Weiterbezug von ALG 1 bei Praktikum?
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Weiterbezug von ALG 1 bei Praktikum?

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  #1  
Alt 31.08.2009, 11:58
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Theren befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Weiterbezug von ALG 1 bei Praktikum?


Hallo,

zur Zeit beziehe ich ALG 1 und wollte morgen ein sechswöchiges Praktikum antreten, nach dem die Möglichkeit besteht eine Festeinstellung in dem Unternehmen zu bekommen. Die sechs Wochen sind nötig, da ich plane mich nächstes Jahr an einer Fachhochschule einzuschreiben, die eben dieses Praktikum für den Studiengang soziale Arbeit vorschreibt.
Nun wurde mir bei der Argentur für Arbeit gesagt, dass ich keine sechs Wochen Praktikum machen dürfte. Gibt es irgendeine Möglichkeit dieses Praktikum dennoch anzutreten ohne das mir das Geld gestrichen wird?

Vielen Dank im Vorraus.

lg Theren

Geändert von Theren (31.08.2009 um 12:00 Uhr)
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  #2  
Alt 31.08.2009, 14:35
Benutzerbild von Franky
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Franky befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Weiterbezug von ALG 1 bei Praktikum?

Hallo Theren!

Leider ist so, wie es Dir mitgeteilt wurde. Du stehst dem Arbeitsmarkt in den 6 Wochen nicht mehr zur Verfügung, also gibt es auch kein ALG 1. Das ist sehr schade, da ein zielgerichtetes Praktikum die Chance auf eine Eingliederung in den Arbeitsmarkt erhöht.
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Franky
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  #3  
Alt 31.08.2009, 19:38
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  #4  
Alt 31.08.2009, 19:53
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das Arbeitsamt -
da gehn die Uhren anders.

Glaubst du - dir wird hier gut geholfen-
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Dies Money ist wohl vorbehalten -
den allzeit tragend Säulen unseres Staates -
den vollgestopften Top Beamten.


Gruss

wellen
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der Beruf ist die Ernte

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