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#1
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| Hallo, ich bin seit 1.11. arbeitslos. Ich hatte schon mehrere erfolglose Bewerbungsgespräche. Ich konnte meine Beraterin von einer hochwertigen Weiterbildung überzeugen, die am 4.1. beginnt. Jetzt habe ich einen dringenden Vermittlungsvorschlag erhalten. Eine Stelle als Assistentin bei der Arbeitsagentur aber befristet bis 30.6.10 mit einem geringeren Gehalt, da "nur" Assistentin. Ich habe Angst, dass ich da genommen würde um den Lehrgang nicht bezahlen zu müssen. Wenn ich dieses halbe Jahr viel weniger Geld bekomme als im alten Job, wie berechnet sich denn nach Beendigung dieser Stelle mein neues ALG1? Wie kann ich das elegant umgehen? Ich will nämlich diesen Lehrgang (bis 08/10) unbedingt haben, um mich auf dem Markt interessanter zu machen. Die Angelegenehit drängt, da ich mich "umgehend" bewerben muss. Danke. |
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#2
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| Zitat:
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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