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#1
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| Hi Leute, ich versuch euch mal einwenig mein Problem zu schildern, ich denke umso einfacher ist es für euch, mir zu helfen.. Ich bin 21 und lebe in der Landeshauptstadt von Schleswig Holstein. Vor knapp 2 Jahren bin ich von meiner Familie weggezogen und zwar nach Bonn, hab dort meine Ausbildung gemacht, habe auch BAB usw. bekommen. Nun bin ich aber wieder hier (Kiel) bei meiner Familie.. Mein Vater bittet mich darum, eine eigene Wohnung zu suchen, kein problem, ich hab jetzt eine gefunden im Internet.. Die ist a dem 01.04.2010 bezugsfrei.. Ich habe vor kurzem erst meine Papiere für das ALG 1 fertig gekriegt, dort steht halt das ich am Februar mein Geld bekomme... Meine Eltern beziehen Hartz IV.. (sind also beide leider arbeitslos) Was ich gerne wissen würde, wie muss ich jetzt voran gehen, wenn ich diese eine Wohnung mieten möchte..?? Vielen Dank schonmal an die Leute die mir helfen... Wünsche euch allen einen guten Rutsch.. Edit: achja, falls es wichtig sein sollte.. Die wohnung die ich gefunden habe hat 34m² & kostet 332€ warm Geändert von basiscr (29.12.2009 um 13:36 Uhr) |
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#3
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| wir haben hier 84,66m² (4 Zimmerwohnung) Wir sind hier momentan 3 geschwister und meine eltern..(Also 5 Personen) |
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#5
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| richtig... |
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#6
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| Also: solange du ALG I und evtl. zusätzlich Wohngeld erhälst und du dich so finanzieren kannst, kannst du dir eine eigene Wohnung anmieten. Dazu benötigst du keine Umzugserlaubnis oder Kostengenehmigung von der Arge/Jobcenter. Kritisch wird es, wenn du aufstockend zu ALG I auch das ALG II beantragen musst. Dann fällst du dem SGB II zu, und die Arge wird die U25-Regeln anwenden wollen, das heisst: Versorgung durch die Eltern bis 25, du wärest Mitglied in deren Bedarfsgemeinschaft, du unterliegst den verschärften Sanktionsregeln, und du würdest auf elterlichen Wohnraum verwiesen. Eine andere Meinung sagt aus, dass du bereits eine Berufsausbildung hast und dass damit deine Eltern dich nicht mehr versorgen müssen und du deine eigene Bedarfsgemeinschaft bildest. Du müsstest daher erst klären, wie deine Arge dies sieht. Ähnlich schwierig könnte es werden, wenn du als ALG I - Bezieher eine Wohnung anmietest und dann später als U25 in ALG II fällst. ich würde diese Situation mit der Arge besprechen. Es hat keinen Zweck, wenn man dir später die Leistungen vorenthält und du dich erstmal durch die Sozialgerichtsbarkeit klagen musst.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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