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#1
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| Hallo. Ab den 01.08. bin ich arbeitslos... nach 7 Jahre Beschäftigung... ![]() Mit meinen Fallmanager habe ich nun mein weiteres Vorgehen besprochen. Er ist ein "junger hoch motivierter Sachbearbeiter, der alles daran setzen wird, mich zu vermitteln..." (seine Aussage) ABER nicht in dem Bereich, indem ich möchte!! Trotz Ausbildung und eines fortlaufendem Teilzeit-Studium will er mich unbedingt als einfachen Helfer einsetzen, obwohl ich dagegen bin. Ich suche einen Beruf, der mit meinem Studium harmonisiert. Dies wurde jedoch mit einem Lächeln abgetan und mit dem Worten unterstrichen: "gewöhnen sie sich an einen Brutto-Stundenlohn von ca 6 Euro... bei Zeitfirmen..." Also wirklich beraten fühle ich mich da nicht! Nun musste ich im Vorfeld einen Wisch unterzeichnen, welcher besagt, dass ich mich aus eigener Initiative bewerbe. Habe ich auch soweit gemacht... nur nicht schriftlich! Neben meiner Vorbereitungen zur eigenen Hochzeit und dem Lernen fürs Studium, bin ich persönlich bei einigen Firmen erschienen und diese haben mich auch leider wieder weggeschickt. Ich denke mal dem Sachbearbeiter dies ohne schriftliche Dokumente zu erklären wird schwer. Jetzt war ich gerade im Ausland und es sieht für mich garnicht mal so schlecht aus. - Jetzt stellt sich mir die Frage, ab welchem Zeitraum bezahlt die AA den Umzug ins Ausland? War da was ab drei Monate? Sollte es mit dem Auslandjob nichts werden, "plagt" mich auch eine Gewissensfrage: Da ich offentsichtlich nicht in meinem gelerneten und praktizierten Beruf vermittelt werde und ich auch nicht die Möglichkeit habe, einen Beruf zu ergreifen, der mit dem Studium zu vereinbaren ist, möchte ich eigentlich überhaupt nicht vermittelt werden! Zumindestens bis zum Grundstudium (noch ca. 6 Monate) Dies hat nichts mit Faulheit oder Egoismus zu tun! Jeder, der sich mal auf den zweiten Bildungsweg fortgebildet hat, weiß wie anstrengend sowas ist. Und sich dann noch mit harten körperlichen Hilfsjobs müde zu arbeiten, kann ich nicht gebrauchen. Wie soll ich da noch lernen... Und wenn das mein Studium gefährden würde, kann es eh nicht hilfreich sein. Zudem werde ich ab ALG2/Hartz4 eh kein Geld mehr erhalten, da meine Frau voll berufstätig ist. Also werde ich ab diesen Zeitraum auch kein Nutznießer unserer Gesellschaft sein. -Was meint ihr dazu? Bin ich trotzdem ein "Schmarotzer" oder doch jemand der versucht, seine Schäfchen ins trockene zu bringen... Irgendwie bin ich da ein wenig ratlos und weiß nicht weiter. Zudem bin ich auch nun gespannt, was auf mich zukommt... Gruß Mr. X |
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#2
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| ALG I ist eine beitragsfinanzierte Leistung aus der Arbeitslosenversicherung. Arbeitslosengeld dient dazu, arbeitslosen Personen dabei zu helfen, die Zeit zwischen zwei Arbeitsverhältnissen zu überbrücken. Arbeitslosengeld ist eine Sozialleistung und du bist verpflichtet, aktiv daran mitzuwirken, dass die Inanspruchnahme dieser Leistung so bald wie möglich beendet wird. Du bist verpflichtet, eigene Bewerbungsbemühungen nachzuweisen und du musst dich sofort und nachweisbar ernsthaft auf Vermittlungsvorschläge der Agentur für Arbeit bewerben. Tust du dies nicht, fängst du dir eine dreimonatige Leistungssperre ein, abgestufte Sanktionen wie bei ALG II gibt es bei ALG I nicht. Angebotene zumutbare Arbeit darfst du nicht ablehnen. Was zumutbar ist, kannst du hier nachlesen: § 121 SGB III Du wirst eine sogenannte Eingliederungsvereinbarung unterschreiben, bitte lies dir aufmerksam und sorgfältig durch, was du da unterschreibst. Ausserdem unterliegst du der Erreichbarkeitsanordnung. Erreichbarkeitsanordnung Durchlesen! Unkenntnis schützt vor Strafe nicht! Deine Rechte und deine Pflichten kannst du der Broschüre entnehmen, die du inzwischen ausgehändigt bekommen haben müsstest. Hier ist sie noch einmal: Wenn du diese Broschüre nicht liest, wird dich das teuer zu stehen kommen! Dass die Agentur für Arbeit einen Umzug bezahlt, wäre mir neu. Das wäre nur bei ALG II (ARGE/Jobcenter) der Fall, um Bedürftigkeit zu beenden. Wissenswertes: Wenn ein Arbeitgeber dich probearbeiten lassen möchte, musst du dies mit der Agentur für Arbeit abstimmen. Dabei evtl. erzieltes Einkommen ist zu melden! SGB 3 - Einzelnorm SGB 3 - Einzelnorm Bewerbungskosten: SGB 3 - Einzelnorm SGB 3 - Einzelnorm Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung: SGB 3 - Einzelnorm
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Zitat:
Danke für deine Tipps. ![]() Habe sie mir aufmerksam durchgelesen! Dass es so ist, wie oben beschrieben wusste ich schon. Daher auch mein Gewissenskonflikt. Ich halte es nicht für zumutbar, wenn ich oder mein Studium darunter leiden müssen... Vorallem bei Zeitfirmen. Muss ich diese Angebote ebenfalls annehmen? Ich frage nur, da in meiner Nachbarschaft ebenfalls arbeitslos sind und einige mir erzählen wollen, dass ich 3 Monate Zeit habe, mich auf Stellen zu bewerben. Und bei Zeitfirmen haben sie die Bewerbung verweigert ohne sanktioniert zu werden... Gruß Mr. X |
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#4
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| Zitat:
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#5
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| Zitat:
Das mit einer Kostenübernahme ist in der Tat so. Jedenfalls sagte dies mir der Fallmanager. Es nennt sich Mobilitätshilfe oder auch kurz MOBI genannt. Grundsätzlich kann man den Antrag immer stellen. Ob er genehmigt wird, weiß dann nur der Fallmanager. Hier der Link. http://www.arbeitsagentur.de/nn_2638...ilfen-Nav.html Zitat:
MfG Mr. X |
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#6
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| Mobilitätshilfe: Umzug Auch wenn das Gesetz eine Umzugskostenübernahme bzw. Beihilfe vorsieht: es ist eine "Kann"-Regelung und abhängig von der finanziellen Ausstattung der Agentur. Insbesondere dann, wenn gegen Ende des Jahres das Budget erschöpft ist, ist wohl kaum mit einer Zusage zu rechnen. Bitte lasse dir das ggf. schriftlich Zusagen und den genauen Umfang bestätigen.
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| Folgender Benutzer sagt Danke zu nontestatum für den nützlichen Beitrag: | ||
Mr. X (14.07.2008) | ||
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