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#1
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| Hallo zusammen, ich habe vor 3 Monaten einen Job angetreten, mit dem ich mich inzwischen nicht mehr identifizieren kann. Momentan bin ich also in einer 6 monatigen Probezeit. Ich will aus dem Job raus, da ich es als reine Zeitverschwendung ansehe, mich weiter rum zu quälen. Da ich noch keine andere Jobaussicht habe und bei einer eigenen Kündigung kein Arbeitslosengeld erhalte, frage ich mich, wie ich ohne fristlose Kündigung hier raus komme? Gründe sind falsche Voraussetzungen im Vorstellungespräch gewesen. Kann mir einer helfen? Danke! |
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#2
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| Hallo Frank, ich denke das ist ziemlich schwierig...denn auch wenn du eine Kündigung vom Arbeitgeber bekommst an der du nachweislich mitgewirkt hast bzw. Schuld dran hast wirst du erstmal eine Leistungssperre vom AA bekommen soweit ich weiß. Denn du hättest ja zumindest daran mitgewirkt wieder bedürftigt zu werden. Und wie du ohne diese Konsequenzen aus dem Arbeitsverhältnis rauskommen willst/ kannst ist mir schleiherhaft. Wenn du auf Nr. sicher gehen willst, such dir bevor du kündigst einen anderen Job. LG Luni |
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#3
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| Hallo Luni, erstmal danke für Deine schnelle Antwort. Nur soweit hatte ich mir auch schon Gedanken gemacht. Mich interessieren die Details, worauf es ankommt, dass ALG 1 wieder gezahlt wird (ordentliche Kündigung?, fristgerechte Kündigung?), sollte man dies mit dem AG einfach mal disskutieren, was ich mir schwierig vorstelle!? Hierfür wären mir entscheidende Hinweiswörter oder entsprechende Begründungen die zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen wichtig. Ich bin der Meinung, dass wenn eine ganz normale Kündigung (auch während der Probezeit) vom AG kommt, Bsp. aus betriebswirtschaftlichen Gründen, dann muss doch ALG 1 wieder gezahlt werden!? D.h. es kommt doch nur auf Formulierungen an, oder? Für weitere Anregungen wäre ich sehr dankbar, stehe ja noch vor der Entscheidung zu kündigen, oder kündiugen zu lassen. |
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#4
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| Wenn du selber kündigst oder an der Kündigung mitwirkst, in dem du z.B. den Arbeitgeber zu einer Kündigung aufforderst oder einen Aufhebungsvertrag unterschreibst, erhälst du eine ALG I - Leistungssperre. Es spielt keine Rolle, ob im Arbeitsvertrag eine Kündigungsfrist vereinbart wurde. Eine fristlose Kündigung führt mit ziemlicher Sicherheit zu einer Leistungssperre, zumindest solange, bis die Rahmenbedingungen geklärt sind.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |