wie oft möglich sich anmelden und abmelden vom Arbeitsamt?
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  #1  
Alt 25.11.2011, 17:49
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Snow18 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard wie oft möglich sich anmelden und abmelden vom Arbeitsamt?


Hallo,
mein Fall:
Ich hatte 12 Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 erhalten (2010), ging für ein Jahr ins Ausland, bin wieder da und habe den Restanspruch vom Jahr (2010) wieder beansprucht bekommen. Nun habe ich vor vielleicht nicht ein Jahr aber 3-4 Monate vor wieder ins Ausland zu gehen (sagen wir Urlaub und Jobsuche). Kann ich mich wieder einfach beim Arbeitsamt abmelden, bekomm dann natürlich kein Arbeitslosengeld. Und kann ich mich dann auch wieder ohne Probleme anmelden und mein Arbeitslosengeld bekommen?
Und die eigentliche Frage ist: Wie oft genehmigen die einem sich An und Abzumelden vom Arbeitsamt und somit auch Arbeitslosengeld zu bekommen? Der Anspruch hat man ja für 4 Jahre fest oder? Also kann ich mich mal angenommen in den 4 Jahren immer wieder an und abmelden und bekomm noch vom Jahr 2010 da wo mein Anspruch entstanden ist Arbeitslosengeld?
Danke!
Ich hoff ich hab das so gut wie möglich beschrieben :-)
lg
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  #2  
Alt 28.11.2011, 10:17
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Standard AW: wie oft möglich sich anmelden und abmelden vom Arbeitsamt?

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Zitat von Snow18 Beitrag anzeigen
Hallo,
mein Fall:
Ich hatte 12 Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 erhalten (2010), ging für ein Jahr ins Ausland, bin wieder da und habe den Restanspruch vom Jahr (2010) wieder beansprucht bekommen. Nun habe ich vor vielleicht nicht ein Jahr aber 3-4 Monate vor wieder ins Ausland zu gehen (sagen wir Urlaub und Jobsuche). Kann ich mich wieder einfach beim Arbeitsamt abmelden, bekomm dann natürlich kein Arbeitslosengeld. Und kann ich mich dann auch wieder ohne Probleme anmelden und mein Arbeitslosengeld bekommen?
Und die eigentliche Frage ist: Wie oft genehmigen die einem sich An und Abzumelden vom Arbeitsamt und somit auch Arbeitslosengeld zu bekommen? Der Anspruch hat man ja für 4 Jahre fest oder? Also kann ich mich mal angenommen in den 4 Jahren immer wieder an und abmelden und bekomm noch vom Jahr 2010 da wo mein Anspruch entstanden ist Arbeitslosengeld?
Danke!
Ich hoff ich hab das so gut wie möglich beschrieben :-)
lg
Ja, nachzuleen im § 147 SGB III, Absatz 2.

Besprich aber vorher die Antragstellung und Gewährung mit der Agentur für Arbeit, nichtdass es da böse Überraschungen gibt.

Ausserdem musst du den Auslandsaufenthalt und die Versicherungspflicht in Deutschland mit deiner Krankenkasse besprechen.
__________________
Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt.
Gib mir neue Kraft und Geduld.
Tröste mich durch dein Wort.
Erquicke mich in meiner Mattigkeit.
Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde.
Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen,
was Menschen mir Gutes erweisen.
Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an.
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