Zitat:
Zitat von gemic möchte den Fall weitergehend mit Kennern der Materie besprechen: Meine Frau meldet sich arbeitssuchend, bekommt ALG I und es ist geplant, daß sie nach 3 Monaten für ungewisse Zeit ins Ausland geht (ihre Heimat) um zu sehen ob sie dort beruflich fußfassen kann. Sie meldet sich bei Arbeitsamt ab, offiziell - alles sauber - und kommt dann nach zB 6 Monaten zurück.. kann sie sich dann gleich wieder arbeitssuchend melden und bekommt ALG I ? |
Wenn bei der Abmeldung aus dem Leistungsbezug noch ein Restanspruch verbleibt, kann dieser natürlich nach Beendigung der Reise wieder geltend gemacht werden. Es darf nur seit Entstehung des Anspruches nicht mehr als 4 Jahre vergangen sein!
Ich empfehle jedoch wenn es sich um eine Arbeitssuche im Ausland handelt, kontakt mit der Agentur für Arbeit aufzunehmen. Durch eine internationale Bescheinigung "E303" ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, für bis zu 3 Monate Alg im Ausland weiterzubeziehen, wenn dort nachweislioch eine Arbeitsplatzsuche stattfindet!