Unterbrechung "arbeitssuchend melden"
Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeitslosigkeit > Arbeitslosengeld ALG I


Unterbrechung "arbeitssuchend melden"

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Bookmark and Share
  #1  
Alt 02.11.2008, 19:50
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 31.08.2008
Beiträge: 14
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
gemic befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Unterbrechung "arbeitssuchend melden"


Kurzum: bin seit 14 Tagen als arbeitssuchend gemeldet und es hat sich eine Möglichkeit ergeben, den Winter in südlichen Gefilden zu verbringen, gegen Kost und Logis versteht sich... ich möchte mich offiziell abmelden und als
Grund angeben, möchte die nächsten Monate als Hausfrau tätig sein und dem
Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, kann gesundheitliche Gründe angeben die vom Arzt bestätigt wurden, kann ich mich dann nach 4 Monaten ohne Sperrzeit wieder arbeitssuchend melden und Stütze kassieren?
Mit Zitat antworten

  #2  
Alt 17.11.2008, 05:59
Benutzerbild von Tine9933
Guru
 
Registriert seit: 02.04.2007
Beiträge: 995
Bedankte sich: 9
89 Danksagungen in 87 Beiträgen
Tine9933 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Wenn du dich wieder Arbeitslos meldest, bekommst du ein Formular, was dein Arbeitgeber auszufüllen hat.
Warum gibst du nicht an von wann bis wann du wo arbeitest? Es arbeiten so viele Leute im Ausland, da gibt es nichts zu verbergen. Und es gibt auch so viele befristete Arbeitsverträge.
Und du bist verpflichtet alle Angaben Wahrheitsgemäß zu machen!!!
__________________
Wer nichts macht, dem unterlaufen auch keine Fehler!!!
Mit Zitat antworten

  #3  
Alt 17.11.2008, 21:09
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 31.08.2008
Beiträge: 14
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
gemic befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard die Sache sieht wie folgt aus;

der Aufhebungsvertrag aus gesundheitlichen Gründen ist anerkannt worden und es gibt Knete vom ersten Tag an. Man kann sich auch abmelden und be-kommt für die Zeit keine Leistungen und kann sich später wieder "arbeitssuchend" melden, verkürzt allerdings die Zeit wo man Anspruch hat (sage ich mal so). Es gibt dann noch die Möglichkeit um Urlaub zu bitten, sind aber nur 3 Wochen soweit ich weiß. Alles in allem, die Leute vom Arbeitsamt waren nett und nicht mehr so arrogant wie früher.
Mit Zitat antworten

Antwort




Themen-Optionen


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Unterbrechung der Arbeitslosigkeit durch Zeitarbeit luna123 Arbeitslosengeld ALG I 11 11.09.2010 13:01
Unterbrechung wegen Elternzeit bine84 Ausbildung 0 01.11.2007 21:47
Wie Unterbrechung des Studiums kenntlich machen? karlos Lebenslauf 2 02.09.2007 17:16


Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeitslosigkeit > Arbeitslosengeld ALG I


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 20:35 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.5 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Content Relevant URLs by vBSEO 3.3.2 ©2009, Crawlability, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright (c) arbeits-abc.de Alle Rechte vorbehalten.