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#1
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| Hallo zusammen, meine Situation ist folgende: Im Septemper 2008 hab ich meinen Job gekündigt (ich bin gelerrnte Tierarzthelferin und habe nach der 2. Schwangerschaft eine Tierhaarallergie bekommen) und ALG beantragt. Das Arbeitsamt bezahlt mir jetzt das ALG nur unter der Vorraussetzung, dass sich eine Umschulung beginne. Jetzt habe ich das Problem, dass mein Mann und ich uns trennen werden und ich dann nicht Vollzeit arbeiten kann. Da meine Kinder bei uns auf dem Dorf nur von halb 8 bis halb 3 betreut werden können und ich leider niemanden hier habe, der auf sie aufpassen könnte. Und eine Umschulung mit Förderunterricht (den mir das Amt vorschreibt) am Abend oder Wochenende bekomme ich erst recht nicht geregelt. Nun meine Frage: Wie komme ich aus dem "Vertrag" mit dem Arbeitsamt raus? Kann ich das ALG einfach so "kündigen"? Wenn ja, wie? Ich danke Euch schon jetzt für Eure Antworten! LG, Kirsten |
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#2
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| Sehe ich das richtig, dass du dich auf diese Umschulung mit Förderunterricht eingelassen hast, da abends dein Mann auf die Kinder hätte aufpassen können? Dann würde ich einfach mal mit dem AA reden, dass du wegen der geänderten Rahmenbedingungen nur noch am Vormittag für x Stunden eine Umschulung machen kannst, am besten informierst du dich bereits vorher über mögliche Maßnahmen die diese Bedingungen erfüllen. Allerdings wird dir das ALG gekürzt werden, da du nciht mehr voll demm Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.
__________________ Liebe Grüße, coquette Vollblut-Personalerin (alle Antworten nach bestem Wissen und Gewissen, ohne Gewähr) The big things you can see with one eye closed. But keep both eyes wide open for the little things. Little things mark the great dividing line between success and failure Jacob M. Braude |
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#3
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| Falls Du aus dem ALG I - Bezug raus möchtest und nicht weiter irgendwelchen Bedingungen der Agentur für Arbeit unterliegen möchtest (falls Du auf das Geld nicht angewiesen bist), kannst Du Dich auch selbst abmelden. Da genügt ein Anruf und das wars. Dann bist Du allerdings auch nicht mehr krakenversichert und würdest auch kein ALG II (Hartz IV) erhalten, da Du ja noch Anspruch auf ALG I hast. Dein Anspruch auf ALG I bleibt weiterhin bestehen, Du kannst ihn also auch zu einem späteren Zeitpunkt wieder geltent machen, indem Du Dich erneut persönlich Arbeitslos meldest. Ich habe das jetzt nur geschrieben, weil Du wissen wolltest, ob du das ALG "kündigen" kannst. Gruß Xala Geändert von Xala (03.05.2009 um 16:53 Uhr) |