Vermittlung abgelehnt
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Vermittlung abgelehnt

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  #1  
Alt 18.12.2009, 16:48
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Hallo zusammen,
eines vorweg, ich bin keiner, der sich auf´s Arbeitlosengeld ausruhen will. Folgender Sachverhalt:
Ich hab meine Ausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel bei einem VW Betrieb gemacht und auch bestanden. Zwischendurch halt zur Bundeswehr und dann wieder bei VW gearbeitet. Dort wurde mit gekündigt...betriebsbedingte Kündigung.
Seit dem bekomm ich nicht mehr richtig Fuß...heißt, ich hab mich mit Zeitarbeitsfirmen ohne Ende um die Ohren schlagen müssen. Dabei hab ich auch sehr viele negativ Erfahrungen gemacht, was zum Schluß so weit ging, das man auf deutsch: der **** für alles ist, bloß die Klappe halten und keine eigene Meinung haben.
Der Betriebsleiter schickanierte mich und das hab ich mir nicht gefallen lassen, zu einem war es eine Arbeit in einer Glasveredelungsfirma, womit ich nun ja wirklich gar nix am Hut habe. Aber, learning by doing. War denen nicht gut genug! Zum anderen sollte ich für schlappe 7,30 brutto da werkseln, ich hab teilweise grad mal 800 Euro ausgezahlt bekommen , davon noch eine tägliche Fahrstrecke 25km ein Weg zu bezahlen, Wohnung ect...
War alles etwas komisch da, durfte dann auch nach der Urlaubszeit wieder gehen...klasse, wieder arbeitlos.
Ok, mein eigentliches jetziges Problem, sorry für den Roman:
Ich hab zwei Vermittlungsvorschläge vom Amt bekommen, der eine traf sehr gut zu, hab ich mich beworben, aber nie was von gehört...der andere Job war eine Helfertätigkeit in der Lebensmittelherstellung. Das hatte ich bereits mal hinter mir und wirklich sehr negative Erfahrungen dort gesammelt, sodass ich den Vorschlag abgelehnt habe.
Jetzt will das Amt mir das Geld kürzen, wenn ich nicht bis zum 07.01.10 eine triftige Begründung vorlege.
Was nun tun?
Desweiteren habe ich zeitgleich eine Bewerbung am laufen, die auch zu dem genannten Zeitpunkt aktuell war, dort war ich bereits zu 3 Gesprächen und wart eigentlich auf das ok, das ich anfangen kann, oder halt auf die Ablehnung....
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  #2  
Alt 18.12.2009, 16:59
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wenn du dich immer beworben hast und nicht schon in der Vergangenheit mehrere Jobangebote die dir das Amt vermittelt hat abgelehnt hast, dann dürfen die dir bei der 1. Ablehnung nicht gleich die Leistung kürzen.
Die können zwar "du, du" machen aber haun meistens gleich voll zu.
Die tun das sehr gerne und auch schnell, sind aber meistens im Unrecht.

Rede mit dem Bearbeiter mit "Engelszunge" und nehme dir zur Not, wenn gar nichts mehr geht, einen Rechtsanwalt. Oder lass dich zumindest von einen RA beraten. Beratung kostet ca. 30 €. Wenn er dich richtig vertreten soll, dann kannst du Beratungskostenbeihilfe beantragen. Das sagt aber meistens schon der RA von selbst.

