werden mieteinamen auf ag1 angerechnet?
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werden mieteinamen auf ag1 angerechnet?

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  #1  
Alt 10.02.2007, 14:12
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kreym befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Idee werden mieteinamen auf ag1 angerechnet?


werde im sommer arbeitslos, habe selber gekündigt.
10 jahre an einer arbeitsstelle.
wie komme ich um die sperre herum?
werden einkommen wie kindergeld, mieteinnamen und alimente auf ag 1 angerechnet?
für jede antwort bedanke ich mich sehr
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  #2  
Alt 10.02.2007, 23:13
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Standard Hallo kreym - Willkommen in unserem Forum!

Zitat:
werde im sommer arbeitslos, habe selber gekündigt.
Worin liegt denn die Begründung Deiner Kündigung? Normal folgt bei eigener Kündigung eine Sperrfrist des ALG. Ist die Kündigung aus Gründen geschehen, die eine weitere Beschäftigung unmöglich gemacht hätten, wäre es möglich, die Sperrfrist zu umgehen. Oft liegt das aber im Ermessen des SB (es gibt aber auch Begründungen, die sofort anerkannt werden), ob der Grund der Kündigung anerkannt werden kann oder ob es noch Möglichkeiten für eine Weiterbeschäftigung gegeben hätte. Wie lautet der Grund Deiner Kündigung?
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Liebe Grüße Ratgeberin
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Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen.

Geändert von Ratgeberin (11.02.2007 um 21:32 Uhr)
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  #3  
Alt 11.02.2007, 21:06
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Existenzgründer befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Miete. wird nicht angerechnet

Hi,

Mieteinnahmen, Kindergeld usw. sind bei ALG 1 nicht anzugeben.
Erst bei ALG2 (hartz 4).

Die Lohnsteuerklasse ist wichtig, eine Änderung bedeutet auch eine Änderung beim ALG1 (falls Du z.B. verh. bist, erst durchrechnen, wie sich Lst-Kl. Änderung auswirkt.


Um die Sperre rumzukummen, wird fast unmöglich sein.
(oder hat mir jemand einen Tipp? siehe mein Beitrag oben)
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Folgender Benutzer sagt Danke zu Existenzgründer für den nützlichen Beitrag:
basscarl (03.01.2011)

  #4  
Alt 11.02.2007, 21:26
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Zitat:
Mieteinnahmen, Kindergeld usw. sind bei ALG 1 nicht anzugeben.
Erst bei ALG2 (hartz 4).
jepp

Um die Höhe des Arbeitslosengeldes zu berechnen, wird das Bemessungsentgelt zu Grunde gelegt. Das Bemessungsentgelt ist das beitragspflichtige Arbeitsentgelt welches der Arbeitslose im Bemessungszeitraum erzielt hat. Dieses wird auf den durchschnittlichen Tag und vom Bruttoentgelt errechnet. Abzüglich der Beiträge zur Sozialversicherung, Solizuschlag und Lohnsteuer ergibt sich so das Leistungsentgelt. Davon werden 60% bzw 67% berechnet, was wiederum den täglichen Leistungssatz/Zahlbetrag ergibt.

Zitat:
Um die Sperre rumzukummen, wird fast unmöglich sein.
(oder hat mir jemand einen Tipp? siehe mein Beitrag oben)
Um Dir diese Frage zu beantworten können, bitte ich Dich vorerst meine Frage zu beantworten

Zitat:
Wie lautet der Grund Deiner Kündigung?
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