Vor einem Jahr gekündigt - Jetzt Sperrfrist?
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Vor einem Jahr gekündigt - Jetzt Sperrfrist?

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  #1  
Alt 27.06.2009, 14:34
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tupackiss befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Vor einem Jahr gekündigt - Jetzt Sperrfrist?


Hallo

Ich habe im letzten Jahr meinen befristeten Arbeitsvertrag zum 31.07.2008 gekündigt und habe dann im Anschluss die einjährige Fachoberschule besucht. Nun ist der Abschluss geschafft und der letzte Schultag war am 26.6.09

Ich habe mich 3 Monate vorher Arbeitssuchend gemeldet.

Nun kam ein Breif vom Arbeistamt an, in dem es um die Sperrzeit geht. Laut Arbeitsamt bin ich für die Arbeitslosigkeit selbst verantwortlich.

Meine Frage ist nun: steht mir das Arbeitslosengeld ab dem ersten Tag zu? oder wirklich erst in 12 Wochen? Immerhin sind seit der Kündigung 11 Monate vergangen, in denen ich keine Leistungen erhalten habe.

Kann mir da jemand helfen?

Vielen Dank


Gruß
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  #2  
Alt 27.06.2009, 15:46
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nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Durchlesen:SGB 3 - Einzelnorm

Zitat:
3) Die Dauer der Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe beträgt zwölf Wochen. Sie verkürzt sich
1.auf drei Wochen, wenn das Arbeitsverhältnis innerhalb von sechs Wochen nach dem Ereignis, das die Sperrzeit begründet, ohne eine Sperrzeit geendet hätte,
2.auf sechs Wochen, wenn
a)das Arbeitsverhältnis innerhalb von zwölf Wochen nach dem Ereignis, das die Sperrzeit begründet, ohne eine Sperrzeit geendet hätte oder
b)eine Sperrzeit von zwölf Wochen für den Arbeitslosen nach den für den Eintritt der Sperrzeit maßgebenden Tatsachen eine besondere Härte bedeuten würde.
Du hast mit dem Schulbesuch deine Qualifikation verbessert, insofern würde meiner Ansicht nach eine 12-wöchige Sperre eine besondere Härte bedeuten.

Versuche, mit dieser Argumentation die Sperrfrist zu verkürzen.

Du kannst während der Sperrfrist bei Bedürftigkeit ALG II beantragen, nur für den Personenkreis "Unter 25" ist ALG II mit Problemen behaftet.
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
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