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#1
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| Hallo Folgende Situation: Ein Freund von mir ist seit einem Monat arbeitslos und geht seit Anfang letzter Woche wieder in einer Firma arbeiten. Der Arbeitsvertrag wurde noch in der ersten Woche angefertigt aber bis jetzt noch nicht von ihm unterzeichnet und abgegeben. Jetzt ist es so, dass er pro Fahrtweg, je nach Anbindung, und wenn wirklich alles rechtzeitig an- und abfährt, 1:45 bis 2:15 Stunden braucht. Wenn auch nur eine Anbindung 10 Minuten zu spät komt, was schon 3x der fall war, dauert der Fahrtweg sogar fast 3 Stunden. Er erzählt, dass er jetzt schon total fertig ist (Er steht um 6 auf und kommt nach 20 Uhr erst wieder zu Hause an) und kaum noch Lust hat arbeiten zu gehen. Kann er da noch raus, ohne in irgendeine Sperrzeit reinzulaufen? Bzw. wie lange hat er noch Zeit sich das nch zu überlegen? Viele Grüße Son Goku |
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#2
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| Hallo, leider gibt es darauf keine "richtige" oder "falsche" Antwort. Es wird von Arbeitsagentur zu Arbeitsagentur unterschiedlich beurteilt, eine wie lange Anfahrt noch zumutbar ist. Allerdings könnte er z.B. bei der Arbeitsagentur einen Antrag auf Zuschuss zum Kauf eines Fahrzeuges stellen, wenns hilft. Oder einen Antrag auf Übernahme der Umzugskosten.
__________________ Liebe Grüße, coquette Vollblut-Personalerin (alle Antworten nach bestem Wissen und Gewissen, ohne Gewähr) The big things you can see with one eye closed. But keep both eyes wide open for the little things. Little things mark the great dividing line between success and failure Jacob M. Braude |
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#3
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| Die Zumutbarkeitsregeln sind wie folgt: bei ALG I = Agentur für Arbeit = § 121 SGB III bei ALG II = Arge/Jobcenter = § 2 SGB II, § 10 SGB II Man kann sich an den § 121 SGB III anlehnen, aber dabei eine deutlich verschärfte Auslegung interpretieren.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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