Urlaub während ALG1
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Urlaub während ALG1

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  #1  
Alt 27.03.2008, 10:33
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Hallo,

leider finde ich bei der hompager der Arbeitsagentur unter Krankheit/Urlaub nichts über Urlaub.

Ich bin ab 1.4 Arbeitlos und bekomme ALG1. Darf ich in den Urlaub fahren?
Ich mache derzeit eine Schulung und wollte anschließend -falls bis dahin keinen Job habe - im Juni in Urlaub fahren für 2 -3 Wochen.

Frage wo steht was dazu ob man Urlaub haben darf?

Danke
Brigitte
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  #2  
Alt 27.03.2008, 11:26
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Bei ALG I und ALG II ist der Begriff "Urlaub" amtlich nicht existent.

Wenn du Leistungen beziehst, könntest du deinen Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit bitten, dir zu erlauben, dich für eine bestimmte Zeit aus dem Erreichbarkeitsbereich der Agentur entfernen zu dürfen.

Sollte er dies erlauben (bitte schriftlich bzw. nachweisbar!!), so musst du dich direkt nach Ende des "Urlaubes" persönlich melden.

http://www.arbeitsagentur.de/zentral...ltungsrats.pdf

Durchlesen!! Unkenntnis schützt vor Strafe nicht !

Die Erreichbarkeitsanordnung ist Grundlage für den Leistungsbezug. Zuwiderhandlungen haben Leistungseinstellung und Leistungsrückfoderungen zur Folge.
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  #3  
Alt 27.03.2008, 14:18
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Nachtrag:

Nur für die User, die ALG II beziehen:



http://www.arge-hagen.de/downloads/F...nheit_1106.pdf
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  #4  
Alt 28.03.2008, 08:45
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Cool Eine Nachfrage noch...

Angenommen, die Genehmigen mir das nicht und ich fahre trotzdem weg und dummerweise kommt genau in der Zeit eine Vorladung (bisher kam von denen nämlich noch gar nix wie lange bin ich dann gesperrt?

Und überhaupt frage ich mich was passiert, wenn ich daheim bin und die Post mal schlammt und ich keinen Brief bekomme, sowas kann ja immer wieder mal vorkommen!?

Vielen Dank für die Hilfe
Brigitte
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  #5  
Alt 28.03.2008, 12:17
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Zitat:
Zitat von BrigitteS Beitrag anzeigen
Angenommen, die Genehmigen mir das nicht und ich fahre trotzdem weg und dummerweise kommt genau in der Zeit eine Vorladung (bisher kam von denen nämlich noch gar nix wie lange bin ich dann gesperrt?

Bei ALG I wird nicht sanktioniert, sondern die Leistung gesperrt. Das wären immer drei Monate. Das Problem wäre auch nicht eine persönliche Vorladung, sondern du könntest nicht zeitnah auf Vermittlungsvorschläge antworten. Das würde einer Ablehnung des angebotenen Jobs gleichkommen. Neben der Sperre würde man Leistungen zurückfordern, auch die unsichtbaren Leistungen wie KV, RV. Ein Bussgeld wäre auch denkbar.

Und überhaupt frage ich mich was passiert, wenn ich daheim bin und die Post mal schlammt und ich keinen Brief bekomme, sowas kann ja immer wieder mal vorkommen!?
Die Post hat natürlich eine gewisse Fehlerquote. Aber die Agentur müsste beweisen, dass dir der Brief zugegangen ist. Man sollte in der Eingliederungsvereinbarung verankern, wie in solche Fällen verfahren wird.

Vielen Dank für die Hilfe
Brigitte
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BrigitteS (31.03.2008)

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