Weiterbildung verweigern !!!!
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Alt 10.06.2009, 08:29
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Hallo, ich bin seit 01.03.2009 arbeitslos mit ALG 1. Bei der Arbeitslosmeldung habe ich angegeben das ich vom 15.08.09 - 05.09.09 auf Hochzeitsreise bin, diese war zu diesem Zeitpunkt auch bereits gebucht. Nun will meine Sachbearbeiterin aber das ich einen 2-monatigen Kurs besuche. Da ich am 18.06. eine OP habe und nicht weiß wann ich wieder fit bin könnte ich erst im Juli mit dem Kurs beginnen und dann würde er genau in den Zeitpunkt meiner Hochzeitsreise fallen.

Wie kann ich das umgehen, habe ja von Anfang an den Urlaub angegeben.

Danke Moa72
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  #2  
Alt 10.06.2009, 12:43
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Zitat:
Zitat von Moa72 Beitrag anzeigen
Hallo, ich bin seit 01.03.2009 arbeitslos mit ALG 1. Bei der Arbeitslosmeldung habe ich angegeben das ich vom 15.08.09 - 05.09.09 auf Hochzeitsreise bin, diese war zu diesem Zeitpunkt auch bereits gebucht. Nun will meine Sachbearbeiterin aber das ich einen 2-monatigen Kurs besuche. Da ich am 18.06. eine OP habe und nicht weiß wann ich wieder fit bin könnte ich erst im Juli mit dem Kurs beginnen und dann würde er genau in den Zeitpunkt meiner Hochzeitsreise fallen.

Wie kann ich das umgehen, habe ja von Anfang an den Urlaub angegeben.

Danke Moa72
Wenn du ALG I beziehst, unterliegst du dem SGB III. Dieses Sozialgesetzbuch kennt aber keinen Urlaub, wie ihn Arbeitgeber und Arbeitnehmer in den Tarifverträgen vereinbart haben.

Das SGB kennt nur die ausdrückliche Erlaubnis des Sachbearbeiters, dass der Leistungsempfänger sich für 21 Tage [= 3 Wochen] aus dem Erreichbarkeitsbereich der Agentur für Arbeit entfernen darf.

Rechtsgrundlage ist die Erreichbarkeitsanordnung [EAO], die wesentliches Merkmal des Arbeitslosengeldes ist.



http://www.arbeitsagentur.de/zentral...ltungsrats.pdf

Eine Hochzeitsreise ist eine private Angelegenheit, die die Agentur für Arbeit und die Gemeinschaft der in die Arbeitslosenversicherung Einzahlender nicht zu vertreten hat. Ausserdem kannst du nicht davon ausgehen, dass du bis zu diesem Termin noch arbeitslos bist, deinem zukünftigen Arbeitgeber könntest du auch nicht sagen, dass du in besagter Zeit nicht zu sprechen bist. Arbeit bzw. Vermittlungsangebote darfst du aus diesem Grund nicht ablehnen.

Solltest du zu gegebener Zeit "Urlaub" vom Sachbearbeiter der Arbeitsagentur gewährt bekommen, so musst du dich sofort nach Beendigung des "Urlaubes" persönlich bei der Agentur für Arbeit einfinden, tust du dies nicht, giltst du weiterhin als nicht vermittelbar und deine Leistungen werden eingestellt. Besprich die Details zum "Urlaub" bitte mit deinem PAP (persönlicher Ansprechpartner).

Noch ein Wort zu Krankmeldungen: Wenn du während des Leistungsbezuges erkrankst, wird dir 6 Wochen lang Leistungsfortzahlung gewährt. Arbeitsunfähigkeit hast du sofort zu melden, und zwar nachweisbar.
Auch hier ist ein rechtzeitiges Gespräch mit deinem PAP angesagt.

Dein Beitrag atmet eine bestimmte Erwartungshaltung aus. Es ist aber so, dass du etwas von der Agentur willst, nämlich Unterstützung. Die Agentur rennt niemandem hinterher, machst du Fehler und beachtest die Formalien nicht, verhängt die Agentur für Arbeit Sperrzeiten (Einstellung von Leistungen).
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
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