Viel Glück

Zitat:
Zitat von Tekkle Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,
eines vorweg, ich bin keiner, der sich auf´s Arbeitlosengeld ausruhen will. Folgender Sachverhalt:
Ich hab meine Ausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel bei einem VW Betrieb gemacht und auch bestanden. Zwischendurch halt zur Bundeswehr und dann wieder bei VW gearbeitet. Dort wurde mit gekündigt...betriebsbedingte Kündigung.
Seit dem bekomm ich nicht mehr richtig Fuß...heißt, ich hab mich mit Zeitarbeitsfirmen ohne Ende um die Ohren schlagen müssen. Dabei hab ich auch sehr viele negativ Erfahrungen gemacht, was zum Schluß so weit ging, das man auf deutsch: der **** für alles ist, bloß die Klappe halten und keine eigene Meinung haben.
Der Betriebsleiter schickanierte mich und das hab ich mir nicht gefallen lassen, zu einem war es eine Arbeit in einer Glasveredelungsfirma, womit ich nun ja wirklich gar nix am Hut habe. Aber, learning by doing. War denen nicht gut genug! Zum anderen sollte ich für schlappe 7,30 brutto da werkseln, ich hab teilweise grad mal 800 Euro ausgezahlt bekommen , davon noch eine tägliche Fahrstrecke 25km ein Weg zu bezahlen, Wohnung ect...
War alles etwas komisch da, durfte dann auch nach der Urlaubszeit wieder gehen...klasse, wieder arbeitlos.
Ok, mein eigentliches jetziges Problem, sorry für den Roman:
Ich hab zwei Vermittlungsvorschläge vom Amt bekommen, der eine traf sehr gut zu, hab ich mich beworben, aber nie was von gehört...der andere Job war eine Helfertätigkeit in der Lebensmittelherstellung. Das hatte ich bereits mal hinter mir und wirklich sehr negative Erfahrungen dort gesammelt, sodass ich den Vorschlag abgelehnt habe.
Jetzt will das Amt mir das Geld kürzen, wenn ich nicht bis zum 07.01.10 eine triftige Begründung vorlege.
Was nun tun?
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Meine Beiträge, Meinungen, Tips und Ratschläge sind keine Rechtsberatung. Ich beteilige mich lediglich aus allgemeinem Interesse an verschiedeneThemen.
Für die Richtigkeit meiner Auskünfte übernehme ich keine Garantie. Ich bin keine Rechtsberaterin, sondern teile nur meine eigene Meinung und Erfahrung mit.
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  #3  
Alt 18.12.2009, 17:18
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Danke für die schnelle Antwort! Ich hab zwischendurch gegoogelt und hab folgenden Text gefunden:
...Anforderungsprofil ist zu weit neben der eigenen fachlichen Qualifikation....

§121:
Zumutbare Beschäftigungen sind alle Beschäftigungen, soweit allgemeine oder personenbezogene Gründe der Zumutbarkeit einer Beschäftigung nicht entgegensteht.

Also durfte ich das doch ablehnen?? Ich vergaß zu erwähnen, das ich insgesamt gute 8 Jahre bei Vw in Teiledienst (Lager, Teileverkauf & Zubehör) war, diverse Qualifikationen hinter mir habe. Irgendwie seh ich dann auch nicht mehr ein, mich erneut in so einer Lebensmittelbude kaputt schuften zu lassen...ohne jegliche Perspektiven auf Aufstieg oder dergleichen. Ich hab schließlich nicht Majonaise Anrührer gelernt....
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  #4  
Alt 18.12.2009, 18:12
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das Thema Zumutbarkeit bei Job, das ist eine heisse Kiste.
Zumutbar, ist wenn ich mich jetzt nicht irre, auch Arbeit die du eventuell noch nie gemacht hast aber von der körperlichen Belastung dir ebend zugemutet werden kann.
Dann kannste einfach nur hoffen, dass dich der AG von selbst deines "Amtes" entbindet, weil er merkt das du für den Job nicht geschaffen bist.

Ich z.B. habe Wirtschaftskauffrau und Verkäuferin gelernt und auch viele Jahre mit viel Spaß in beide Jobs gearbeitet.
Bin dann aber auch als Reinigungskraft in einem Pflegeheim gelandet, habe mich dazu allerdings selbst verdonnert. War schon körperlich schwer und stressig, sollte für mich aber auch nur Überbrückung sein.
Bin dann allerdings 1 Tag vor Probezeitende meines Amtes enthoben worden, weil ja da sooo viele 1 € Jobber waren, die dann aber auch stinkig waren, weil die für solche Arbeit nicht da sind. Haben sich da monatelang die Klinke in die Hand gegeben. Hat mich irgendwie gefreut, bischen Schadenfreude muss auch sein, nur die Omas und Opas taten mir sehr leid.....Das aber nur so nebenbei.

Aber wie gesagt, ich würde einen RA zu rate ziehen, weil das Thema für Laien sehr kompliziert ist. Da kann schon ein "netter Brief" vom RA an das Amt Wunder bewirken.
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  #5  
Alt 18.12.2009, 22:22
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Zitat:
Ich hab zwei Vermittlungsvorschläge vom Amt bekommen, der eine traf sehr gut zu, hab ich mich beworben, aber nie was von gehört...der andere Job war eine Helfertätigkeit in der Lebensmittelherstellung. Das hatte ich bereits mal hinter mir und wirklich sehr negative Erfahrungen dort gesammelt, sodass ich den Vorschlag abgelehnt habe.
Du musst prüfen, ob dir die Arbeit nach § 121 SGB III zugemutet werden kann. Dabei genügt es nicht, dass du dir einzelne Zeilen herauspickst, die evtl. zutreffen könnten.

Eine Ablehnung sollte man immer dem Arbeitgeber überlassen, wenn du in so einem Lebensmittelbetrieb nicht arbeiten willst, quetscht du den Arbeitgeber einfach darüber aus, ob alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden, nicht dass man etwa gezwungen wäre, das Gesundheitsamt einzuschalten.

