Urlaub als Arbeitloser nicht möglich?
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Urlaub als Arbeitloser nicht möglich?

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  #1  
Alt 25.05.2009, 20:19
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Kiraboy befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hallo Leute,

folgendes:

Ich bin seit 01.01.09 arbeitlos. Ich bewerbe mich ganz anständig weiter, sprich keiner, der auf der faulen Haut sitzt. Das weiß meine Sachbearbeiterin auch.

Ich habe sie gefragt, ob ich vor meinem Geburtstag im August 2 Wochen Urlaub machen könnte. Sie sagte nein, da ich eine Einladung bekommen könnte und wenn ich nciht erscheine, drohen mir Sperre, Bußgeld und sogar Strafanzeige, weil ich doch in Urlaub gefahren bin.

Sie sagte, dass ich mich für die Zeit abmelden kann und ich dann 2 Wochen kein Geld erhalte (was aber in meinem Fall 400€ betragen würde und ich darauf nicht verzichten kann).

Ich habe nun gelesen, dass mir 3 Wochen Urlaub pro Jahr zustehen? Stimmt das oder kann sie das ablehnen? Was würdet ihr an meiner Stelle tun? Ists leider keine besonders kooperative Sachbearbeiterin, sodass höfliches bitten nichts gebracht hat.

Grüße
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  #2  
Alt 25.05.2009, 20:43
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Das SGB II und das SGB III kennen keinen Urlaub, so wie dies in einem Arbeitsverhältnis geregelt ist.

Es gibt nur die ausdrückliche Erlaubnis des Sachbearbeiters, dass man sich aus dem Erreichbarkeitsbereich der Agentur/ARGE entfernen darf.

Rechtsgrundlage ist die Erreichbarkeitsanordnung: http://www.arbeitsagentur.de/zentral...ltungsrats.pdf

Wenn du ohne Erlaubnis in den "Urlaub" fährst, so bist du in dieser Zeit für die Agentur/ARGE nicht erreichbar bzw. vermittelbar, das bedeutet, die Agentur/ARGE wird dich für diese Zeit aus dem Leistungsbezug nehmen und bereits erbrachte Leistungen zurückfordern. Das beinhaltet auch die "unsichtbaren" Leistungen, z.B. die Krankenversicherung.

Wenn du während der unerlaubten Abwesenheit Vermittlungsvorschlägen nicht nachkommst, hagelt es natürlich auch noch Leistungssperren bzw. Sanktionen.

Da deine Sachbearbeiterin nun deinen Urlaubswunsch kennt und diesen nicht erfülllt, musst du damit rechnen, entweder Vermittlungsvorschläge zu bekommen oder Einladungen der Agentur/ARGE. Bitte halte dich also zur Verfügung und schaue jeden Tag PERSÖNLICH in deinen Briefkasten, um sofort reagieren zu können.
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  #3  
Alt 25.05.2009, 20:54
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Kiraboy befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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ich habe aber gelesen, dass man pro Kalenderjahr 3 Wochen nicht "verfügbar" sein kann, sofern es sich nicht um die ersten 3 Monate handelt und man während dieser 3 Wochen Leistungen weiterhin bezieht.

Ich habe ganz am Anfang ein Termin versäumt und die Kollegin meinte, ich solle sagen, dass ich niemals eine Einladung bekommen habe, um so der Sperre zu entgehen.

Kann ich das nicht einfach erneut machen?
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  #4  
Alt 25.05.2009, 20:56
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21 Tage stehen Dir im Jahr zu...

Siehe hier..
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  #5  
Alt 25.05.2009, 21:56
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Unglücklich

Zitat:
Ab dem vierten Monat der Arbeitslosigkeit kann ein Urlaubsantrag nur dann abgelehnt werden, wenn für die Urlaubszeit konkrete Vermittlungsmöglichkeiten bestehen.
Urlaub bei ALG I und Krankheit Arbeitsagentur oder Krankenkasse zahlen | biallo.de

... und der Abeitslose kann natürlich nicht nachweisen, dass während der Urlaubssaison keine konkreten Vermittlungsmöglichkeiten bestehen ...

Ausserdem: haben wir nicht 1.000.000 offene Stellen in der Bananenrepublik Doitschland ... ich meine, das wäre die letzte Lüge aus dem Arbeitgeberlager gewesen ... offiziell verkündet in der Ploetzeitung ...
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  #6  
Alt 25.05.2009, 22:02
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Zitat:
Zitat von Kiraboy Beitrag anzeigen
ich habe aber gelesen, dass man pro Kalenderjahr 3 Wochen nicht "verfügbar" sein kann, sofern es sich nicht um die ersten 3 Monate handelt und man während dieser 3 Wochen Leistungen weiterhin bezieht.

Ich habe ganz am Anfang ein Termin versäumt und die Kollegin meinte, ich solle sagen, dass ich niemals eine Einladung bekommen habe, um so der Sperre zu entgehen.

Kann ich das nicht einfach erneut machen?
Natürlich nicht!

Offensichtlich bist du bereits unangenehm aufgefallen, die Urlaubsverweigerung ist vermutlich die inoffizielle Antwort auf dein Verhalten.

Solltest du jetzt Fehler machen, kannst du dich auf eine Leistungssperre bzw. Sanktion gefasst machen.
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