| | |||||||
| Registrieren | Blogs | Hilfe | Interessengemeinschaften | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| | LinkBack | Themen-Optionen | |
|
#1
| |||
| |||
| Hallo, ich bin seit 1.4 arbeistlos und bekomme ALG 1, jetzt bekomme ich zum 1.7 einen Job bei der AOK, jedoch nur, wenn ich die Einstelluntersuchung bestehe. Die widerrum wird nach dem 1.7 gemacht. Frage, wenn die mich rausschmeißen, weil ich die Untersuchung nicht schaffen sollte, bekomme ich dann wieder ALG 1? Ich hatte eine Zusage auf 12 Monate. DA ich ja nen Arbeitsvertrag zum 1.7 habe muß ich mich ja jetzt abmelden beim Arbeitsamt. Hat jemand Erfahrung mit solchen Einstellungsuntersuchungen? Ich bin übergewichtig (das haben die aber gesehen), 37 JAhre alt, Ernähre mich so la la und trinke gerne mal ein Bier oder zwei !? Danke für die Antworten Brigitte |
|
#2
| ||||
| ||||
| Du bekommst ALG I. Den nicht verbrauchten Anteil ALG I kannst du innerhalb einer 4-jährigen Verjährungszeit bei erneuter Arbeitslosigkeit verbrauchen. Sollte das ALG I nicht ausreichen, kannst du bei Bedürftigkeit im Sinne des SGB II aufstockend ALG II beantragen. Es sind also gleichzeitig beide Leistungen möglich, sofern die Zugangsvoraussetzungen vorliegen.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
|
#3
| ||||
| ||||
| Wenn die dich wieder rausschmeißen, weil du den Test nicht bestanden hast, dann ist das eine Kündigung von der Seite des Arbeitgebers. (So seh ich das) Du dürftest also keine Angst vor einer Sperrfrist haben. Du darfst nur nichts unterschreiben, wenn die dich loswerden wollen!!! Auch innerhalb eines befristeten Arbeitsvertrages kann mit einer bestimmten Kündigungsfrist das Arbeitsverhältnis vorher gelöst werden. Alles andere würde dann so ablaufen, wie nonte es beschrieben hat.
__________________ Wer nichts macht, dem unterlaufen auch keine Fehler!!! |
| Themen-Optionen | |
| |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Verlängerung erhalten / wie lange dürfen die das | tyger120 | Arbeitsverträge | 2 | 22.07.2009 14:34 |