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#1
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| Hallo an euch alle! Ich habe für 4 Tage endlich nach einem langen Kampf einen vorläufigen ALG1 Bescheid bekommen, wo drin steht, dass ich einen Nachweis von meiner Krankenkasse vorliegen muss(Ob Angestellten verhältnis vorliegt)Diese NAchweis(Wo drin steht, dass ich wie fremde Mitarbeiter gezählt werde usw) habe ich gestern von meiner Krankenkasse bekommen und auch direkt Arbeitsamt abgegeben und werde heute vorsichtshalber auch per Einwurfeinschrieben an Arbeitsamt schicken. Nun wie sieht es, bekomme ich dann danach einen endgültigen Bescheid?Oder wenn ich nichts mehr von ihenn höre gilt dann dieser vorläufige Bescheid als endgültig?Außerdem habe ich auch für diesen Monat jetzt das Geld überwiesen bekommen. Nebenbei was mich bisschen irritiert ist: §328 SGB III da steht unter satz 2: Eine vorläufige Entscheidung ist nur auf Antrag des Berechtigten für endgültig zu erklären, wenn sie nicht aufzuheben oder zu ändern ist. Also was soll ich am besten tun?soll ich auch jetzt einen Antrag stellen oder das ganze so lassen. vielen Dank für eure Antworten |
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#2
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| Die werden die Sache nun noch mal prüfen, ob nach den letzten Unterlagen alles so bleibt. Sollte es keine Änderung geben, werden die sich bei dir auch nicht melden. Du müsstest schriftlich beantragen, dass der vorläufige Bescheid in einen entgültigen Bescheid umgewandelt werden soll.
__________________ Wer nichts macht, dem unterlaufen auch keine Fehler!!! |
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