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#1
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| Hallo liebe User, hab jetzt im Juni meine Ausbildung zur Verkäuferin abgeschlossen und hab diesen Monat noch ein bisschen Gehalt bekommen. Am 10. Juni 2010 war die Ausbildung durch die mündliche Prüfung abgeschlossen. Auf meiner Gehaltsabrechnung von diesen Monat steht: Abrechnung der Brutto/Netto-Bezüge für Juni 2010. Auf der Arbeitsbescheinigung für die Agentur für Arbeit ist eine Auflistung ab 01.05.2009.....jeder einzelne Monat aufgelistet und der Juni jetzt 01.06.2010 bis 10.06.2010. Jetzt zu meiner Frage. Am Donnerstag hab ich einen Termin bei der Arbeitsagentur wegen meinem Antrag auf Alg I....ab wann bekomm ich jetzt das erste Mal Arbeitslosengeld I? Ab 01.07 müsste das dann sein oder? Ist mir wichtig zu wissen, weil ich nächsten Monat wieder eine Versicherung zu bezahlen habe und die GEZ-Gebühren. Das wäre die nächste Frage: Kann ich GEZ jetzt abmelden, damit die nächsten Monat nicht mehr abbuchen? Hab mal gehört wenn man Alg bekommt, kann man sich abmelden von der GEZ. Ich danke euch im Voraus für eure Antworten!! LG Carola |
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#2
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| Du erhälst ALG1 ab den 11.06,,,, Alg1 wird immer Rückwirkend gezahlt.... Heist,du bekommst am 01.07 das Alg1 für die Zeit vom 11.06-30.06 Die GEZ kannst du nicht Abmelden.... Wenn du ALG2(Hartz4)beziehen würdest,dann könntest du dich Befreien lassen,von den Zahlungen...Das gilt aber nicht beim Bezug von ALG1...
__________________ Alles was ich in diesem Forum Beitrage entspricht lediglich meiner Meinung.... ![]() ![]() Hier 0180-Finder Hier alte Schulfreunde wiederfinden... |
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#3
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| Super, das ging ja fix mit der Antwort, vielen Dank!! |
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#4
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| Zitat:
Du kannst die Kosten auch reduzieren, indem du deinen Fernseher abschaffst. Dann zahlst du nur noch die Rundfunkgebühren/Computergebühren, aber nicht mehr für TV. Guckst du hier: https://teilnehmerdienste.gez-service.de/WFEBus/
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#5
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| Und wie mach ich das? Gibs da ein extra Formular für? |
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