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#1
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| Hallo werde zum 01.01.2008 nach 33 Jähriger Berufstätigkeit Arbeitslos bin 50 Jahre alt und habe einen Bildungsgutschein über eine 6 Monatige Fortbildung bekommen. Kaufmänische Berufsausbildung im Schnellkurs mit Prüfung vor der Handelskammer.Voraussezung lange Berufspraxis wurde von der Handelskammer geprüft.Nun aber meine eigentliche Frage mindert diese Fortbildung die Anspruchszeit auf Arbeitslosengeld?Die Broschüre die ich mitbekommen habe ist sehr unverständlich und spricht immer das nur jeder 2 Tag wird angerechnet wird kennt sich jemand aus ? Gruss Willy |
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#2
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| Berufliche Weiterbildung - www.arbeitsagentur.de Weiterbildung nach § 124 a SGB III Arbeitslosengeld wird nach Tagen abgerechnet. Mit deiner Ausbildung ist offensichtlich verbunden, dass für zwei Ausbildungstage nur 1 Tag Arbeitslosengeldanspruch verbraucht wird. Das heisst: während du die Ausbildung besuchst, verbrauchst du deinen ALG I - Anspruch, aber wesentlich langsamer als üblich.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Hallo, sprich du verbrauchst nur die Hälfte, was in deinem Fall ja 3 Monate wären. Die restlich Zeit hängt ja von der Dauer und den Einkommen ab, was du in deinen 33 Jahren verdient hast. Kannst auch diesen Artikel bei www.kapitalfokus.de nachlesen, dass ist dort sehr gut erklärt, dass dürfte keine Probleme bereiten. Entschuldigung das ich das jetzt sage, aber müsste man in deinem Fall nicht eh über Frührente oder ähnliches nachdenken... |
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