Wenn du jetzt eine Leistungssperre kassierst, kannst du, sofern du bedürftig im Sinne des SGB II wärest, ALG II beantragen. Probleme gibt es aber dabei für Personen unter 25.
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Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
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  #6  
Alt 19.12.2009, 17:33
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wenn ein Vermittlungsvorschlag wirklich nicht passt, dann gehe ich da trotzdem hin und gebe mich im Gespräch so, dass es zu keiner Einstellung kommt. Bisher hatte ich den Fall für mich nur einmal und habe das Arbeitsamt sofort nach dem Gespräch informiert. Beim Amt wurde mir dann auch noch gesagt, dass das Unternehmen einen schlechten Ruf hat und meine Ablehnung akzeptieren.
Im Prinzip war ich ein Versuchskanickel um zu testen, ob sich beim Unternehmen etwas geändert hat...toll

Ich habe auch die Erfahrung gemacht, dass einige Unternehmen beim Arbeitsamt in negativer Hinsicht gut bekannt sind.

In deinem Fall, muss die eine Lebensmittelkette nicht genau so schlimm sein wie eine andere. Ich bin immer dafür zunächst zum Gespräch zu gehen um sich einen 1. Eindruck zu verschaffen. Ich kann dich gut verstehen, wegen der schlechten Erfahrungen die du gemacht hast.
Sich dagegen entscheiden kann man immer noch.
Du kannst aber in einem Unternehmen, was einen guten Ruf hat, genau so auf die Nase fallen, dass weiß man vorher nie. Um sich Stress mit dem Amt zu sparen, mein Motto " jede Chance nutzen" und dann entscheiden.

Zitat:
Zitat von nontestatum Beitrag anzeigen
Du musst prüfen, ob dir die Arbeit nach § 121 SGB III zugemutet werden kann. Dabei genügt es nicht, dass du dir einzelne Zeilen herauspickst, die evtl. zutreffen könnten.

Eine Ablehnung sollte man immer dem Arbeitgeber überlassen, wenn du in so einem Lebensmittelbetrieb nicht arbeiten willst, quetscht du den Arbeitgeber einfach darüber aus, ob alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden, nicht dass man etwa gezwungen wäre, das Gesundheitsamt einzuschalten.

Wenn du jetzt eine Leistungssperre kassierst, kannst du, sofern du bedürftig im Sinne des SGB II wärest, ALG II beantragen. Probleme gibt es aber dabei für Personen unter 25.
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  #7  
Alt 19.12.2009, 22:08
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Ein Vermittlungsvorschlag ist doch letztendlich nur ne Stelle, worauf du die bewerben MUSST. Für solche Stellen hab ich ne spezielle Bewerbung, die halt nicht sonderlich gut formuliert ist, und fertig. Und selbst wenn du zu einem VG musst, dürfte es dir ja kaum schwer fallen durch die Blume zu sagen, dass du den Job nicht willst.

In der heutigen Zeit ist es einfach so, wenn man mal das mal das gemacht hat und dadurch aus seiner gelerntent Tätigkeit raus ist, die Jobsuche immer schwerer wird. Sofern man keine Chance mehr hat in den Wunschjob bzw. den gelernten Job reinzukommen, ist alles andere wohl besser als ALG2, aber man sollte zumindest die Bezugszeit des ALG1 ausreizen. Denn wenn man den erstbesten Job annimmt, kann das dem Lebenslauf durchaus schaden.
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  #8  
Alt 20.12.2009, 16:45
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ich habe leider auch festgestellt, dass mein Arbeitswille mir nicht immer gut tat.
Bin schon seit 1988 im Verkauf tätig in Disccounter und auch als Bürokauffrau im Vertrieb. Als Bürokauffrau, da habe ich eh keine Chance mehr...habe ich abgehakt, bewerbe mich aber trotzdem weiter wenn Jobs ausgeschrieben werden.
Als Verkäuferin, habe ich schlechte Chancen, weil ich in einem Discounter gearbeitet habe und mich deshalb andere Dicsounter nicht einstellen und man ab 40 J. dort NULL Chancen hat ausserdem bin ich auf Grunde meiner langjährigen Berufserfahrung zu teuer. Dabei schreien alle nach Fachkräfte, ne große Klappe haben, macht sich ja auch immer gut.
Wenn ich dann sehe was für Pappnasen da hinter der Kasse sitzen oder zwischen den Regalen sich rumquälen, dann wird mir übel.
Wenn ich dann als Kunde, der Kassiererin sagen muss, dass der Artikel gewogen werden muss und nicht nach Stk. berechnet wird, dann gehen mir die Schnürsenkel auf.
Sind zum Glück nicht alle so malle aber leider zu viele. Nur noch Aushilfen in Form von Schüler und Praktikanten, echt nicht normal.

