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| • Gewusst wie! – Kritik gegenüber dem Chef erfolgreich äußern |
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#1
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| Hallo @ all, bin neu im Forum, also behandelt mich bitte gut ![]() Ich habe folgende Situation: - ich mache zurzeit eine Weiterbildungsmaßnahme "Business English" - muss aber jede Woche mind. 2 Bewerbungen schreibenund in ein Formular eintragen -ich habe mich entschieden studieren zu gehen, davon weiß die Arbeitsagentur aber noch nichts. denn wenn sie es erfährt, wird das Englisch gestrichen, was ich natütlich nicht möchte. - bis jetzt habe ich nur Initiativbewerbungen geschrieben, die in meinen Augen ziemlich schlecht sind - jedoch habe ich 3 Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bekommen - diese habe ich abgesagt, was die AA nicht weiß - habe auch schon das Formular Eigenbemühungen mit den beworbenen Unternehmen und 4 Absagen abgeschickt Meint ihr, dass die AA bei jedem Unternehmen anrufen wird? Ich habe auch nie eine Telefonnummer von den Firmen hingeschrieben. Außerdem möchte ich anderen Leuten, die sich dort bewerben nicht den Platz wegnehmen und die Zeit der Personaler nicht verschwenden. Vielen Dank schonmal für die Antworten. |
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#2
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| Nirgendswo im Gesetz steht, dass du Arbeit ablehnen darfst, die zumutbar ist. Bei Eigeninitiative fehlt die Rechtsfolgebelehrung, das ist auch so der einzige Grund, der dich vor einer Leistungssperre bewahrt. Du wandelst da auch auf ziemlich dünnem Eis. Du bist jung, man kann dich also in Arbeit vermitteln, und ich bin überzeugt davon, dass jede Agentur/Arge einen Giftschrank hat, in dem die wahrhaft edlen und schönen Jobs für Spezialfälle aufbewahrt werden. Oder man presst dich in das 100.000ste Bewerbungstraining in einem Zentrum, das jwd ist (jwd = janz weit draussen Die Agentur/Arge hat nicht wirklich die Zeit, alle Bewerbungsbemühungen nachzuprüfen. Kommt sich aber ein Arbeitgeber veräppelt vor und macht der Agentur/Arge Mitteilung und weckt die Agentur/Arge auf, hast du ein Problem. ich würde dann erwarten, dass du Vermittlungsangebote der Agentur/Arge erhälst, und auf die musst du dann reagieren und die darfst du auch nicht ablehnen. Die Zumutbarkeit von Arbeit ist bei ALG I im § 121 SGB III und bei ALG II im § 10 SGB II geregelt. Abschliessende Erkenntnis: Die Agenturen und Argen machen einen geistig minderbemittelten Eindruck, sie sind es aber nicht. Wer die Leute da veräppeln will, muss schon ziemlich früh aufstehen.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Hey nontestatum, danke für deine Rückmeldung. Ich weiß, dass ich mich auf sehr dünem Eis bewege. Ich bin Bankkaufmann. Glaubst du die Banken würden sich von selbst bei der Arge melden? Ich hoffe nicht ![]() Klar, auf die Vermittlungsvorschläge (nur 2) habe ich mich bis jetzt beworben und würde auch zum Vorstellungsgespräch gehen. Da ich grün hinter den Ohren bin, dachte ich, dass die Arge bei Initiativbewerbungen schlecht prüfen kann, ob ich mich dort beworben habe oder nicht. Und deshalb habe ich auch alle Absagen mitgeschickt, um keine Zweifel zu schürren. Naja auf jeden Fall werde ich in Zukunft zu den Gesprächen hingehen, damit ich ein besseres Gewissen habe |
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