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#1
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| Hallo zusammen, folgender Sachverhalt: Abschluss eines Arbeitsvertrags mit erstem Arbeitstag 16.02.09, Erkrankung während der Probezeit von 6 Monaten, daraufhin Personalgespräch rechtszeitig vor Ende der Probezeit und Vereinbarung einer Verlängerung der Probezeit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber um weitere 6 Monate. Später (im 7. Monat der Beschäftigung) Reuzierung der Stundenanzahl auf halbtags bei entsprechender Anpassung der Vergütung. Wiederholte Erkrankungen, deswegen Kündigung am 16.09.09 zum 30.09.09, "hilfsweise zum 15.10.09". Der Arbeitgeber hätte gern Rechtssicherheit und möchte einen Aufhebungsvertrag zum 30.09.09 schließen. Der AN hat bisher nur die Kündigung unterschrieben. Meine Frage jetzt: Wie soll ich mich als der AN weiter verhalten in Bezug auf das Arbeitslosengeld I, da ich keine Sperrzeit möchte. Vor allem kommt es mir darauf an, auch meinen Krankenversicherungsschutz nicht zu verlieren, aber das kommt bei einer Sperrzeit afaik sowieso nicht in Betracht. Ich danke euch für eure Hilfe! Ergänzung: Zur Zeit bin ich auch noch krankgeschrieben, bis 30.09.09. Geändert von Krakauer (17.09.2009 um 08:37 Uhr) |
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#2
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| Guten Morgen Krakauer, Zitat:
Zitat:
bei der AfA warst du hoffentlich schon?
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. Geändert von derWolf (17.09.2009 um 11:48 Uhr) Grund: falsches Datum! |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu derWolf für den nützlichen Beitrag: | ||
Krakauer (17.09.2009) | ||
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