot von der Agentur für Arbeit - sonstige Themen - Off Topic - Hartz IV Forum

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  #8  
Alt 01.08.2009, 18:35
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Ja kenne das...

Aber wie gehabt,keine Belehrung,keine Sperrzeit..
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