| | |||||||
| Registrieren | Blogs | Hilfe | Interessengemeinschaften | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| | LinkBack | Themen-Optionen | |
|
#1
| |||
| |||
| Seit März bekomme ich Alg 1. Um aus Hartz 4 komplett rauszufallen, um mehr Geld netto in der Tasche zu haben und auch weil es generell bisher MÖGLICH war, habe ich mich VOLLZEIT arbeitssuchend gemeldet. Nun wird es aber so sein, dass meine grösste Tochter (9 Jahre)ab September keinen Hortplatz mehr bekommt, weil die Plätze zunächst an die jüngeren Kinder vergeben wurden. Daher kann ich also die mir ab Juni in Aussicht gestellte VOLLZEIT WEITERBILDUNG nicht annehmen, da sie 5 Monate dauert und ich eben nur 3 davon in Vollzeit absolvieren kann. Wenn ich das nun genau meiner Arbeitsvermittlerin so sage, wie es tatsächlich nun ist, kann sie mir dann auch rückwirkend ab März die Leistungen kürzen, weil ich dann ja ab September nicht VOLLZEIT vermittelbar bin oder geht es dann tatsächlich erst ab September, dass ich mich eben nur teilzeit arbeitssuchend melde. Oder sagt sie dann, ich bin auch jetzt schon nur teilzeitvermittelbar, weil ich ja weiss, dass ich ab September nicht VOLLZEIT kann? Oder was kann ich noch für Argumente vorbringen, dass ich lieber nur eine Teilzeitfortbildung machen möchte? Ganz abgesehen davon, dass es für meine 4 Kinder zwischen 3 und 9 schon nicht so der Hit wäre, von 8-17 Uhr in ne Betreuung gehen zu müssen. Danke Geändert von Ratgeberin (28.04.2009 um 10:24 Uhr) |
|
#2
| ||||
| ||||
| Herrje, dieses Thema hatte ich vor Jahren auch mal; hat sich dann aber glücklicherweise anders gefügt. Das Arbeitslosengeld darf dir erst ab dem Zeitpunkt gekürzt werden, ab dem du dem Arbeitsmarkt tatsächlich für weniger Stunden zur Verfügung stehst. Würdest du die Fortbildung denn gern machen? Was für eine Fortbildung ist es? Und wie würdest du es mit den Kindern regeln, wenn du tatsächlich wieder arbeiten müsstest (vollzeit)? Es gibt zwar Betreuungskosten von der Agentur, aber die reichen weiß Gott ja nicht, um ne qualifizierte Betreuung zu bezahlen....
__________________ Liebe Grüße, coquette Vollblut-Personalerin (alle Antworten nach bestem Wissen und Gewissen, ohne Gewähr) The big things you can see with one eye closed. But keep both eyes wide open for the little things. Little things mark the great dividing line between success and failure Jacob M. Braude |
|
#3
| |||
| |||
| NAja, bis September ist es ja so geregelt, dass die Kinder von 7.30 bis 17 Uhr in Schule, Kindergarten und Hort untergebracht sind, ebenso auch in den Ferien. DA könnte ich Vollzeit was machen. Aber ab September habe ich für die Grösste keinen Platz. 2 mal oder so in der Woche ginge es für sie wohl schon, dass sie ein paar Stunden ALLEINE zuhause bleibt, aber nicht täglich, sprich 5 mal die Woche.... Daher würde ich mir mit dem Wissen jetzt natürlich keine vollzeitstelle suchen können, wenn ich weiss, ab September geht es so nimmer. Aber es ist wie gesagt noch nicht 100%ig sicher, dass sie den Platz nicht mehr hat, sie klären es noch ab, ob es nciht ne Ausnahmeregelung gibt und bevor ich nicht definitiv weiss, sie hat KEINEN Platz, möchte ich das dem AA auch nicht mitteilen.... |
|
#4
| ||||
| ||||
| Sind ja komische Kriterien nach denen bei euch die Hortplätze vergeben werden. Bei uns haben die Eltern vorrang die in Arbeit sind. Ich würde nochmal mit der Leiterin des Horts sprechen. Immerhin hättest du die Chance Vollzeit arbeiten zu gehen, sofern dir der Hortplatz erhalten bleibt. Danach, je nach dem wie das Gespräch verläuft, würde ich der AA schon mitteilen, das es sein kann, dass du ab September keinen Betreuungsplatz mehr hast und dann nur noch Teilzeitarbeit möglich wäre -> vorsichtshalber. Übrigens kann man auch einen Antrag beim Jugendamt auf Übernahme der Elternbeiträge stellen.
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. Geändert von Ratgeberin (28.04.2009 um 11:00 Uhr) |
|
#5
| ||||
| ||||
| Das mit dem Hort kenne ich ähnlich. Bei uns wird nachdem die Bedürftigkit geprüft wurde (alleinerziehend, vollzeit arbeitend?) nach dem Alter geguckt, und die Jüngsten haben Vorrang. Da du derzeit aber tatsächlich nicht am arbeiten bist, gibt es Priorität eins schon mal nicht. Und mit 9 Jahren ist deine Tochter sicherlich eine der älteren Kinder. Ich habe Glück und bekomme einen Hortplatz (mein Sohn geht da in den KiGa, ich bin alleinerziehend und er wird erst im Juni 6, ist also einer der jüngsten); da es aber bei uns verlässliche Grundschulen und ganztagsschulen gibt (4 Stück sogar) ist es auch nciht das thema, wennd as kind um 3 Schule aus hat.,...
__________________ Liebe Grüße, coquette Vollblut-Personalerin (alle Antworten nach bestem Wissen und Gewissen, ohne Gewähr) The big things you can see with one eye closed. But keep both eyes wide open for the little things. Little things mark the great dividing line between success and failure Jacob M. Braude |
|
#6
| ||||
| ||||
| Zitat:
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
|
#7
| ||||
| ||||
| das ist mir klar, meinte nur, bei uns wird geguckt wer JETZT arbeitet etc... drück dir jedenfalls die daumen, dass das mit dem Hortplatz klappt. Ich würde meine 9jährige auch total ungern 5 Tage die Woche für mehrere Stunden allein zu Hause lassen...
__________________ Liebe Grüße, coquette Vollblut-Personalerin (alle Antworten nach bestem Wissen und Gewissen, ohne Gewähr) The big things you can see with one eye closed. But keep both eyes wide open for the little things. Little things mark the great dividing line between success and failure Jacob M. Braude |
|
#8
| ||||
| ||||
| Ist bei uns auch so. Aber vielleicht würde das Gespräch bewirken, dass man bei mamimal4 vormerkt, das sie ab Juni eine Vollzeitbeschäftigung hat und deshalb auf den Betreuungsplatz angewiesen ist. Als meine Tochter noch in den Hort ging, wurde das so gehandhabt. War auch nur ne Idee.
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
| Themen-Optionen | |
| |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Vollzeit auf Teilzeit !? | Butiki | Karriere & Job | 3 | 26.02.2009 11:21 |
| Muss ich von Teilzeit auf Vollzeit zurück? | bueroknecht1811 | Arbeitsverträge | 1 | 15.01.2009 08:13 |
| Von Vollzeit auf Teilzeit | Paulinchen | Allgemeine Fragen | 4 | 03.01.2009 14:23 |