Urlaubsgeld Berechnung auf Arbeitslosengeld
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Urlaubsgeld Berechnung auf Arbeitslosengeld

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  #1  
Alt 10.06.2009, 17:07
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Hallo,
ich weiß, das ausgezahltes Urlaubsgeld eine Sperre des Arbeitslosengeldes 1 bewirkt. Wie verhält es sich mit zurückliegenden Zahlungen? Beispiel:
das Urlaubsgeld wurde ausgezahlt, ich melde mich aber erst einige Monate später arbeitslos, weil ich zur Zeit arbeitsunfähig krank geschrieben bin. Wird in diesem Fall eine zurückliegende Auszahlung berechnet? Was ist, wenn das Geld ausgegeben ist?

Danke für Eure Antworten
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  #2  
Alt 10.06.2009, 19:26
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Arbeitslosengeld wird erst ab Datum Antragstellung gewährt.

Insofern dürfte die alte Zeitschiene keine Rolle mehr spielen.

Wenn du dich Monate später arbeitslos meldest und Arbeitslosengeld beantragst, wandert der Zweijahreszeitrauim auf der Zeitschiene weiter und du verlierst möglicherweise Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Dju solltest also schleunigst deinen Anspruch/Anwartschaft aktivieren, um die Verjährung zu unterbrechen und dir den 4-Jahres-Zeitraum zu sichern.

Wenn du krankgeschrieben bist (vor Antragstellung), und nicht arbeitsfähig [ = arbeitsunfähig] bist, kommst du nicht in den Genuss von ALG I.

Vielleicht solltest du deine Situation detaillierter darstellen, damit man genauer antworten kann.

Dein Alter?
Lebst du alleine?
Berufsausbildung: ja/nein
Eigene Wohnung oder elterlicher Haushalt?
__________________
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  #3  
Alt 11.06.2009, 08:39
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Lächeln Danke für die Antwort

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Mit ging es darum, das ich nicht im Nachhinein eine Sperre bekommen.
Zu mehr Details:
Ich bin durch eine Mobbingsituation arbeitsunfähig erkrankt. In der Zwischenzeit habe ich gekündigt, da ich nicht wieder in dieses Unternehmen zurückkehren kann. Ich beziehe Krankengeld. Möchte mich aber demnächst dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stellen. Die Sache mit der Eigenkündigung ist geklärt. Ich habe ein ärztliches Gutachten, das ich aus der Firma aus o.g. Gründen ausscheiden muss. Deine andere Frage: ich lebe alleine. Was meintest Du mit der zwei Jahres Frist?

Vielen Dank nochmal. Viele Grüße zurück.
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  #4  
Alt 11.06.2009, 11:17
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Zitat:
Was meintest Du mit der zwei Jahres Frist?
Du erwirbst Anwartschaft auf ALG I, wenn du 360 sozialversicherungspflichtige Arbeitstage innerhalb von 2 Jahren nachweisen kannst.

Diese zwei Jahre sind aber kein feststehender Block, sondern wandern auf der Zeitschiene wie eine Eisenbahnlok auf den Geleisen. Im Gegensatz dazu sind die sozialversicherungspflichtigen Tage feststehend.

Wenn du Arbeitslosengeld 1 bewilligt bekommst, und dein Anspruch aktiviert wurde, bleibt dir ein nicht verbrauchter Anspruch 4 Jahre lang erhalten.

Wirst du arbeitslos und du beantragst kein Arbeitslosengeld, wandert die zweijährige Verjährungsfrist weiter und "überfährt" möglicherweise die sozialversicherungspflichtigen Tage, so dass du nicht mehr genügend oder auch garkeine sozialversicherungspflichtigen Tage mehr aufzuweisen hast. Du müsstest dann auf ALG II ausweichen.
__________________
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