Vermittlungsangebot von der AA
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Vermittlungsangebot von der AA

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  #1  
Alt 26.03.2009, 12:59
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Thommy befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hallo, mein Vertrag wurde zum 31.3 gekündigt und ich hab mich natürlich auch Arbeitssuchend gemeldet.
Am Montag hatte ich ein beratungsgespräch bei der AA. Da hab ich auch 3 Vermittlungsangebote bekommen wo ich mich bewerben soll.
Da steht was von schriftlicher Bewerbung, aber da ich noch beschäftigt bin komm ich vor Samstag nicht dazu meine unterlagen bzw das Bewerbungsfoto zu machen.
Nicht das die AA sagt ich hätte zulange gewartet oder so und mir dann ne Sperre aufdrückt.
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  #2  
Alt 26.03.2009, 13:08
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ThePhenom1987 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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AUf den Vermittlungsvorschlägen steht doch bis wann du Zeit hast, oder??

Irgendwo auf der ersten Seite weiter unten.



Das sind meistens so 2 Wochen schätze ich mal
Diese Aussage ist unerträglich! Man muss sich SOFORT bewerben! Max. 2 Tage, dazu gibt es bereits Gerichtsurteile.

Nontestatum 14.30 h, 26.3.2009

Geändert von nontestatum (26.03.2009 um 13:28 Uhr)
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  #3  
Alt 26.03.2009, 13:34
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Zitat:
Zitat von Thommy Beitrag anzeigen
Hallo, mein Vertrag wurde zum 31.3 gekündigt und ich hab mich natürlich auch Arbeitssuchend gemeldet.
Am Montag hatte ich ein beratungsgespräch bei der AA. Da hab ich auch 3 Vermittlungsangebote bekommen wo ich mich bewerben soll.
Da steht was von schriftlicher Bewerbung, aber da ich noch beschäftigt bin komm ich vor Samstag nicht dazu meine unterlagen bzw das Bewerbungsfoto zu machen.
Nicht das die AA sagt ich hätte zulange gewartet oder so und mir dann ne Sperre aufdrückt.
Dann schreibe bitte Bewerbungen, die so brauchbar sind, wie es der Zeitdruck erlaubt. Ein sauberes Anschreiben sollte man auch so hinkriegen, dazu die Kopien der Arbeitszeugnisse.

Wenn du trödelst, kassierst du sehr wahrscheinlich eine Leistungssperre der Agentur (ALG I) bzw. eine Sanktion der ARGE/Jobcenter (ALG II).

Solltest du ALG II beziehen und unter 25 sein, wird's kritisch:

1. Sanktion = 100% des Regelsatzes!
2. Sanktion = keine Leistungen!
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Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
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  #4  
Alt 26.03.2009, 14:06
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Zitat:
Zitat von ThePhenom1987 Beitrag anzeigen
AUf den Vermittlungsvorschlägen steht doch bis wann du Zeit hast, oder??

Irgendwo auf der ersten Seite weiter unten.



Das sind meistens so 2 Wochen schätze ich mal
Diese Aussage ist unerträglich! Man muss sich SOFORT bewerben! Max. 2 Tage, dazu gibt es bereits Gerichtsurteile.

Nontestatum 14.30 h, 26.3.2009
Dann nehm ich das zurück und gebe ein "Sorry" raus.
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  #5  
Alt 26.03.2009, 14:39
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Danke...

Ich bin noch bis zum 31.3 fest beschäftigt und somit erst ab dem 1.4 Arbeitslos und würde ALG 1 bekommen.

Bewerbung hab ich fertig, nur komm ich vorher nicht zum Fotografen und so ein Automat ist auch nicht erreichbar.

Bewerbung kommt dann spätestens Samstag weg.

Und ohne Foto will ich das erst garnicht machen, das wirkt ja gleich wie kein bock oder so.
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  #6  
Alt 26.03.2009, 14:59
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Thommy befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Ich hab bei dem einen Angebot jetzt angerufen weil da auch Telefonische bewerbung steht, da wurde mir gesagt das das nicht mehr aktuell ist und die zur zeit nicht suchen.
Reicht das jetzt aus oder muß ich mich da auch noch schriftlich bewerben damit ich eine Schriftliche Absage bekomme und das so beweisen kann?

Nicht das die AA mir unterstellt ich hätte mich nicht bemüht.
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  #7  
Alt 26.03.2009, 15:17
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Paulinchen befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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und lass es dir schriftlich geben, dass die Stelle nicht mehr aktuell ist.

Schreibe einfach, ggf. per E-Mail, dass du angerufen hast und lass es dir bestätigen, ggf. auch per E-Mail, ausdrucken und mit dem Schreiben von der AfA bei der AfA persönlich abgeben, einmal in der Woche haben die bis 18:00 Uhr geöffnet, kann aber auch jemand anderes für dich dort abgeben.
Bitte, bitte vergess nicht eine Kopie zu machen und dir die Kopie mit einem Stempel versehen zu lassen(wird ohne Widerworte beim Empfang gemacht - es verschwinden gerne Brief an die AfA). Das gilt als Beweis, dass das Schreiben angekommen ist. WAR EIN SUPER TIPP VON EINEM ANWALT!!!

Gruß
Paulinchen
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  #8  
Alt 26.03.2009, 19:33
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Zitat:
Zitat von Paulinchen Beitrag anzeigen
und lass es dir schriftlich geben, dass die Stelle nicht mehr aktuell ist.

Schreibe einfach, ggf. per E-Mail, dass du angerufen hast und lass es dir bestätigen, ggf. auch per E-Mail, ausdrucken und mit dem Schreiben von der AfA bei der AfA persönlich abgeben, einmal in der Woche haben die bis 18:00 Uhr geöffnet, kann aber auch jemand anderes für dich dort abgeben.
Bitte, bitte vergess nicht eine Kopie zu machen und dir die Kopie mit einem Stempel versehen zu lassen(wird ohne Widerworte beim Empfang gemacht - es verschwinden gerne Brief an die AfA). Das gilt als Beweis, dass das Schreiben angekommen ist. WAR EIN SUPER TIPP VON EINEM ANWALT!!!

Gruß
Paulinchen
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