Wer hat Erfahrung bei Abwesenheitsmeldung
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Wer hat Erfahrung bei Abwesenheitsmeldung

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  #1  
Alt 14.04.2008, 09:27
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BrigitteS befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Wer hat Erfahrung bei Abwesenheitsmeldung


Hallo,

man kann sich ja genehmigen lassen an 3 Wochen im Jahr nicht da zu sein. Voraussetzung ist aber die Genehmigung vom Arbeitsamt, wer hat hier Erfahrungen positiv wie negativ gemacht?

Hintergrund, ich habe Urlaub gebucht BEVOR ich wußte das ich arbeitslos werde. Leider habe ich noch keinen Job, die Weiterbildung ist bis zum Urlaubsbeginn auch abeschlossen. Habe ich Chancen mich abzumelden?

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  #2  
Alt 14.04.2008, 09:59
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Curly_Berlin befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Ich würde das exakt so dem Sacharbeiter darlegen - der Urlaub ist bereits gebucht, einen neuen Job hast du grade eh noch nicht und die geplante Weiterbildung fängt auch erst danach an. Es gibt also überhaupt keinen Grund, weshalb du die Zeit festgenagelt auf dem Sofa zu Hause neben dem Telefon verbringen solltest - zumal du den Urlaub eh nicht zurückerstattet bekommst und ja, auch als Arbeitsloser hat man Ansruch auf Erholung und Freizeit!

Was hast du denn für ein Verhältnis zu deinem Sacharbeiter?

LG
Curly
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  #3  
Alt 14.04.2008, 10:34
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BrigitteS befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hallo Curly,

ich hatte bis jetzt nur angenehme Gespräche mit ihr, sie ist auch so alt/jung wie ich also mitte dreißig und sie klingt ganz vernünftig.

Ich hoffe ja sehr das es klappt sonst habe ich ein Problem
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  #4  
Alt 14.04.2008, 12:15
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nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Ausrufezeichen

Das SGB III und SGB II kennt keinen Urlaub.

Es gibt nur die Erlaubnis des Sachbearbeiters, sich für einen bestimmten Zeitraum aus dem Erreichbarkeitsbereich der Agentur/ARGE/Jobcenter entfernen zu dürfen.

Beschrieben ist das in der

EAO Erreichbarkeitsanordnung
Durchlesen! Unkenntnis schützt vor Strafe nicht !!

Ein Anspruch auf "Urlaub" besteht nicht, "Urlaub" kann gewährt werden, aber er muss nicht gewährt werden.

Warnung!

Wenn "Urlaub" eigenmächtig genommen wird, führt dies zu einer Leistungsrückforderung und zu einer Sanktion/Leistungseinstellung.


Sollte "Urlaub" gewährt werden, so hat man sich sofort nach "Urlaubs"ende persönlich anwesend zu melden.

Nicht in "Urlaub" gehen, ohne die Genehmigung schriftlich vorliegen zu haben!

Was ist das für eine Weiterbildung? Ist diese von der Agentur/ARGE veranlasst?
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
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  #5  
Alt 15.04.2008, 09:33
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BrigitteS befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hallo Nostradamus,

ich weiß schon, daß ich keinen Urlaub beantragen kann, ich werde auch beantragen für den zeitraum abwesend zu sein. ABER für was hat man denn sonst diese 15 Tage wo man sich abmelden kann?

Nun denn, die Weiterbildung ist vom AA über Weiterbildungsgutschein, warum fragtest du das?
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