| | |||||||
| Registrieren | Blogs | Hilfe | Interessengemeinschaften | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| | LinkBack | Themen-Optionen | |
|
#1
| |||
| |||
| Hallo Ich habe mal ein Anliegen. Im Jahre 2006 habe ich in einer Leiharbeitsfirma angefangen. Mein monatlicher Nettolohn war zwischen 860€ - 1200€ (je nachdem wo ich eingesetzt wurde). Nach drei Monaten in der Firma bekam ich einen unbefristeten Vertrag. Alles war schön und gut, nur dass Geld war doch schon sehr knapp und der ständige Arbeitgeberwechsel war einfach nur Schei...! Anfang dieses Jahres habe ich mich dann bei einer anderen Firma Beworben, die wesentlich bessere Löhne hat (1500€ mehr im monat Netto) und mir mündlich zugesichert hat, dass die Aufträge bis 2010 sicher sind und ich mir keine Gedanken vorerst machen brauch. Im Februar habe ich dann einen Befriststeten Vertrag Unterschrieben (6 Monate)und habe in der Leiharbeitsfirma gekündigt. Alles lief wunderbar, der Job hat Spass gemacht und meine Vorgesetzten waren auch zufrieden mit mir. Drei Monate vor Vertragsende habe ich mich dann Arbeitssuchend gemeldet (wie es sich gehört). Soweit sah alles nach Vertragsverlängerung aus, doch im Sommer sind die Aufträge eingefroren worden und es durften 20 Leute gehen. Die Arbeitsverträge wurden ende Sebtember 2008 nicht verlängert. Ich durfte also am 01.10.08 zum Amt gehen und meinen ALG1 Antrag abholen! Ich war den tränen nahe! Bis ich alle Papiere zusammen hatte von der Leiharbeitsfirma und der letzten Firma (ich musste die letzen 12 Monate Dokumentieren), brauchte es eine weile. Vor zwei Tagen war ich nun zur Abgabe des Alg1 Antrages und war erstmal baff. Mir wurde gesagt, dass ich eine Sperre erhalte, weil ich von einem Unbefristeten Vertrag in ein Befristetes Arbeitsverhältnis gewechselt habe. Ist das so richtig? Ich weiss nun erstmal nicht wie es weitergehen soll 12 Wochen ohne Geld ist doch schon sehr krass! Es betrifft nicht nur mich, sondern auch noch 7 weitere Ex Kollegen! Aus meiner Sicht ist die Sperre absolut unberechtig. Es ist zwar schon richtig, das man einen Unbefristeten nicht Kündigen sollte, aber mit durchschnittlich 1000€ kann man nicht auf die dauer leben und deswegen habe ich den Schritt gewagt in ein Befristetes Arbeitsverhältnis mit knapp 2500€ Netto Lohn. Könnte mich jemand aufklären, ob dass so Rechtsmäßig ist oder ob man dagegen was machen kann? Ich habe eigene Wohnung, eigenes Auto und bin ledig. Eine Aussicht auf einen neuen Job habe ich aus jetziger Sicht nicht und im Landkreis Lüchow-Dannenberg sieht es nicht besonders gut aus. MFG Ps: Es werden bis Ende des Jahres 70 Mitarbeiter nicht verlängert! |
|
#2
| ||||
| ||||
| des Amtes da unterstellt wird, seine Arbeitslosigkeit schuldhaft selbst herbeigeführt zu haben. Dagegen würde ich mich vor Gericht wehren. Hierzu ähnliches: Sperre durch Wechsel eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses in ein befristetes AV - Arbeitslosenhilfe Online e.V. Gruss wellen
__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" |
|
#3
| |||
| |||
