| | |||||||
| Registrieren | Blogs | Hilfe | Interessengemeinschaften | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| | LinkBack | Themen-Optionen | |
|
#1
| |||
| |||
| hallo zusammen ich habe 2 jahre lang bei einer leifirma gearbeitet und bin ab 1.4.2010 arbeitslos habe soweit alle anträge abgegeben. weil mein einkommen zu wenig ist haben sie mir netto 650 euro ausgrechnet,ich bekommen noch Hartz 4 also aufstockung wegen mein niedrigen gehalt. davon bekomme ich ungefähr 300 euro. Ich bin Verheiratet und habe eine neugeborens kind also erst 2 monate alt dafür bekomme ich auch 185 euro kindergeld + 300 elterngeld könnte ich wohngled antrag machen oder irgendwas anderes meine frage |
|
#2
| ||||
| ||||
| Wenn du ALG II = Hartz IV beziehst, entfällt Wohngeld, weil die Kosten der Unterkunft bei ALG II bereits berücksichtigt werden.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
| Themen-Optionen | |
| |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Antworten auf Fragen und Informationen rund ums Arbeitslosengeld II | Ratgeberin | ALG II/Hartz IV | 33 | 18.06.2010 05:53 |