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#1
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| Mein Arbeitgeber und ich sehen keine Basis für die weitere Zusammenarbeit. Ich bin seit 5 Jahren angestellt. Ich weiss noch nicht, ob er mich betriebsbedingt kündigt oder ich schon früher selbst kündige; bei Eigenkündigung bekomme ich ja die Sperre des ALG. Die Sperrfrist kann ich finanziell verkraften, hab genug Ersparnisse. Muss man sich während der Sperrfrist dem Arbeitsamt gegenüber genau so verhalten als wäre keine Sperrfrist gewesen? Sprich viele Bewerbungen verschicken, jedes Vermittlungsangebot wahrnehmen, oder geht es ernsthaft erst los, wenn das ALG-1 tatsächlich bezahlt wird? Was ist mit Krankenversicherung und sonstigen Sozialabgaben während der Sperrzeit, muss man sie selbst zahlen? Und bezüglich der Zumutbarkeit - wie ich aus einem anderen Thread hier entnommen habe, soll der Lohn der von AA vorgeschlagenen Stelle mindestens 80% meines jetzigen Lohns sein, wenn es die ersten 3 Monate der Arbeitslosigkeit sind. Verstehe ich es richtig, dass es nach 3 Monaten Sperrfrist nicht mehr gilt, und man kann mich zu jedem ansonsten zumutbaren Job schicken? Mein Bruttolohn beträgt jetzt 4000 Euro monatlich, daher möchte ich schon weiter in Rahmen meines erlernten Berufs (Informatik) bleiben. Und die letzte Frage - ich entwickle in meiner Freizeit privat noch ein Projekt und brauche ca. 2 Monate, das zu beenden. Was ist, wenn ich nach Ende des Arbeitsverhältnisses einfach 2 Monate Auszeit dafür nehme und aus Ersparnissen lebe, bleibt danach der Anspruch auf ALG-I in völler Höhe? Selbständig kann ich mich nicht melden, weil es unklar ist, was aus dem Projekt wird. P.S. - und noch eine allerletzte Frage - ich wohne nicht dort, wo sich der Sitz meines Arbeitgebers ist. Ich bin seit Jahren in die andere Stadt vermittelt und habe hier den einzigen Wohnsitz. Bei welchem Arbeitsamt muss ich mich melden? Ich will auf jeden Fall hier bleiben, wo ich jetzt wohne. Vielen Dank! |
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#2
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| Zitat:
1. Mose 41, ...
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Vielen Dank für die erscöpfende Antwort! Da eine Teilzeitvereinbarung in Diskussion ist, habe ich ein bisschen rescheschiert und folgendes gefunden: Zitat:
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