Wichtige Frage für Zukunft
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Wichtige Frage für Zukunft

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  #1  
Alt 02.08.2007, 18:10
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Unglücklich Wichtige Frage für Zukunft


Hallo, liebe Kollegen,
meine Stärke im wissen liegt nicht gerade bei den Arbeitslosengeld-Ansprüche, daher habe ich mal eine Frage:
Ich bin Alleinverdiener, da ich eine kleine (1 Jahr 6 Monate)Tochter habe und meine Frau nur Kindergeld und Elterngeld bezieht. Nun haben wir ein Vorhaben uns ein Haus zu kaufen, da es sehr billig ist. Mit dem Kredit würde es klappen, allerdings habe ich da ein paar bedenken. Falls ich nun Arbeitslos werden sollte, bekomme ich dann vom Amt trotzdem Unterstützung, dass ich weiter Problemlos mein Haus abbezahlen kann, oder Zahlt das Amt nur Miete? Was für möglichkeiten habe ich mein Haus über kurze Zeit weiter zu finanzieren, falls mich das Amt nicht unterstützen würde?
Ich hoffe auf eine rasche Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Krabbe83
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  #2  
Alt 02.08.2007, 21:29
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nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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ALG I und II bei Haus- und Grundbesitz ist ein heisses Thema.

Google mal unter dem Suchbegriff [ ALG II HAUSBESITZ ] und [ ALG II Schonvermögen ].

Du solltest dich auf jeden Fall von einem Sozialrechtler beraten lassen und dabei aber auch bedenken, dass die derzeitigen gesetzlichen Regelungen nicht in Stein gemeisselt sind. Sie können jederzeit sehr rasch geändert werden, natürlich nur zum Nachteil der Bürger.

Du müsstest dich darauf einrichten, dass es im Falle eines Falles keine Unterstützung für Hausbesitzer gibt: selbst die derzeit bestehenden Regelungen hören sich nur besser an als sie sind.

Bei allen Problemen, die mit der Finanzierung und einer möglichen Arbeitslosigkeit verbunden sind, solltest du die mit dem Haus verbundenen Probleme nicht übersehen.

Warum wird das Haus preiswert angeboten. Häuser sind eigentlich nie preiswert.

Steht das Haus auf einer Müllkippe? Gibt es Baugrundabsenkungen? Steht das Haus mit nassen Füssen in einer Quelle? Gibt es Pfusch und Bauschäden?
Gibt es einen Gifteintrag in das Haus? Befindet sich auf dem Grundstück eine illegale Deponie, die du dann auf deine Kosten ausbaggern darfst?

Gibt es da belastete Eigentumsverhältnisse? Gibt es jüdische oder andere Vorbesitzer, die historischen Schutz geniessen? Wenn ja, kann man die Besitzverhältnisse trotz Grundbucheintrag getrost als ungeklärt betrachten. Man müsste verrückt sein, ein solches Objekt überhaupt anzuschauen. Steht eine Enteignung bevor, z.B. durch ein kommunales Grossprojekt?
Ruht da Denkmalschutz drauf?

MAN SOLLTE SICH ALSO GENAU ANSCHAUEN, MIT WAS UND MIT WEM MAN ES ZU TUN HAT.

Tatsache ist auch, dass es in der jüngeren Vergangenheit Banken gab, die Leute mit preiswerten Schrottimmobilien geködert haben und diesen unseriöse Finanzierungsmodelle untergejubelt haben.

Google: Schrottimmobilie - Wikipedia
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  #3  
Alt 03.08.2007, 04:03
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Das wäre ein Neubau im Neubaugebiet und ist auch als Energiesparhaus eingestuft. Ich habe mich da schon schlau gemacht. Preiswert ist es, weil es sich um ein Reihenmittelhaus handelt und ein Bausatzhaus ist. D.H. ich werde da fast alles alleine machen. Somit spar ich sehr viel Geld.
Ich habe mich schon schlau gemacht, wie ich solche Gespräche führen muss und was ich alles wissen muss und ich kann nur sagen, dass ich verdutzt war, als ich nach der Projektvorstellung mein Frageblatt rausgeholt habe und festgestellt habe, dass er in der Projektvorstellung jede einzelne sensible Frage beantwortet hatte. Mit meinem Vater hab ich auch gesprochen, da er sich da Super auskennt. Er hat auch gemeint, dass das garantiert kein Fehlkauf werden kann.
Aber ich danke dir für deine rasche Antwort.
Gruß Andy
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  #4  
Alt 03.08.2007, 08:21
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Anspruch bei Arbeitslosigkeit auf ALG I hast Du auf alle Fälle. Aber die übernehmen nicht Deine Ratenzahlungen. Die musst Du dann schon von dem geld abzweigen. Wenn es ein geringes ALG I sein sollte, kannste zusätzlich ALG II beantragen. Dort würden dann noch solche Kosten, wie heizung und Kaltwasser mit reinfallen. Aber auch dort musst Du selbst für Deine Raten aufkommen!
Übrigens: Bei ALG II dürfen staatliche Zahlungen, wie z.B. Erziehungsgeld nicht angerechnet werden.
Aber: Kindergeldzahlungen dagegen werden angerechnet.
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Wer nichts macht, dem unterlaufen auch keine Fehler!!!
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  #5  
Alt 03.08.2007, 19:38
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Frage

Bei mir ist jetzt folgender Stand: Meine Frau bezieht trotz Erziehungsurlaub kein Arbeitslosengeld 2, da ich angeblich zu viel verdiene. Wie sieht es aus, wenn ich arbeitsosengeld 1 bekomme, hat meine Frau dann anspruch auf Arbeitsgeld 2? Beantragt hatten wir es vor Eheschließung, nun habe ich Lohnsteuerklasse 3 mit 1 Kinderfreibetrag ( nicht 0,5 da meine Frau ja nicht arbeitet). Mein Verdienst liegt bei ca 1800 €. Wie sieht es aus, wenn meine Frau den Erzeihungsurlaub beendet hat und ich Arbeitslos werde, da meine frau direkt nach dem Schulabgang schwanger war und deshalb noch nicht gearbeitet hat? Klappt es das ich ALG1 beziehe und meine Frau dazu noch ALG2?
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  #6  
Alt 06.08.2007, 22:57
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nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Wenn du arbeitslos wirst, beziehst du zunächst ALG I und deine Frau wahrscheinlich ALG II. Da ihr aber eine Bedarfsgemeinschaft bildet, fliesst das gesamte Einkommen in einen Topf und es wird angerechnet/ gegengerechnet.

Du solltest Arbeitslosigkeit unbedingt vermeiden. Bitte informiere dich zum Thema ALG I und ALG II. Es gibt zu diesen Themen verschiedene Foren, die sehr kompetent berichten.

Die von dir genannten Einkommensverhältnisse verbieten Immobilienerwerb und die damit verbundene Verschuldung.
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  #7  
Alt 07.08.2007, 03:50
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Ich danke euch für die raschen Antworten.
MfG
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