Vermittlungsangebot annehmen, noch in anstellung
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Vermittlungsangebot annehmen, noch in anstellung

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  #1  
Alt 11.06.2008, 22:38
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Hallo,

ich brauche dringend Hilfe. Mein Betrieb hat mich zum 30.06.2008 aus betrieblichen Gründen gekündigt! Nun fängt am 8.09.08 mein Meisterkurs in Vollzeit an. D.h. ich wäre knapp 9 wochen arbeitslos.
Ich bekomme vom arbeitsamt nun ständig sogenannte "Vermittlungsangebote", die allesamt von Zeitarbeitsfirmen stammen. Muß ich mich dort bewerben, oder kann ich so eine Arbeit auch ablehnen? Ich bin gerne bereit die zu überbrückende Zeit arbeiten zu gehen, aber nicht bei einer Zeitarbeitsfirma!
Vom Amt wurde mir eine Telefonische auskunft darüber gegeben, das ich nicht muß, solange auf den Vermittlungsvorschlägen nicht darüber informiert wird, was passiert wenn ich mich nicht bewerbe! Heute hat mich so eine Zeitarbeitsfirma angerufen, und sich furchtbar aufgeregt warum ich mich nicht bewerbe. Ich sagte das ich nicht muß, und darauf meinte sie das sie das dem Amt melden müsse....
Was denn nun?
Ich hoffe mir kann jemand helfen...

Gruß
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  #2  
Alt 12.06.2008, 15:56
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Ich gehe davon aus, dass du ALG I beziehst.

Du bist verpflichtet, jede zumutbare Arbeit anzunehmen.

Bei ALG I ist dies im § 121 SGB III geregelt.

Auf Vermittlungsangebote der Agentur für Arbeit musst du dich sofort (!) und nachweisbar (!) ernsthaft (!) bewerben.

Du hast sicherlich eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben. Dort müsste auch die Rechtsbelehrung enthalten sein, ausserdem müsste dir eine Broschüre mit deinen Rechten [] und Pflichten ausgehändigt worden sein.

Die ZAF hat sich nicht aufzuregen. Das steht denen nicht zu. Allerdings: wenn die dich bei der Agentur für Arbeit anschei ssen, kriegst du eine dreimonatige Leistungssperre verpasst.

Sollte das gerade erst passiert sein, so eile blitzschnell zur ZAF und bewirb dich nachweisbar. Vielleicht lässt sich der Vorgang noch heilen.

Sollte eine leistungssperre verhängt werden, so könntest du ALG II beantragen. ALG II setzt aber Bedürftigkeit im Sinne des SGB II voraus und auch dort würdest du mit der 1. Sanktionsstufe bestraft.

Bitte durchlesen: Nonte's Breviarium :-)
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  #3  
Alt 12.06.2008, 20:59
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Da ich wie ich bereits geschrieben habe, noch bis 30.6 in anstellung bin, beziehe ich auch kein ALG 1!
Eine eingliederungsvereinbarung habe ich zwar unterschrieben, jedoch ohne jegliche Rechtsbelehrung! Auch auf den Vermittlungsvorschlägen ist keine solche rechtsbelehrung!
Sofort kann ich mich sowieso nicht bewerben, da ich auf Montage bin und deswegen nicht jeden Tag den Schmarrn vom Amt lesen kann...
Von einer Leistungssperre hat bisher noch nie jemand zu mir etwas gesagt, geschweige den hab e ich sowas unterschrieben. Ich gehe doch davon aus, das die mich vorher informieren müssten bevor die sowas machen...
Gruß
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  #4  
Alt 13.06.2008, 11:04
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Nun gut, dann bist du eben noch "arbeitsuchend" gemeldet.

Das ändert aber trotzdem nichts daran, dass du dich bewerben musst.

Solange du keine Leistungen beziehst, kann man dich schlecht sanktionieren.

Aber wenn du bereits jetzt daran arbeitest, deinen Sachbearbeiter zu verstimmen, dann kannst du dich darauf einrichten, dass du ab Leistungsbezug schlechte Karten hast.
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