Unterhalt zahlen bei 870 Euro ??? - Seite 2
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Unterhalt zahlen bei 870 Euro ???

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  #11  
Alt 25.08.2009, 14:07
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Danke Luzi für deinen Post.Sicher gibt es auch Väter die sagen nach mir die Sinnflut,ich wollte nun hier auch nicht unbedingt alles breittreten was in meinen P.- Leben so los ist.

Mir ging es einfach darum wie man die ganze Sache so hin bekommt das man normal lebt bzw. die Umschulung bestreiten kann.Ich habe vorher auch mehr Geld gehabt und ich denke keiner sucht es sich freiwillig aus arbeitslos zu werden bzw. rechnet jeden Tag damit.

Für mich sind das auch alles Einschränkungen,ich muss auf vieles verzichten was früher normal für mich war,Sonnenstudio,Fitnessclub und Party und Zigaretten und das was kündbar war,habe ich auch abgestoßen.Ich kann auch nicht mehr mit mein Sohn in ein Spielzeugladen gehen und ihn das kaufen was er will sondern muss ihn sagen das bekommst du erst zum Geburtstag und das ist für mich schon schwer genug,weil vorher konnte ich das,ein Trecker kaufen der 40 Euro kostet z.b.

Ich könnte mich auch hinsetzen und die Hände in den Schoss legen und sagen,warten wir doch ab lassen wir das alles über mich herein stürzen,wird schon und zu Not gibt es ja ALG II aber der Typ bin ich nicht,deswegen habe ich ja um die Umschulung gekämpft um wieder Fuß zu fassen und wieder normal zu arbeiten und meinen Sohn wieder mehr bieten zu können.

Und wenn es möglich gewesen wäre aus eigener Kraft den Unterhalt zu leisten hätte ich hier nicht um Rat gesucht.Und die Jahre wo gezahlt wird,das Geld bekomme ich nicht geschenkt sondern zahle es dann wenn ich in Arbeit wieder ab.
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  #12  
Alt 29.08.2009, 15:59
Benutzerbild von wellen
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Pandur - und denke immer daran -

es könnte schlimmer sein

Einen echten Panduren kann eh nichts umwerfen.

Gruss

wellen
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  #13  
Alt 29.08.2009, 17:38
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... verlassen wir also die Emotionsebene und wenden uns den Fakten zu.
In diesem Zusammenhang emfehle ich dir, Pandur, die Lektüre der Düsseldorfer Tabelle, Stand 2009, Anmerkung 5 welche sagt:


Zitat:
Der notwendige Eigenbedarf (Selbstbehalt)
- gegenüber minderjährigen unverheirateten Kindern,
- gegenüber volljährigen unverheirateten Kindern bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die im Haushalt
der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden,
beträgt beim nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen monatlich 770 EUR, beim erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen
monatlich 900 EUR.
Hierin sind bis 360 EUR für Unterkunft einschließlich umlagefähiger
Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten. Der Selbstbehalt kann angemessen erhöht werden,
wenn dieser Betrag im Einzelfall erheblich überschritten wird und dies nicht vermeidbar ist.
__________________
... schöne Grüße

Wolf





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Ich bin kein Jurist.
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