wer ist zuständig Arbeitasamt oder Bfa oder was
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wer ist zuständig Arbeitasamt oder Bfa oder was

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Alt 17.05.2010, 13:13
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Standard wer ist zuständig Arbeitasamt oder Bfa oder was


Kurze Schilderung des Falles.
meine Frau jetzt 44 hat immer gearbeitet (ab dem 15ten Lebensjahr) vor 3 Jahren ist sie sehr schwer erkrankt und war über 1 1/2 Jahre krank geschrieben danach konnte sie nicht mehr ihren Arbeitsplatz ausüben, hatte auch einen Behinderungsschein ,mit 80°. sie hatte es dennoch versucht, es kam wie es kommen musste sie wurde dann irgendwann gekündigt sie wandte sich dann umgehen dann die BFA Behinderten beauftragte und reha Team. Sie bekam dann einen für 2 Wochen einen Eignungstest mit genau dem ergebniss und den Hinweis dass sie über eine Reha massnahme (Zira) eine Vortbildung machen könne . Dies hat sie dann auch getan und sie wurde dann zu einer Buchhaltungsfachkraft ausgebildet. Dauer der ganzen Aktion 9 Monate. Ihr Geld bekam sie bisher von der BFA jetz läuft die ganze Sache am 12 Juni aus. Sie hat sich auch schon Arbeitssuchend gemeldet denn die Massnhme hat leider nicht zum Erfolg geführt ( einen neuen Arbeitsplatz) vor einigen Tagen kam dann zum Vorschein das eine Schreiben für die Weitere Zuständigkeit noch nicht vom Arbeitsamt ausgefüllt worden sei also auch nicht zurückgeschickt worden ist . Auf nachfragen bei der BFA kam die Antwort. Sie hätte sich das schreiben schon im Januar erhalten, was ich aber schwören kann das so etwas nicht bei uns im Briefkasten war, nach einigem Gezeter wurde aber dann doch ein Ersatzbrief geschickt. dieser Wurde Persönlich von meiner Frau dann im Arbeitsamt vorgelegt. Die Sachbearbeiterin wollte diesen nicht ausfüllen da ja erst fest gestellt werden müsse ob sie überhaupt zuständig sei. Nun denn als wieder bei BFA angerufen, Dortige aussage ja klar ist das Arbeitsamt zuständig sie bekämen dann die Bestätigung wenn sie das Formular unterschrieben zurück hätten.. Ja nun wie Bitte wer muss jetzt wem was schicken ..
das schlimme ist einfach solange sie die Beiden Ämter nicht grün sind geht die Bearbeitung nicht weiter somit auch kein Geld. Jeder behauptet das der andere weiter zuständig wäre.
Was soll man in einem solchen Fall tun.. es können nicht alle unterlagen Eingericht werden weil einfach die Zuständigkeit geklärt ist,
Wie sieht es in einem solchen Fall aus mit Krankenversichung usw. wie könnte man vorgehen um da ein Fortgang zu bewirken..

Gruß khoe
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  #2  
Alt 17.05.2010, 22:39
Benutzerbild von wellen
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wellen befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Da es hier

um allgemein existentielle Fragen geht, würde ich mich vom Amt nicht misshandeln lassen und diese beiden Schreiben in einem Beschwerdebrief an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages senden.

http://www.bundestag.de/bundestag/au.../a11/index.jsp

Schreiben Sie denen ihre Nötigungen seitens der Ämter und Sie werden sehen dass denen auf die Finger geklopft wird.

Gruss

wellen
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Geändert von wellen (18.05.2010 um 07:23 Uhr)
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