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#1
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| Hallo, also ma kurz zu meiner Situation: Ich bin 23 habe ne 5 jährige Tochter und leben mit meinem Freund zusammen. Ich bin gelernte Köchin und habe Fachabi. Ich bin seid August arbeitslos und bekomme Arbeitslosengeld (auch wenn das mit 207 E monatlich nen Witz is). Ich habe jetzt nen Vorschlag vom Arbeitsamt bekommen das ca. 40 km von mir weg is. Ich habe aber keinen Führerschein und daher auch kein Auto. Ich müsste also mit öffendlichen Verkehrsmitteln fahren. Ich habe mich da mal erkundigt und festgestellt das ich täglich zwischen 2 1/2 und 3 1/2 stunden (liegt an den Verbindungen das die Fahrzeit zu schwangt) nur zur Arbeitsstelle unterwegs wäre. Eine Fahrt würde mich ca. 8 E Kosten. Und sind da noch die beteuungskosten für diese Zeit für meine Tochter. Ist das zumutbar? tägliche Fahrtkosten: 2x 8E = 16E monatlich: 20x 16 E = 320E tägliche betreuungskosten: ca. 3 Stu. x 5 E = 15 E monatlich: 20x 15 E = 300E Das wären monatlich ca. 620 die ich nur für dir Fahrt und Betreuung bezahlen müsste. Gibts es Begrenzungen im Bezug auf die km oder den Weg zur Arbeit?? Habe schon ewig im Net gesucht aber nichts dazu gefunden. Würde mich freuen wenn mir einer von Euch helfen würde..... Danke Sarah |
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#2
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| Was bekommst du, Sarah?: ALG I oder ALG II (H4). Bei 270 EU als ALG I angenommen, steht dir der Gang zu deiner ARGE oder dem Kreisarbeitsamt bevor. Wäre es so, dann müßtest du "aufstockende Leistungen beantragen" dürfen. Was "die Zumutbarkeit" der anzunehmenden Arbeit angeht, so kann dich der Staat nur zwingen, wenn du im Leistungsbezug von ALG II (H4) stehen würdest. Auch eine "aufstockende Leistung" fällt schon unter dieses Reglement. Wovon ich spreche ist der § 10 SGB II. Kannst ja mal danach googeln... M.l.G.! soisrecht2 |
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#3
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| Die Zumutbarkeit ist u.a. auch im § 121 SGB III beschrieben. ---->> SGB 3 - Einzelnorm So wie ich das sehe, musst du ALG II beantragen. Du solltest vorher einem Sozialverband beitreten und dich zu deiner persönlichen Lebenssituation (Freund ---> eheähnliche Gemeinschaft, gemeinsames Wirtschaften, Kindesunterhalt ... ) beraten lassen. Dort könnte man dir auch wenigstens ungefähr ausrechnen, was dir an reinem Geld übrigbleibt. Du musst vorsichtig sein: Bei Ablehnung von Arbeitsangeboten fängst du dir ganz schnell eine Sanktion ein. Achte bitte im Sanktionsfall auf deine Krankenversicherung - ab 1.4.2007 besteht Krankenversicherungspflicht, evtl. müsstest du dich selber krankenversichern, die Versicherungsbeiträge können nicht mehr eingespart werden.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu nontestatum für den nützlichen Beitrag: | ||
Sarah83 (19.10.2007) | ||
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#4
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| Hab mir ma den §121 durchgelesen und da steht das Arbeit nicht zumutbar is wenn die Fahrzeit zum Arbeitsplatz mehr als 2 1/2 Stunden beträgt... und das würde sie bei mir! Danke... Sarah |
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#5
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| Genau- und da fängt das Problem an: Jenand, der kein Auto sein Eigen nennt, mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren muss, wäre- wenn es so ist- täglich 5 Stunden von und zur Arbeitsstätte unterwegs. Ein Unding! Aufstockende Leistungen zu beantragen- das wäre die richtige Empfehlung. M.l.G.! soisrecht2 |
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