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#1
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| Hallo, mein Vertrag wurde zum 31.3 gekündigt und ich hab mich natürlich auch Arbeitssuchend gemeldet. Am Montag hatte ich ein beratungsgespräch bei der AA. Da hab ich auch 3 Vermittlungsangebote bekommen wo ich mich bewerben soll. Da steht was von schriftlicher Bewerbung, aber da ich noch beschäftigt bin komm ich vor Samstag nicht dazu meine unterlagen bzw das Bewerbungsfoto zu machen. Nicht das die AA sagt ich hätte zulange gewartet oder so und mir dann ne Sperre aufdrückt. |
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#2
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| AUf den Vermittlungsvorschlägen steht doch bis wann du Zeit hast, oder?? Irgendwo auf der ersten Seite weiter unten. Das sind meistens so 2 Wochen schätze ich mal Diese Aussage ist unerträglich! Man muss sich SOFORT bewerben! Max. 2 Tage, dazu gibt es bereits Gerichtsurteile. Nontestatum 14.30 h, 26.3.2009 Geändert von nontestatum (26.03.2009 um 13:28 Uhr) |
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#3
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| Zitat:
Wenn du trödelst, kassierst du sehr wahrscheinlich eine Leistungssperre der Agentur (ALG I) bzw. eine Sanktion der ARGE/Jobcenter (ALG II). Solltest du ALG II beziehen und unter 25 sein, wird's kritisch: 1. Sanktion = 100% des Regelsatzes! 2. Sanktion = keine Leistungen!
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#4
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| Zitat:
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#5
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| Danke... Ich bin noch bis zum 31.3 fest beschäftigt und somit erst ab dem 1.4 Arbeitslos und würde ALG 1 bekommen. Bewerbung hab ich fertig, nur komm ich vorher nicht zum Fotografen und so ein Automat ist auch nicht erreichbar. Bewerbung kommt dann spätestens Samstag weg. Und ohne Foto will ich das erst garnicht machen, das wirkt ja gleich wie kein bock oder so. |
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#6
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| Ich hab bei dem einen Angebot jetzt angerufen weil da auch Telefonische bewerbung steht, da wurde mir gesagt das das nicht mehr aktuell ist und die zur zeit nicht suchen. Reicht das jetzt aus oder muß ich mich da auch noch schriftlich bewerben damit ich eine Schriftliche Absage bekomme und das so beweisen kann? Nicht das die AA mir unterstellt ich hätte mich nicht bemüht. |
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#7
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| und lass es dir schriftlich geben, dass die Stelle nicht mehr aktuell ist. Schreibe einfach, ggf. per E-Mail, dass du angerufen hast und lass es dir bestätigen, ggf. auch per E-Mail, ausdrucken und mit dem Schreiben von der AfA bei der AfA persönlich abgeben, einmal in der Woche haben die bis 18:00 Uhr geöffnet, kann aber auch jemand anderes für dich dort abgeben. Bitte, bitte vergess nicht eine Kopie zu machen und dir die Kopie mit einem Stempel versehen zu lassen(wird ohne Widerworte beim Empfang gemacht - es verschwinden gerne Brief an die AfA). Das gilt als Beweis, dass das Schreiben angekommen ist. WAR EIN SUPER TIPP VON EINEM ANWALT!!! Gruß Paulinchen |
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#8
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| Zitat:
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| Vermittlungsangebot annehmen, noch in anstellung | mastermind | Arbeitslosengeld ALG I | 3 | 13.06.2008 11:04 |