Vermittlung bei BAfA - Eingliederungsvereinbarung unterschreiben oder nicht?
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Vermittlung bei BAfA - Eingliederungsvereinbarung unterschreiben oder nicht?

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  #1  
Alt 17.08.2009, 21:45
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Unglücklich Vermittlung bei BAfA - Eingliederungsvereinbarung unterschreiben oder nicht?


Hallo,

ich hab Fremdsprachenkorrespondent gelernt (nach Mittlerer Reife) und bin momentan auf der Suche nach einem Arbeitsplatz und hab noch keine Berufserfahrung. Deshalb war ich beim Arbeitsamt und hab mich da arbeitslos gemeldet, obwohl mir mitgeteilt wurde, dass ich kein Geld bekomme, da ich die Ausbildung an einer Privatschule stattgefunden hat. Man hat mir halt gesagt, ich kann trotzdem die Arbeitsvermittlung wahrnehmen.

Ich hab also nach der Aufnahme meiner Daten den mit zuteilten Termin mit der Vermittlerin wahrgenommen und da legte mir diese zu meiner Überraschung mit, dass ich diese „Eingliederungsvereinbarung SGB III“ (die Version für Arbeitslose ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld) unterschreiben sollte. Ich war regelrecht geschockt und hab nach Nachfragen dann das Dokument nach Hause nehmen dürfen und darf mir jetzt den Kopf machen, ob ich es unterschreibe oder nicht, denn beim ersten Termin habe ich gerade mal eine einzige auf mich passende Stelle vermittelt bekommen. Ich frage mich also warum ich mich von diesem Amt darauf festnageln lassen soll. Da bekomm ich vielleicht nicht mehr Stellen angeboten, muss aber meine Pflichten wahrnehmen. Hab bis jetzt (das sind nun etwa 4 Wochen seit dem ersten Termin)keine weiteren Stellen angeboten bekommen. Sprich: Ich hab nicht wirklich was davon, aber werde zu etwas gezwungen. Hat das Nachteile für mich, wenn ich das nicht unterschreibe und lieber wieder ganz allein auf eigene Faust nach Arbeit suche?
Muss ich gar dem Amt noch Geld zahlen?

Und wie ist mit der Anrechnung bei der Rentenkasse? Die geforderten 2 Bewerbungen pro Kalenderwoche kann ich einfach nicht erfüllen. Ich kann ja nicht wo hinschreiben, wo ich nicht dafür qualifiziert bin. Meistens wird da ja Berufserfahrung gefordert und die hab ich halt nicht.

Ich hab immer das schlechte Gefühl ich komm jetzt rechtlich schlechter davon, als wenn ich gar nicht zum Arbeitsamt gegangen wäre und gleich z.B. monster.de genutzt hätte.

Ich hoffe auf eure baldigen und ausführliche Antworten, da ich am 19.08.09 den zweiten Termin habe und echt nicht weiß, ob ich unterschreiben soll oder nicht.

Gruß
zwergnase
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  #2  
Alt 18.08.2009, 07:50
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Also:


Die Agentur für Arbeit ist (angeblich) dazu da, Arbeitslose in Arbeit zu vermitteln.

Der Arbeitslose, der nur arbeitsuchend ohne Leistungsbezug gemeldet ist, muss trotzdem eine Eingliederungsvereinbarung mit der Agentur abschliessen und wie jeder Arbeitsuchende/Arbeitslose kann er an der EGV bedingt mitwirken und seine Wünsche einfliessen lassen. Der Rahmen ist aber ziemlich eng.

Unterschreibt er die EGV nicht, wird ein Verwaltungsakt erlassen.

Arbeit kann man sich nur bedingt selber aussuchen - man ist verpflichtet, jede zumutbare Arbeit anzunehmen. Was zumutbar ist, steht im § 121 SGB III.

Verstösst man gegen die EGV, kann man als Arbeitsuchender ohne Leistungsbezug auch "sanktioniert" werden, und zwar in der Form, dass man für drei Monate aus der Betreuung durch die Agentur ausgeschlossen wird.

Das bedeutet dann in erster Linie, dass man keine Unterstützung in Form von Bewerbungskosten erhält oder auch nicht in den Genuss von Fortbildungsmassnahmen kommt.

Beachte bitte, dass du auch der Erreichbarkeitsanordnung unterliegst, du musst jeden Tag in deinen Briefkasten schauen, um Kenntnis von Agentur-Post nehmen zu können.

Die Arbeitsuchendmeldung ist alle drei Monate zu erneuern, sonst fliegt man aus der Betreuung heraus. Er erfolgt keine Erinnerung daran seitens der Agentur, den Termin muss man selber beachten.

http://www.arbeitsagentur.de/zentral...ltungsrats.pdf

SGB 3 - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.

Geändert von nontestatum (18.08.2009 um 07:52 Uhr)
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zwergnase (18.08.2009)

  #3  
Alt 18.08.2009, 10:37
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Zitat:
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Also:

Der Arbeitslose, der nur arbeitsuchend ohne Leistungsbezug gemeldet ist, muss trotzdem eine Eingliederungsvereinbarung mit der Agentur abschliessen und wie jeder Arbeitsuchende/Arbeitslose kann er an der EGV bedingt mitwirken und seine Wünsche einfliessen lassen.
Erstmal Danke für die schnelle Antwort. Nur muss ich zu obigem Anmerken, dass es in meinem Fall wohl arbeitslos ohne Leistungsbezug heißen muss, denn mir hat die Dame vom ersten Termin gesagt, dass ich nicht arbeitssuchend bin, da ich ja momentan keine Arbeit habe. Nur wer sich neu ausrichten will, falle in diese Kategorie, was mich erneut verwundert hat.
Aber das ändert wohl auch nichts an der Art der Eingliederungsvereinbarung.

Zum Thema mit dem Postkasten kann ich da nur sagen, das macht mir schon Angst, denn da flattert dann womöglich eine Hyobsbotschaft ins Haus mit der ich nicht gerechnet habe. Ich trau diesen miesen Ämtern einfach nicht über den Weg.

Außerdem würde ich niemals nach dem vierten Monat (ich hoffe ich hab bis dahin Arbeit) eine Stelle irgendwo in der Republik annehmen. Das grenzt ja echt an Erpressung.

Kurz:
Also droht mir nur diese 12 Wochen-Sperre, wenn ich jetzt absage, oder wie?
Denn ich hasse diese Gesetzestexte wie unter dem zweiten Link. Da kommt mir das Grausen, wenn ich solche Fesslungsschriften nur überfliege.

Dass die Kosten für die Bewerbungen nicht gezahlt werden, da pfeiff ich jetzt mal drauf, wegen denen lass ich mich nicht festnageln und die Weiterbildungen, naja, was soll ich davon halten?
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