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#1
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| Hallo, leider finde ich bei der hompager der Arbeitsagentur unter Krankheit/Urlaub nichts über Urlaub. Ich bin ab 1.4 Arbeitlos und bekomme ALG1. Darf ich in den Urlaub fahren? Ich mache derzeit eine Schulung und wollte anschließend -falls bis dahin keinen Job habe - im Juni in Urlaub fahren für 2 -3 Wochen. Frage wo steht was dazu ob man Urlaub haben darf? Danke Brigitte |
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#2
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| Bei ALG I und ALG II ist der Begriff "Urlaub" amtlich nicht existent. Wenn du Leistungen beziehst, könntest du deinen Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit bitten, dir zu erlauben, dich für eine bestimmte Zeit aus dem Erreichbarkeitsbereich der Agentur entfernen zu dürfen. Sollte er dies erlauben (bitte schriftlich bzw. nachweisbar!!), so musst du dich direkt nach Ende des "Urlaubes" persönlich melden. http://www.arbeitsagentur.de/zentral...ltungsrats.pdf Durchlesen!! Unkenntnis schützt vor Strafe nicht ! Die Erreichbarkeitsanordnung ist Grundlage für den Leistungsbezug. Zuwiderhandlungen haben Leistungseinstellung und Leistungsrückfoderungen zur Folge.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Nachtrag: Nur für die User, die ALG II beziehen: http://www.arge-hagen.de/downloads/F...nheit_1106.pdf
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#4
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| Angenommen, die Genehmigen mir das nicht und ich fahre trotzdem weg und dummerweise kommt genau in der Zeit eine Vorladung (bisher kam von denen nämlich noch gar nix wie lange bin ich dann gesperrt? Und überhaupt frage ich mich was passiert, wenn ich daheim bin und die Post mal schlammt und ich keinen Brief bekomme, sowas kann ja immer wieder mal vorkommen!? Vielen Dank für die Hilfe Brigitte |
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#5
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| Zitat:
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu nontestatum für den nützlichen Beitrag: | ||
BrigitteS (31.03.2008) | ||
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