Bei einem Vermittlungsvorschlag, richtig da MUSS man sich bewerben...ich rufe da generell vorher an. Hatte bisher nur 3 oder 4 Vorschläge erhalten und die waren alle schon erledigt, der AG war sauer, weil das AA die Daten noch nicht gelöscht hatte Aber das AA kann ebend sagen, wir haben ja was getan und wenn es nur längst erledigte Jobangebote waren.

Zitat:
Zitat von jogibaerle2000 Beitrag anzeigen
Ein Vermittlungsvorschlag ist doch letztendlich nur ne Stelle, worauf du die bewerben MUSST. Für solche Stellen hab ich ne spezielle Bewerbung, die halt nicht sonderlich gut formuliert ist, und fertig. Und selbst wenn du zu einem VG musst, dürfte es dir ja kaum schwer fallen durch die Blume zu sagen, dass du den Job nicht willst.

In der heutigen Zeit ist es einfach so, wenn man mal das mal das gemacht hat und dadurch aus seiner gelerntent Tätigkeit raus ist, die Jobsuche immer schwerer wird. Sofern man keine Chance mehr hat in den Wunschjob bzw. den gelernten Job reinzukommen, ist alles andere wohl besser als ALG2, aber man sollte zumindest die Bezugszeit des ALG1 ausreizen. Denn wenn man den erstbesten Job annimmt, kann das dem Lebenslauf durchaus schaden.
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  #9  
Alt 21.12.2009, 09:24
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Standard Hallo Tekkle!

Wie schon die anderen user schreiben...: Es ist nicht so einfach mit dem Amt.

Nonte hat den § 121 zitiert. Das ist der "Zumutbarkeits-§" SGB III, also NICHT H4!



§ 20 SGB II ist der "Zumutbarkeits- §" für H4.

Schreibfehler: § 10 SGB II ...



In beiden ist "klar" niedergeschrieben, was zumutbar ist und was nicht.- oder sittenwidrig.
Was nicht aufgeführt ist, ist die sittenwidrige Annahme einer unterbezahlten und unqualifizierten Stelle (Jobangebot der AÄ/ ARGE).

Angenommen:

Befindet sich jemand auf ALG I und bekommt so wenig Geld vom AA (weil in ZAF gearbeitet) dass er davon nicht leben kann, muss er zum H4 Amt und dort "aufstockende Leistungen" beantragen. Er ist dann ein sog. "Aufstocker".

Weigert sich jemand- wie du- durch den Zwang der AÄ auf H4 gehen zu müssen, weil absehbar ist, eine "Stelle vom AA vermittelt zu bekommen" (was ist das eigentlich für eine Qualität der "Vermittlung"?- Zettel rüberschieben oder was?) welche eindeutig eine ZAF ist, wo Brutto- Stundenlöhne von 5,20 - max. 8 EU gezahlt werden, wird mit Sanktionierung gedroht.

Das System, sofern es Methode hat, ist krank!

Meine Empfehlung an alle gleichgelagert Betroffenen:

RA aufsuchen, PKH (Prozesskostenhilfe) beantragen und gg. die beabsichtigte Sanktionierung (!) vorsorglich vor dem SG klagen. Klage könnte auf "Sittenwidrigkeit" lauten- denn: s. GG (Grundgesetz der BRD)!
Die Regel ist, das bis zum Ergehen eines Urteils keine Sanktionierung durch das Amt erfolgen darf!

Weiß zwar (Tina) das es Einige geben wird, die mir nicht zustimmen, macht aber nichts.

Habe schon viel früher einmal geschrieben, das es Zuviele gibt, welche wie die Ham..el zu Schlachtbank traben. Man möge mir meine deftigen Satzstellungen verzeihen ...

soisrecht2

Geändert von nontestatum (21.12.2009 um 12:44 Uhr)
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  #10  
Alt 21.12.2009, 09:33
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Zitat:
Zitat von soisrecht2 Beitrag anzeigen
Das System, sofern es Methode hat, ist krank!
So isses. Wahnsinn mit Methode.

Zitat:
Zitat von soisrecht2 Beitrag anzeigen
Habe schon viel früher einmal geschrieben, das es Zuviele gibt, welche wie die Ham..el zu Schlachtbank traben. Man möge mir meine deftigen Satzstellungen verzeihen ...
Deftige Zustände kann man doch gar nicht anders beschreiben als mit deftigen Worten.
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