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#1
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| Hallo. Ich bin bis 30.09.10 arbeitslos gemeldet und erhalte Arbeitslosengeld. Dieses würde am 30.11.10 auslaufen. Ab 01.10.10 fange ich alledings einen neuen Job an. Z Zt. arbeite ich schon in dieser Firma in Form eines Praktikums (20 Tage unentgeldlich, davon weiß auch die Arbeitsagentur). Nun läuft es dort leider überhaupt nicht gut und es könnte sein, dass ich dort wieder gekündigt werde. Falle ich dann ab Dezember in Hartz IV? Oder verschiebt sich das immer um einen Monat nach hinten, je länger ich arbeite? Vielen Dank! Jaguar
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#2
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| ALG I wird tageweise abgerechnet, so wie ich das sehe, verbleibt dir noch rund ein Monat an Restleistungen, bis du in ALG II fällst. Die genaue Anzahl der Tage musst du aus deinem ALG I - Bescheid entnehmen. Du musst also erforderlichenfalls rechtzeitig ALG II beantragen. Bitte bleibe weiterhin arbeitsuchend gemeldet und beachte den § 38 SGB III, der dich zur frühzeitigen Arbeitsuche verpflichtet (Fristen beachten, um eine einwöchige Sperre zu vermeiden!) Jenachdem, was du ab 01.10.2010 verdienst, könnte es sein,. dass du Anspruch auf ALG II (aufstockend) hast.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Hallo nontestatum, leider verstehe ich deine Antwort nicht ganz, sorry. Ich bin seit 01.10. fest angestellt in einer neuen Firma und bin auch nicht mehr arbeitssuchend gemeldet. Wenn ich jetzt bis zum 31.12. bleibe, ab wann falle ich dann in Hartz IV (oder ALGII, kenne mich da nicht aus)? Hätte ich den Job nicht angenommen, dann wäre es ab 01.12. gewesen. Ich war also vom 01.12.09 - 30.09.10 arbeitslos. So wie es aussieht, muss ich aus gesundheitlichen Gründen zum Ende des Jahres kündigen, aber mit Attest vom Arzt, damit ich keine Bezugssperre erhalte. Mir geht es nur darum, ab wann ich in Hartz IV falle. Vielen Dank! Jaguar
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#4
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| Zitat:
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#5
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| Hallo Nontestatum, vielen Dank für dein Feedback! Jetzt hab ich auch's kapiert (bin wohl nervlich schon so weit runter, dass ich nicht mehr klar blicken kann). Ich hab noch ein paar Fragen bzw. Anmerkungen: Im vorstehenden Beitrag hattest du geschrieben, dass du ein kostenloses Praktikum absolvierst, dein Status dürfte also nicht der eines Angestellten/Arbeiters sein. Bitte schau in deinen Arbeitsvertrag, ab wann du wirklich Mitarbeiter des Unternehmens bist. Genau. Ich war Praktikant und ab 01.10. bin ich in Festanstellung. ALG I wird in Tagen abgerechnet, auf deinem Bewilligungsbescheid müsste ersichtlich sein, wann dein ALG I endet. Mein ALG I endete am 30.09., da ich ab 01.10. Gehalt beziehe. STOP! Bitte nicht selber kündigen bzw. nur mit einer ausdrücklichen Erlaubnis der Agentur für Arbeit. Ein Attest eines Arztes sagt noch nichts darüber aus, ob die Agentur eine Eigenkündigung Leistungssperrt/sanktioniert oder nicht. Kündigst du auf der Grundlage eines ärztlichen Attestes ohne vorherige Absprache und Einverständnis der Agentur für Arbeit, wirst du leistungsgesperrt und die Agentur prüft auf dein Begehren hin, ob du einen wichtigen Grund hattest. Die Agentur muss das Attest nicht anerkennen. Ja, das werde ich erst mit meiner Therapeutin/meinem Arzt besprechen und dann mit der Arbeitsagentur. Vorher kündige ich nicht und lass mich notfalls krankschreiben (was ich bis jetzt nicht getan habe, ich quäle mich jeden Tag hin, weil ich solche Angst habe, in HartzIV zu fallen...). Vielen Dank! Jaguar
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#6
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| Zitat:
Auch wäre dann - je nach Vermögensart (in Geld umwandelbar oder nicht) - deine Krankenversicherung wegen möglicher Beitragsrückstände in höchster Gefahr. Bist du aber nicht vermögend, stellt du einfach einen ALG II - Antrag, der müsste dann auch bewilligt werden, und du wärest versorgt (naja, was man so bei Hartz IV versorgt nennen kann). Du bekommst solange ALG II, wie du drei Stunden und mehr erwerbsfähig bist, das heisst: solange du drei Stunden am Tag einen Bleistift halten kannst, fällst du in den Zuständigkeitsbereich des SGB II, also Betreuung druch Arge/Jobcenter und du bist nach Vorlage von Attesten und Begutachtung durch den medizinischen Dienst der Agentur durch den § 10 SGB II geschützt. Bitte sammle jetzt sofort Atteste und Befunde durch deine Ärzte, und sobald du in ALG I oder ALG II oder ALG I & ALG II (aufstockend) fällst, veranlasst du bei der Agentur für Arbeit bzw. Arge/Jobcenter eine Untersuchung durch den medizinischen Dienst. Das Ergebnis der Begutachtung wirkt sich dann auch auf die Eingliederungsvereinbarung und auf die Zumutbarkeit von Arbeit (besagter § 10 SGB II) aus.
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#7
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| Nein, ich bin nicht vermögend. Im Gegenteil: Durch die vorherige Arbeitslosigkeit habe ich meinen Dispo sehr weit ins Minus gebracht. Deshalb versuche ich bis Ende des Jahres durchzuhalten, dann ist mein Konto wieder "glatt". Wenn ich also ab 01.01.11 wieder arbeitslos wäre, würde ich dann (Bewilligung vorausgesetzt) noch bis 28.02.11 ALG I erhalten? Und ab 01.03.11 ALG II? Natürlich versuche ich, ab 01.01.11 einen neuen Job zu finden. Ich kann und will arbeiten, aber hier geht's einfach nicht mehr. :-/ Vielen Dank! Jaguar
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#8
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| Zitat:
Zitat:
Bitte überprüfe auch deine Zahlungsverpflichtungen, ob du alles gekündigt hast, was du entbehren kannst und was du bei ALG II evtl. nicht mehr zahlen könntest.
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#9
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| Ich habe mit der Arbeitsagentur telefoniert und habe noch zwei Monate Anspruch auf ALG I. Wenn ich zum 31.12. kündige, habe ich drei Monate gearbeitet. Verlängert sich dann das ALG I? Das hatte ich vergessen zu erfragen. Danke! :-)
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#10
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| Wenn sich das ALG I verlängert, dann nur um wenige Tage. Eigentlich ist es unerheblich, weiviel ALG I du noch hast, das ALG II steht unmittelbar vor der Türe, damit solltest du dich befassen.
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