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#1
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| lieber freunde mein ehemaliger arbeit geber hat mich kündigung gegeben(auf hebung vetrag) bei kundigug ich habe abfindung und f ür 6 monete urlaub geld genomen meine frage arbeitsamt sagt du hast urlaub geld gekircht.20 tage sperre gegeben. kann der arbeisamt sperren wegen urlaubsgeld.... mit freundliche grüss..... |
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#2
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| Hierbei handelt es sich nicht um eine Sperrzeit! Das nennt sich "Ruhen des Arbeitslosengeldes bei Urlaubsabgeltung". Die Agentur für Arbeit sieht es halt nur so, dass du für die Tage an denen du ersatzweise Geld für deinen Urlaub bekommst, noch kein Arbeitslosengeld brauchst. Du bist für diese Zeit ja schließlich versorgt. Hätte dein Arbeitgeber dich etwas länger behalten, hättest du den Urlaub ja schließlich dort auch genommen und die Arbeitslosigkeit wäre erst mind. 20 Tage später eingetroffen. |
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töngel28 (26.05.2008) | ||
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#3
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| Bedeuted das dann,dass ich kein Anspruchsrecht hab???? Wenn ich schriftlich anspruch legen würde, würde ich kein erfolg haben??? ich bedanke mich voraus... |
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#4
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| Doch du hast einen Anspruch, aber Arbeitslosengeld bekommst du erst nach dem Ablauf des Ruhenszeitraumes von 20 Tagen. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu Tobs für den nützlichen Beitrag: | ||
töngel28 (27.05.2008) | ||
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