verschiedene Fragen zu den Vermittlungsvorschlägen
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  #1  
Alt 15.10.2009, 17:51
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zamboo befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard verschiedene Fragen zu den Vermittlungsvorschlägen


Hallo,

ich beziehe nun leider schon im 10. Monat ALG1, da ich leider keine entsprechende Stelle im IT Bereich finde. Von der Arbeitsagentur habe ich bislang etwa 10 Vermittlungsvorschläge bekommen, wobei die Anfangs zum größten Teil Anforderungen expliziet forderten, die leider nicht vorhanden waren/sind, was ich aber auch entsprechend in meinem Profil hinterlegt habe (z.B. wurde ein PHP Programmierer gesucht, dabei steht in meinem Profil "PHP -> keine Kenntnisse).

Das aber nur als kurze Vorstellung. Meine aktuellen Fragen wären

1.

Ich habe bei meinem letzten Besuch in der AA einen Vermittlungsvorschlag mitbekommen, bei dem ich bis zum 5.10. eine Rückmeldung abliefern sollte (es ging dabei um eine befristete Anstellung als Produktionshelfer). Laut Vermittlungsvorschlag sollte die Bewerbung möglichst per eMail stattfinden, was ich auch noch am selben Tag erledigt hatte.

Leider gab es keine Reaktion darauf und bei meiner telefonischen Rückfrage etwa 1,5 Wochen später hieß es nur "man hat noch keine Entscheidung getroffen" (wobei es sich hier um eine Zeitarbeitsfirma handelte).

Ich hatte dann nochmal eine eMail hingeschickt und nachgefragt. Am 7.10. bekam ich dann eine Antwort, dass man mir auf den AB gesprochen und um Rückruf gebeten hatte. Die entsprechenden Stellen seien jetzt natürlich schon anderweitig vergeben. Das Interessante dabei .. ich hab gar keinen AB. So oder so hab ich dann gleich noch an dem Tag der AA über die Hotline das Ergebnis mitgeteilt

Letztendlich meine Frage hierzu: Kann die AA hier evtl. eine Sperrzeit o.ä. verhängen, weil die Rückmeldung zu spät geschah? Die eMails könnte ich natürlich vorlegen; Telefonanrufe nicht.


2.

Ich habe heute einen weiteren Vermittlungsvorschlag bekommen .. als Bauhelfer im Gerüstbau. Habe ich prinzipiell kein Problem mit und werde dort morgen gleich anrufen (ist auch wieder eine Vermittlungsfirma); heute habe ich leider niemanden mehr erreicht.

Meine Frage hierzu ist nur, muss ich soetwas annehmen? Oder könnte ich argumentieren, dass "Gerüstbau" zu den "gefährlichen Berufen" gehört und ich dort bspw. meine Verletzungsgefahr relativ hoch ansehe (die in meinem eigentlich Beruf in der IT Branche so definitiv nicht gegeben ist)? Wie gesagt, es mehr eine rhetorische Frage, da ich dort so oder so anrufen und mich vorstellen werde.

So spontan war es das. Entschuldigt, wenn der Text etwas lang geworden ist, aber ich wollte gerne mich und meine Situation etwas klarer darstellen.

Danke Zamboo

Geändert von zamboo (15.10.2009 um 17:54 Uhr)
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  #2  
Alt 15.10.2009, 20:01
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Hinsichtlich einer Sanktion sehe ich kein Fleisch am Knochen.

Halte aber in Zukunft die genannten Termine genauer ein.


Die Zumutbarkeitsbedingungen sind im § 121 SGB III ---> SGB 3 - Einzelnorm erläutert.

Um als Bauhelfer im Gerüstbau arbeiten zu können, ist eine gewisse Kraft und Kondition erfroderlich. Wenn du dich als Büro-Weichei vorstellst, wird der Arbeitgeber im eigenen Interesse dankend ablehnen.

Stelle klar, dass du nicht genau weisst, ob du den Job kräftemässig schaffst und erkläre nachweisbar, dass du selbstverständlich gerne jede andere Arbeit auch erfüllen und annehmen würdest.

Die Entscheidung liegt dann beim Arbeitgeber.
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