Unterbrechung der Arbeitslosigkeit durch Zeitarbeit
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Unterbrechung der Arbeitslosigkeit durch Zeitarbeit

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  #1  
Alt 22.05.2009, 20:09
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Weiß jemand, wie sich das verhält, wenn man einige Monate Arbeitslosengeld (1) bekommen hat, die Arbeitslosigkeit dann durch ein befristetes Arbeitsverhältnis bei einer Zeitarbeitsfirma unterbrochen ist und man dann nach ca. 3 oder 4 Monaten wieder arbeitslos wird. Bekommt man dann weiterhin das vorherige Arbeitslosengeld, bekommt man überhaupt noch Arbeitslosengeld oder wird das dann neu berechnet von dem Gehalt, das man bei der Zeitarbeitsfirma bekommen hatte?

Bevor ich bei der Zeitarbeitsfirma anfing, hatte ich noch einen Restanspruch von ca. 70 Tagen, ist der jetzt durch die Arbeitsaufnahme verfallen oder bleibt der anspruch bestehen?

Wäre für eine schnelle Antwort dankbar.

Geändert von luna123 (22.05.2009 um 20:13 Uhr)
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  #2  
Alt 22.05.2009, 20:34
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Wenn Du keinen Neuanspruch erworben hast,wird dein Antrag wiederbewilligt und Du hast dann noch die 7 Monate Restanspruch...Das Gleiche Arbeitslosengeld wie Vorher...Achte aber darauf das Du bei Befristeten A.Verträgen dich 3 Monate vor Ablauf bei der Agentur als Arbeitsuchend meldest,sonst gibt es eine Woche Sperrzeit..
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Geändert von tyron01 (22.05.2009 um 20:37 Uhr)
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  #3  
Alt 23.05.2009, 10:03
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Hallo!

Tyron hat Recht!
Ich kenne aber auch den Fall, dass, wenn du das vorher gewusst hast und es dem Sachbearbeiter gemeldet hat, ruht es und du kriegst dann den Rest später zusätzlich angerechnet ohne Änderungen.

Aber wenn du mehr verdient hast, kriegst du vielleicht auch mehr. Wenn du weniger verdienst hast, vielleicht weniger. Ich weiss nicht genau welchen Zeitraum wichtig ist. Aber du bekommst auf jeden Fall die Monate angerechnet.

Schöne Grüsse

Chocolat
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  #4  
Alt 23.05.2009, 10:25
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Richtig,Diese 3-4 Monate werden auf eine Neue Anwartschaft Angerechnet,diese Hast Du erfüllt, wenn Du in Der Rahmenfrist 360 S.V.Pflichtige Tage Gearbeitet hast.

Rahmenfrist

Anwartschaftszeit

Nach den 3-4 Monaten wird erstmal dein Alter Anspruch Wiederbewilligt und Du Bekommst das gleiche Geld wie Jetzt..
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  #5  
Alt 23.05.2009, 10:53
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Zitat:
Zitat von tyron01 Beitrag anzeigen
Wenn Du keinen Neuanspruch erworben hast,wird dein Antrag wiederbewilligt und Du hast dann noch die 7 Monate Restanspruch...Das Gleiche Arbeitslosengeld wie Vorher...Achte aber darauf das Du bei Befristeten A.Verträgen dich 3 Monate vor Ablauf bei der Agentur als Arbeitsuchend meldest,sonst gibt es eine Woche Sperrzeit..
Das Problem ist, dass der Vertrag bei dieser Zeitarbeitsfirma immer wieder verlängert wird um einen Monat, es aber jederzeit - nach Arbeitsaufwand - innerhalb von einer oder zwei Wochen (ich weiß jetzt nicht genau, wie die Fristen sind) enden kann. Ich weiß also nicht definitiv, wann Schluss ist.
Kann mich aber auch nicht arbeitssuchend melden, d.h. als ich bei dieser Zeitarbeitsfirma angefangen habe, hatte ich dem Arbeitsamt gemeldet, dass es sehr wahrscheinlich nur befristet ist, und es - relativ - wenig Chancen gibt auf eine Dauerbeschäftigung. So gesehen ist das Arbeitsamt also informiert.

Ich hoffe jetzt nur nicht, dass es durch die Aufnahme der Beschäftigung bei dieser Zeitarbeitsfirma Nachteile für mich entstehen, ich verdiene dort weitaus weniger, als ich vorher verdient hatte und sogar das Arbeitslosengeld war etwas höher. Deshalb hoffe ich auch, dass es so ist, dass die mir, wenn ich mich wieder arbeitslos melden muss, mir das alte Arbeitslosengeld zahlen.

Noch ein neues Problem: Bei der Stelle, wo ich jetzt beschäftigt bin, sollen die Stunden jetzt verringert werden, also würde ich dann noch weniger verdienen.

Wie sieht das denn aus, lt. Zeitarbeitsfirma muss ich dann eine Änderungskündigung unterschreiben, was ist, wenn ich es mache? Kann mir daraus ein Nachteil entstehen, jetzt abgesehen von dem niedrigen Gehalt, was noch niedriger sein wird, wenn ich nicht vollzeit arbeite?
Was ist, wenn ich diese Änderungskündigung nicht unterschreiben würde und die mir dann kündigen, müsste ich dann mit einer Sperre vom Arbeitsamt rechnen? Zählt das dann als Kündigung oder was passiert dann? Ich bin sehr unsicher, was ich machen soll, natürlich will ich weiter arbeiten, aber schließlich muss ich auch sehen, wie ich finanziell zurechtkomme, und mit dem niedrigen Gehalt bei der Zeitarbeitsfirma und dann noch nur Teilzeit wird es sehr schwierig.
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  #6  
Alt 23.05.2009, 11:14
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  #7  
Alt 23.05.2009, 13:15
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Hallo Luna!

Dann würde ich einfach mal sagen, dass du die Zeit in der Zeitarbeitsfirma ausnutzen solltest. Bleibe solange dort wie möglich. Vielleicht bekommst du dann eine Vollzeitstelle mit einem vernünftigen Vertrag - es gibt immer Hoffnung!

Es war auch meine Vermutung. Wenn du weniger verdienst, wird du vermutlich später auch wenige vom Amt bekommen. Ich finde das traurig.

Ich wünsche dir viel Erfolg
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  #8  
Alt 23.05.2009, 20:55
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Zitat:
Zitat von chocolat chaud Beitrag anzeigen
Es war auch meine Vermutung. Wenn du weniger verdienst, wird du vermutlich später auch wenige vom Amt bekommen. Ich finde das traurig.

Ich wünsche dir viel Erfolg
genau das ist mein Problem, ich möchte vermeiden, dass ich Nachteile durch die Arbeitsaufnahme habe. Ich kann schließlich nichts dafür, dass der Vertrag nur befristet ist. Es ist schon traurig, dass es überhaupt finanzielle Einbußen gibt, wenn man arbeitet. Dann braucht man sich eigentlich nicht wundern, wenn es auch viele gibt, die sich sagen "dann bleibe ich lieber zu Hause". Bald kann man es sich nicht mehr leisten, überhaupt arbeiten zu gehen.
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  #9  
Alt 25.05.2009, 04:42
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Ich war 1 Jahr und 9 Monate in einer Zeitfirma beschäftigt. Selbst da habe ich das ALG bekommen wie ich es vorher hatte, da es vom Betrag her höher lag.
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  #10  
Alt 25.05.2009, 06:36
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Hey tine,

Dann hast Du die Vorrausetzungen für §131 Absatz 4 Erfüllt
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