Wie "kündige" ich mein ALG?
Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeitslosigkeit > Arbeitslosengeld ALG I


Wie "kündige" ich mein ALG?

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Bookmark and Share
  #1  
Alt 23.04.2009, 14:08
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.04.2009
Beiträge: 1
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
schirin2002 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Wie "kündige" ich mein ALG?


Hallo zusammen,

meine Situation ist folgende: Im Septemper 2008 hab ich meinen Job gekündigt (ich bin gelerrnte Tierarzthelferin und habe nach der 2. Schwangerschaft eine Tierhaarallergie bekommen) und ALG beantragt. Das Arbeitsamt bezahlt mir jetzt das ALG nur unter der Vorraussetzung, dass sich eine Umschulung beginne. Jetzt habe ich das Problem, dass mein Mann und ich uns trennen werden und ich dann nicht Vollzeit arbeiten kann. Da meine Kinder bei uns auf dem Dorf nur von halb 8 bis halb 3 betreut werden können und ich leider niemanden hier habe, der auf sie aufpassen könnte. Und eine Umschulung mit Förderunterricht (den mir das Amt vorschreibt) am Abend oder Wochenende bekomme ich erst recht nicht geregelt. Nun meine Frage: Wie komme ich aus dem "Vertrag" mit dem Arbeitsamt raus? Kann ich das ALG einfach so "kündigen"? Wenn ja, wie?

Ich danke Euch schon jetzt für Eure Antworten!

LG, Kirsten
Mit Zitat antworten

  #2  
Alt 27.04.2009, 15:23
Benutzerbild von coquette
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 04.03.2009
Ort: Hannover
Beiträge: 189
Bedankte sich: 3
29 Danksagungen in 27 Beiträgen
coquette befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Sehe ich das richtig, dass du dich auf diese Umschulung mit Förderunterricht eingelassen hast, da abends dein Mann auf die Kinder hätte aufpassen können?

Dann würde ich einfach mal mit dem AA reden, dass du wegen der geänderten Rahmenbedingungen nur noch am Vormittag für x Stunden eine Umschulung machen kannst, am besten informierst du dich bereits vorher über mögliche Maßnahmen die diese Bedingungen erfüllen. Allerdings wird dir das ALG gekürzt werden, da du nciht mehr voll demm Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.
__________________
Liebe Grüße,

coquette


Vollblut-Personalerin (alle Antworten nach bestem Wissen und Gewissen, ohne Gewähr)


The big things you can see with one eye closed. But keep both eyes wide open for the little things. Little things mark the great dividing line between success and failure

Jacob M. Braude
Mit Zitat antworten

  #3  
Alt 03.05.2009, 16:51
Benutzer
 
Registriert seit: 03.05.2009
Beiträge: 28
Bedankte sich: 0
3 Danksagungen in 3 Beiträgen
Xala befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Falls Du aus dem ALG I - Bezug raus möchtest und nicht weiter irgendwelchen Bedingungen der Agentur für Arbeit unterliegen möchtest (falls Du auf das Geld nicht angewiesen bist), kannst Du Dich auch selbst abmelden. Da genügt ein Anruf und das wars. Dann bist Du allerdings auch nicht mehr krakenversichert und würdest auch kein ALG II (Hartz IV) erhalten, da Du ja noch Anspruch auf ALG I hast. Dein Anspruch auf ALG I bleibt weiterhin bestehen, Du kannst ihn also auch zu einem späteren Zeitpunkt wieder geltent machen, indem Du Dich erneut persönlich Arbeitslos meldest.

Ich habe das jetzt nur geschrieben, weil Du wissen wolltest, ob du das ALG "kündigen" kannst.

Gruß
Xala

Geändert von Xala (03.05.2009 um 16:53 Uhr)
Mit Zitat antworten

Antwort




Themen-Optionen





Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 21:16 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.5 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Content Relevant URLs by vBSEO 3.3.2 ©2009, Crawlability, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright (c) arbeits-abc.de Alle Rechte vorbehalten.