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#1
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| Hallo Ich habe im letzten Jahr meinen befristeten Arbeitsvertrag zum 31.07.2008 gekündigt und habe dann im Anschluss die einjährige Fachoberschule besucht. Nun ist der Abschluss geschafft und der letzte Schultag war am 26.6.09 Ich habe mich 3 Monate vorher Arbeitssuchend gemeldet. Nun kam ein Breif vom Arbeistamt an, in dem es um die Sperrzeit geht. Laut Arbeitsamt bin ich für die Arbeitslosigkeit selbst verantwortlich. Meine Frage ist nun: steht mir das Arbeitslosengeld ab dem ersten Tag zu? oder wirklich erst in 12 Wochen? Immerhin sind seit der Kündigung 11 Monate vergangen, in denen ich keine Leistungen erhalten habe. Kann mir da jemand helfen? Vielen Dank Gruß |
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#2
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| Durchlesen:SGB 3 - Einzelnorm Zitat:
Versuche, mit dieser Argumentation die Sperrfrist zu verkürzen. Du kannst während der Sperrfrist bei Bedürftigkeit ALG II beantragen, nur für den Personenkreis "Unter 25" ist ALG II mit Problemen behaftet.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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