| Nanu warum immer gleich vor Gericht ziehen...? Vielleicht sollte man sich erstmal mit den eindeutigen Rechtsvorschriften auseinandersetzen! Nichts anderes tun die beim Gericht auch, und ich kann dir auch schon genau sagen, welches Urteil das Sozialgericht fällen wird! Durch den Wechsel aus einen Dauerarbeitsverhältnis in ein unbefristetes musstet du herbeisehen, dass nach Ablauf der Befristung, also nach 6 Monaten die Arbeitslosigkeit eintreten kann! Hierbei hast du also grob fahrlässig gehandelt. Klar ist es für den einzelnen immer hart, mit der Sperrzeit zu leben, aber andersrum hätten die Beitragszahler in der Arbeitslosenversicherung ne Menge Geld gespart, wenn du in deinem alten Arbeitsverhältnis verblieben wärst. Lohnen tut sich ein Widerspruch/eine Klage eigentlich nur dann, wenn dein unbefristetes Arbeitsverhältnis so schlecht bezahlt worden wäre, dass du aufstockende Leistungen in Form von Alg II hättest beantragen müssen. Dann wird ein wechsel selbst in ein befristetes von den Sozialgerichten in einigen Fällen als gerechtfertig eingestuft. |
|
#4
| ||||
| ||||
| und einige Punkte sind richtig - doch je mehr sich per Gericht über derartig unsinnige Gesetzgebung wehren, desto eher besteht die Aussicht auf Änderung derselben. Zumal in den allerwenigsten derartiger Fälle eine wirkliche Absicht des gewollten Arbeitsloswerden unterstellt werden kann. Gruss wellen
__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" |
|
#5
| ||||
| ||||
| diese Sperre ist zeigt doch die Tatsache, dass persönliches Vorwärtsstreben ( er wollte sich ja finanziell enorm verbessern und diesen sklavenähnlichen Zeitarbeitszustand beenden) ein grundlegendes menschliches Bedürfnis ist und ein übergeordnetes Menschrecht darstellt. Gruss wellen
__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" |
|
#6
| |||
| |||
| Das stimmt nur bedingt, denn wenn du dir beispielsweise eine Rente zum Fälligkeitsdatum als ganzes auszahlen lässt, musst du auch sehen, wie du die Jahre danach zurecht kommst. Du hättest ja auch die Wahl gehabt, dauerhaft einen kleinen Beitrag regelmäßig zu bekommen. Und wenn man bei gutem Einkommen weiß, dass das nach 6 Monaten wegfällt, und man eine Sperre zu erwarten hat, kann man auch dafür Sorge tragen, dass man Rücklagen für diese Sperre bereit hält. Denn wäre man bei den kleinen Brötchen geblieben, wäre man nicht wieder beim Amt gelandet. Ich kann das Gesetz wohl nachvollziehen.
__________________ Viele Grüße, FreiBir Um sicher Recht zu tun, braucht man sehr wenig vom Recht zu wissen. Allein um sicher Unrecht zu tun, muß man die Rechte studiert haben. Georg Christoph Lichtenberg |
|
#7
| ||||
| ||||
| Eine der wichtigsten Aufgaben des Staates in der sozialen Marktwirtschaft ist die Schaffung eines rechtlichen Rahmens, innerhalb dessen sich das wirtschaftliche Handeln abspielen kann. Dazu gehört die Sicherung persönlicher Freiheitsrechte wie das Recht auf freie wirtschaftliche Betätigung und die Möglichkeit, ein selbstständiges Gewerbe gründen zu können, das Privateigentum an den Produktionsmitteln oder das Recht, Vereinigungen zur Wahrung wirtschaftlicher und sozialer Interessen zu bilden. Demach wäre es für den vom ALG 1 (welches eine Versicherungsleistung ist) für 12 Wochen Gesperrten unmöglich sein persönliches Recht finanziell vorwärts zu kommen wahrzunehmen. Diese Sperre ist deswegen einfach nur lächerlich und muss vor Gericht ! Gruss wellen
__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" |
| Themen-Optionen | |
| |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| ALG1 Sperre? wer weiß rat? | loandra | Arbeitslosengeld ALG I | 3 | 31.05.2009 22:15 |
| Hilfe: ALG1 oder Sperre | bennylein25 | Arbeitslosengeld ALG I | 2 | 10.01.2009 10:30 |
| befristetes Arbeitsverhältnis - in welcher Form gilt eine Verlängerung ? | Kupfer65 | Arbeitsverträge | 7 | 06.12.2008 08:36 |
| Bekomme ich in dieser Situation eine ALG1 geld Sperre | niggo0 | Arbeitslosengeld ALG I | 13 | 01.12.2008 09:05 |
| ALG1 3 Monate Sperre? | wiesecker | Arbeitslosengeld ALG I | 1 | 14.04.2008 17:52 |